Frage von silverstar777:Hallo Forum,
wollte mich mal erkundigen wer bei der KSK (Künstlersozialkasse) gemeldet ist, und was die Bedingungen sind, dort angenommen zu werden.....
Würd mich über ein paar Hilfreiche Tipps freuen.
Grüße Silverstar
Antwort von Jott:
Die haben eine absolut ausführliche Website, die alle Fragen beantwortet. Infos aus erster Hand sind wichtig, denn es gibt kaum ein Thema, zu dem mehr Unfug verbreitet wird als KSK.
Antwort von Alikali:
hier kannst du alle Informationen selber nachlesen, downloaden und ausfüllen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
- Zeit, die ich gebraucht habe, um das zu googlen: 0,3 sec.
Vorgeschlagene Vorgehensweise:
a) Zeit, die du für eine pampige Antwort aufwenden wirst, weil man dich nicht vom Töpfchen hoch hebt und dir den Hintern abwischt: Mehrere Minuten.
b) Zeit, die du für das klicken auf den Link brauchst: 0,1 sec.
c) Zeit, die du brauchen wirst, um denken & googlen zu lernen: Unschätzbar.
Wähle aus.
Antwort von CedricRotherwood:
hier kannst du alle Informationen selber nachlesen, downloaden und ausfüllen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
- Zeit, die ich gebraucht habe, um das zu googlen: 0,3 sec.
Vorgeschlagene Vorgehensweise:
a) Zeit, die du für eine pampige Antwort aufwenden wirst, weil man dich nicht vom Töpfchen hoch hebt und dir den Hintern abwischt: Mehrere Minuten.
b) Zeit, die du für das klicken auf den Link brauchst: 0,1 sec.
c) Zeit, die du brauchen wirst, um denken & googlen zu lernen: Unschätzbar.
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Schon wieder so ein Troll der seine Freizeit mit Neuling prügeln verplempert......
Antwort von Alikali:
Ach, du wählst auch Antwort a)...
:-)
Antwort von Pianist:
Infos aus erster Hand sind wichtig, denn es gibt kaum ein Thema, zu dem mehr Unfug verbreitet wird als KSK.
Welcher Unfug wird denn verbreitet?
Matthias
Antwort von Jott:
Das fragst du jetzt nicht im Ernst, oder? Wirf mal die Suche hier an.
Antwort von KSProduction:
hier kannst du alle Informationen selber nachlesen, downloaden und ausfüllen:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/
- Zeit, die ich gebraucht habe, um das zu googlen: 0,3 sec.
Vorgeschlagene Vorgehensweise:
a) Zeit, die du für eine pampige Antwort aufwenden wirst, weil man dich nicht vom Töpfchen hoch hebt und dir den Hintern abwischt: Mehrere Minuten.
b) Zeit, die du für das klicken auf den Link brauchst: 0,1 sec.
c) Zeit, die du brauchen wirst, um denken & googlen zu lernen: Unschätzbar.
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Naja ich bin da anderer Meinung. Der Fragesteller meinte ganz sicher, daß man ihm sagen soll ob die KSK taugt. Ihn auf die Heimseite der KSK zu verweisen ist eine Möglichkeit, klar. Aber ich frage mich ob Du hier wirklich immer das glaubst was man Dir sagt: In diesem Fall was die KSK dort auf dieser Seite sagt. Nochmal zurück zum Allgemeinen: Glaubst Du immer alles was eine Institution oder jemand schreibt und was Du liest? Dann Prost und Mahlzeit ;-)
Antwort von mannamanna:
Seine Frage ist absolut berechtigt: was zählt sind Erfahrungen, weil die KSK eine insich widersprüchliche Mission hat: einerseits möglichst viele Jobs für abgabepflichtig zu erklären um möglichst viel Geld einzusammeln, andererseits den Beitritt zur KSK möglichst zu erschweren um möglichst wenig Geld ausgeben zu müssen. Zu den Widersprüchen kommst dann bei den Begründungen fürs Einerseits unds Andererseits bei gleicher Arbeit ;-)
mannama
Antwort von Alikali:
Glaubst Du immer alles was eine Institution oder jemand schreibt und was Du liest?Vor allem glaube ich, daß man bei Themen wie Gema und sämtlichen anderen rechtlichen Fragen am besten auf angelesenes Halbwissen von Forenschwätzern hört, statt sich selber mal um Fakten zu bemühen.
Das wäre ja dann doch zu anstrengend. Da ist es in jedem Fall besser, so lange zu fragen, bis irgend einer der Forengurus einen seiner 11.000 Postings darauf verwendet, mir genau die Antwort zu geben, die ich gerne hören möchte, unabhängig von störenden Fakten.
Antwort von ruessel:
Ich bin seit 13 Jahren in der KSK. Damals musste ich einige Arbeiten von mir zum prüfen einsenden. Dann kam nach ein paar Wochen der Bescheid und alles läuft eigentlich bis heute wunderbar. Einmal im Jahr musst Du deinen Gewinn für das nächste Jahr schätzen und du zahlst dann dafür deinen monatlichen Beitrag. Bitte hier nicht absichtlich betrügen, das wird regelmäßig nach ein paar Jahren von der KSK per Steuerbescheid geprüft.
Bist du in der KSK angenommen, kannst du auch versuchen dem Finanzamt gegenüber (kommt darauf an was du genau machen möchtest) als Freiberufler bewertet zu werden, bei mir war der KSK Beitritt dafür ausschlaggebend. Dann brauchst du in fetten Jahren keine Gewerbesteuer abgeben und benötigst nur eine sehr einfache Buchführung.
Um auch mit einen weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Ja auch als KSK Mitglied darfst Du Rechnungen mit USt ausweisen und bezahlte MwSt. wieder holen.
Allerdings sollen ein paar Jahre nach mir die Ablehnungen der KSK größer geworden sein. Da kommt es auch etwas darauf an ob du auch eine "Ausbildung" als "Künstler" gemacht hast.
Antwort von Pianist:
Seine Frage ist absolut berechtigt: was zählt sind Erfahrungen, weil die KSK eine insich widersprüchliche Mission hat: einerseits möglichst viele Jobs für abgabepflichtig zu erklären um möglichst viel Geld einzusammeln, andererseits den Beitritt zur KSK möglichst zu erschweren um möglichst wenig Geld ausgeben zu müssen.
Genau so ist es. So lange die Abgabepflicht nicht an die Mitgliedschaft gekoppelt ist, betrachte ich die KSK als einen Schritt in Richtung Sozialismus, was ich als Unternehmer natürlich ablehne.
Das wirklich Perverse ist aber Folgendes: Selbst wenn man IHK-Zwangsmitglied ist und dort Beiträge zahlt, und selbst wenn man für 100 Prozent seiner Einkünfte neben der Einkommenssteuer auch noch Gewerbesteuer zahlt, kann die KSK trotzdem behaupten, dass man einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht und dann anfangen, die Kundschaft zu belästigen, sobald sie etwas davon mitbekommt. Und dann ist auf die Gesamtleistung für fünf Jahre rückwirkend die Abgabe zu zahlen, nicht nur auf den kreativen Teil. Ihr könnt Euch vorstellen, dass sowas das Ende einer Geschäftsbeziehung bedeutet.
Zumal man ja nicht mal selbst die Abgabe zahlen dürfte, um als guter Unternehmer den Kunden vor finanziellen Nachteilen zu schützen.
Von daher kann ich immer nur hoffen, dass die KSK niemals auf die Idee kommt, dass es sich bei dem, was ich mache, um eine künstlerische Leistung handelt. Dort fragen kann man aber auch nicht, weil die ja dann wissen, dass man existiert.
Ich bleibe dabei: Die KSK ist in der heute bestehenden Form eine vollkommen absurde Einrichtung, die mehr Schaden anrichtet, als dass sie irgendwem irgendwas nützt.
Wenn es nur darum ginge, echte Künstler zu versichern, dann wäre das ja in Ordnung, aber ich habe was gegen diese Raubritter-Mentalität.
Matthias
Antwort von ruessel:
Selbst wenn man IHK-Zwangsmitglied ist und dort Beiträge zahlt, und selbst wenn man für 100 Prozent seiner Einkünfte neben der Einkommenssteuer auch noch Gewerbesteuer zahlt, kann die KSK trotzdem behaupten, dass man einer künstlerischen Tätigkeit nachgeht und dann anfangen, die Kundschaft zu belästigen, sobald sie etwas davon mitbekommt.
Tja, dann sollten deine Kunden lieber bei einer Werbeagentur ihre Filme bestellen, dort wird nämlich schon seit ewig die Künstlersozialabgabe direkt an die KSK überwiesen und dem Kunden auf die Endrechnung geschrieben. ;-)
Antwort von Pianist:
Tja, dann sollten deine Kunden lieber bei einer Werbeagentur ihre Filme bestellen, dort wird nämlich schon seit ewig die Künstlersozialabgabe direkt an die KSK überwiesen und dem Kunden auf die Endrechnung geschrieben. ;-)
Meine Kunden möchten aber keine Werbeagentur beauftragen, sondern mich. Möchtest Du meine Existenz vernichten?
Matthias
Antwort von ruessel:
Möchtest Du meine Existenz vernichten?
nichts liegt mir ferner.....
Antwort von Jott:
Von daher kann ich immer nur hoffen, dass die KSK niemals auf die Idee kommt, dass es sich bei dem, was ich mache, um eine künstlerische Leistung handelt.
Wird sie aber früher oder später, nämlich bei einer Betriebsprüfung deiner Kunden, wo die dann für deine Leistungen heftig zur Kasse gebeten und wegen Hinterziehung von Sozialleistungen verknackt werden - auf Basis einer windigen und nicht mit EU-Recht zu vereinbaren Gesetzeslage. Du kannst das nur vermeiden, indem du eine GmbH aufmachst, und auch nicht rückwirkend. Viele Unternehmen sind bereits in die Falle gelaufen und beauftragen daher grundsätzlich nur noch GmbHs.
Die KSK bezeichnet alle, die kreativ selbständig und nicht bei drei auf den Bäumen sind (z.B: auch Web-Programmierer), als Künstler und verstopft dadurch die Sozialgerichte mit unzähligen Prozessen. Will man sich aber dort versichern, sieht die Definition des Künstlers plötzlich ganz anders aus ... sehr unterhaltsam, wenn man mal drüber steht.
Wer sich bei der KSK versichern möchte und auch Erfolg hat (sehr unwahrscheinlich als Filmer, wenn man vor hat, Geld zu verdienen), dem kann dieser weltweit einmalige Irrsinn natürlich egal sein.
Antwort von ruessel:
Wird sie aber früher oder später, nämlich bei einer Betriebsprüfung deiner Kunden,
Jupp, kann ich bestätigen. Ein Kumpel hat Weihnachtsgrußkarten für eine Firma gestaltet.... dann kam die Betriebsprüfung der letzten zwei Jahren und schwuppdiwupp wurden die Karten der KSK gemeldet. Gut ist dann wenn die Gestaltung und die Druckkosten getrennt auf der Rechnung aufgeführt sind. Nachgezahlt mit Verzugszinsen muss nur die Gestaltung.
Antwort von Pianist:
Wird sie aber früher oder später, nämlich bei einer Betriebsprüfung deiner Kunden.
Und dazu kann ich sagen, dass zwei meiner Auftraggeber mal eine solche Prüfung hatten und dabei auch eindeutig mehrere Rechnungen von mir geprüft wurden, was aber zu keiner Abgabepflicht geführt hat.
Du kannst das nur vermeiden, indem du eine GmbH aufmachst, und auch nicht rückwirkend. Viele Unternehmen sind bereits in die Falle gelaufen und beauftragen daher grundsätzlich nur noch GmbHs.
Das wäre dann ein Angriff gegen meine grundgesetzlich garantierte Berufsfreiheit. Eine Lösung wäre das aber auch nicht, weil ich dann als geschäftsführender Gesellschafter für mein eigenes Gehalt abgabepflichtig wäre. Außerdem ist die Besteuerung einer GmbH insgesamt ungünstiger, so dass ich meine Preise um etwa 15 Prozent erhöhen müsste, was ich meinen Auftraggebern natürlich auch nicht erklären könnte. Dann wäre es für die ja billiger, die Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Matthias
Antwort von ruessel:
Dann wäre es für die ja billiger, die Künstlersozialabgabe zu zahlen.
Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist:
Wenn ich noch weitere Leistungen Einkaufe so z.B. einen Texter oder Sprecher, zahle ich im Moment darauf auch die KSK Gebühr. Wenn dann alles fertig ist und ich die Rechnung dem Kunden gestellt habe (mit der bezahlten KSK Gebühr), dann muss trotzdem der Abnehmer nochmals den gesamten Betrag mit einer KSK Gebühr bezahlen? Eigentlich ist das dann doppelt bezahlt.... zumindest die Textkosten KSK Gebühr.
Weise ich die Textkosten als Extraposten auf der Gesamtrechnung aus, so wird trotzdem die KSK Gebühr dafür fällig. (Habe extra bei der KSK nachgefragt)
Antwort von Pianist:
Ja, das ist ja das Fiese: Die sagen, dass alles, was nötig ist, damit der Auftraggeber in den Genuss der Leistung kommt, abgabepflichtig ist. Der reinste Selbstbedienungsladen. Und offensichtlich kann man dagegen juristisch nichts machen. Da hätte die FDP echt mal ein gutes Werk tun können und diesen Wahnsinn stoppen, aber selbst dazu sind die zu dusselig.
Matthias
Antwort von ruessel:
Innerhalb DE ist eigentlich alles geregelt: Jeder muss eigentlich zahlen ;-)
Nur wer mit grenznahen Firmen konkurriert ist leider zu denen um ca. 5-6% teurer.
Antwort von dirkus:
Wenn man auf Zusatzleistungen seiner Krankenkasse verzichten kann (z.b. auf Krankenhaustagegeld und Kuren), dann kann man bei einer der gesetzlichen Kassen auch in einen speziellen Selbständigen-Tarif wechseln. Dazu muss man einen Antrag mit Angaben zum geschätzen Einkommen bei seiner Krankenkasse einreichen. Formulare bekommt man auf Anfrage zugeschickt. Der monatliche Beitrag liegt dann nur gerinfügig über dem, was man auch als KSK Mitglied bezahlen würde und man bleibt ebenfalls Mitglied bei einer gesetzlichen Kasse.
Wer auf den ganzen Bürokraten-Apparat der KSK keine Lust hat und in der gesetzlichen Kasse bleiben will, für den ist das ev eine kostengünstige Alternative.
Antwort von Pianist:
Das Problem ist ja nicht in erster Linie der Geldbetrag, sondern vor allem der zusätzliche Verwaltungsaufwand. Bei Unternehmen, die damit ständig zu tun haben, ist das alles organisiert. Aber ich habe viele Auftraggeber außerhalb der Medienbranche, und die kennen sich damit natürlich überhaupt nicht aus und wissen gar nicht, dass sich sich um dieses Thema kümmern müssen.
Nun bin ich aber auch nicht verpflichtet, das zu sagen. Neulich rief einer von denen an und fragte, ob ich in der KSK sei. Da habe ich dann natürlich nicht nur gesagt, dass ich da kein Mitglied bin, sondern dass es gar nicht auf die Mitgliedschaft ankommt, weil die Abgabepflicht auf die Leistung besteht, egal wer sie erbringt. Ob meine Leistung nun abgabepflichtig ist oder nicht, das weiß der Geier...
Matthias
Antwort von ruessel:
Wenn man auf Zusatzleistungen seiner Krankenkasse verzichten kann
Die KSK gibt nicht nur 50% zur Krankenkasse sondern auch Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
und man bleibt ebenfalls Mitglied bei einer gesetzlichen Kasse.
Das bleibst du sowieso, die KSK ist kein Krankenversicherer sondern nur die Gebühreneintreibstelle.
Antwort von blowup:
Als ich mich vor über 15 Jahren selbständig gemacht habe, bin ich zu einem unabhängigen "Rentenberater" (oder so ähnlich hieß der..) gegangen, habe dem seinen Stundensatz bezahlt und mich über Altersvorsorge und mögliche Alternativen beraten lassen. Angesichts der Relevanz des Themas sollte man da nicht knauserig sein. Natürlich war auch die KSK ein Thema.
Ich bin dann für mich persönlich zu der Entscheidung gelangt, dass ich auf Bürokratie und Gängelei keinen Bock habe und habe das Thema KSK zu den Akten gelegt. Dies was MEINE Entscheidung, die bei jedem sicherlich anders ausfallen kann.
Antwort von Pianist:
Die KSK gibt nicht nur 50% zur Krankenkasse sondern auch Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
Das sollen die ja auch machen, ist besser als wenn die Allgemeinheit den Künstlern später die Grundsicherung zahlen muss, aber dann doch bitte auch die Abgabepflicht an die Mitgliedschaft koppeln, und nicht eine beliebige Zahl von Leistungen als abgabepflichtig erklären und damit Leute belästigen, die damit überhaupt nichts zu tun haben wollen. Ich kriege meine Aufträge, weil ich ausdrücklich kein "Künstler", sondern Handwerker bin.
Ich bin dann für mich persönlich zu der Entscheidung gelangt, dass ich auf Bürokratie und Gängelei keinen Bock habe und habe das Thema KSK zu den Akten gelegt.
Für Dich soweit auch in Ordnung. Ich war damals mal zu einem Info-Abend bei der damaligen BfA, um zu prüfen, ob eine freiwillige gesetzliche Rentenversicherung sinnvoll für mich ist. Ergebnis: Mehr Geld kann man gar nicht verbrennen. Aber bei der KSK sehe ich vor allem das Problem, wie ich mich vor Ärger mit meinen Auftraggebern schützen soll.
Es wäre doch genau so absurd, wenn man einen Hilfsfonds für notleidende Taxifahrer gründen würde, und jeder, der einen Fahrschein des öffentlichen Nahverkehrs kauft, verpflichtet wäre, unaufgefordert fünf Prozent des Fahrpreises in diesen Fonds einzuzahlen. Gleichzeitig nimmt man aber keine neuen Taxifahrer in den Fonds auf, weil es zu viele davon gibt...
Matthias
Antwort von ruessel:
dass ich auf Bürokratie und Gängelei keinen Bock habe
Nun, das kann sich nur bei der Aufnahme gehandelt haben, danach hörst du nur einmal im Jahr etwas von der KSK, du bekommst ein Formular wo du zwei Zahlen einsetzen musst. Wenn das Bürokratie sein soll......
Antwort von Jott:
Eine Lösung wäre das aber auch nicht, weil ich dann als geschäftsführender Gesellschafter für mein eigenes Gehalt abgabepflichtig wäre.
Einen guten Steuerberater erkennst du daran, dass er dir aufzeigt, wie man das völlig legal aushebeln kann aufgrund eines Eigentores in der KSK-Gesetzgebung. Aber das gehört nicht hierher, es will sich ja jemand in der KSK versichern. Andere Ecke.
Ich würde mich hierzu ganz genau von neutraler Seite (Steuerberater) beraten lassen, denn es gibt ein paar Fallen, die zuschnappen, wenn man dort wieder rausfliegt. Das sind Dinge, die natürlich nicht auf der KSK-Website stehen.
Antwort von dirkus:
Die KSK gibt nicht nur 50% zur Krankenkasse sondern auch Rentenversicherung und Pflegeversicherung.
...die KSK ist kein Krankenversicherer sondern nur die Gebühreneintreibstelle.
Wie ja hier schon erwähnt wurde, ist für viele auch die zusätzliche Bürokratie ein entscheidender Grund, nicht KSK Mitglied zu werden.
Und eine Rente, die höher als das gesetzliche Minimum ist, wird von den Geringverdienern hier sowieso keiner mehr bekommen;-)
In diesem Sinne viel Spass mit der Riester-Rente, die für alle, die weniger als 2500,- Netto verdienen, nur rausgeschmissenes Geld ist!
Antwort von ruessel:
Wie ja hier schon erwähnt wurde, ist für viele auch die zusätzliche Bürokratie ein entscheidender Grund, nicht KSK Mitglied zu werden.
Wie schon geschrieben, wer keine zwei Zahlen einmal im Jahr auf einen Formular schreiben kann, der sollte dann aber auch lieber als Angestellter arbeiten. ;-)
Ich vermute eher, das die meisten nicht wissen ob sie überhaupt in den KSK Förderkreis passen. Dazu wirklich mal etwas im www googeln z.B. http://www.kskforum.de/ (da kann man lesen wie man es NICHT machen sollte)
Antwort von dirkus:
Sagen wir es mal so.
Die KSK ist ja keine Wohltätigkeitsveranstaltung, die chronisch klammen Künstlern helfen will. Die KSK wird sich ihre Mitglieder eher danach aussuchen, ob deren Aufträge letzendlich genug Einkünfte bringen, um später entsprechende Rechnungen an deren Auftraggeber stellen zu können.
Wer als Künstler/ Filmer also von gelegentlichen Jobs leben möchte, oder als Quereinsteiger den Weg dahin sucht, der wird von denen einstweilig abserviert werden.
Und es ist hier ja auch schon erwähnt worden, dass sich bei späterer Ausweitung oder Einstellung der Tätigkeit noch andere Nachteile ergeben können.
Heute stand in einem Spiegel - Online Artikel, das inzwischen auch 1,6 Millionen Beitragszahler der gesetzlichen Versicherungen ihre Beiträge nicht mehr bezahlen können und Zwangsvollstreckt werden müssen.
Antwort von silverstar777:
so, erst einmal danke für eure ganzen Antworten.
mir ist jedoch immernoch unklar, ob die KSK für mich in Frage kommt, was ich da für Vorteile hab, was ich machen muss um überhaupt genommen zu werden.
mein Schritt ist jetzt in die Selbständigkeit zu wechseln , Hauptfrage ist Eben momentan das versichern --- KSK, gesetzlich,privat??? und was ich eben alles machen muss damit das grundgerüst steht und ich loslegen kann
würde mich wie gesagt über ein paar Erfahrungen freuen, die ihr mit mir teilen möchtet.
danke MfG silverstar 777
Antwort von einsiedler:
@silverstar
Denk nebenbei aber auch daran, dass die Berufsgruppen, welche in der Künstlersozialversicherung untergebracht sind, zu den sozialversicherungsPFLICHTIGEN gehören. Wenn Du also einen solchen Beruf selbständig ausübst, hast Du (unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze) nicht die Möglichkeit, dich privat zu versichern.
Die Alternative zur Künstlersozialkasse wäre dann, dass Du Deine Beiträge in voller Höhe selbst bezahlst, anstatt nur die Hälfte an die KSK. Macht also keinen Sinn.
Anders ausgedrückt: Der Gegenstand deiner Arbeit bestimmt, ob Du die Aufnahme in die KSK beantragst, oder ob Du Dich privat versicherst.
Antwort von silverstar777:
danke für deine Antwort.
wie genau meinst du das?
ich mache kleine Event, image und produktvideos.
quasi ne Onemanshow :-)
Antwort von einsiedler:
Schau Dir auf der Seite der KSK mal die betroffenen Berufsgruppen an. Deine Beschreibung passt auf jeden Fall schonmal.
Ich würde auf jeden Fall einen Aufnahmeantrag stellen. Die KSK prüft dann, ob Du zu den versicherungspflichtigen Berufen zählst.
Um dort wirklich aufgenommen zu werden, müsstest Du entweder eine entsprechende Ausbildung nachweisen, oder konkrete Aufträge nachweisen (z.B. mit Rechnungskopien).
Antwort von Pianist:
Ich hole nach zwei Jahren mal diesen Thread aus der Versenkung hervor, weil ich gerade dabei bin, meine ablehnende Grundhaltung gegenüber der KSK zu überdenken.
Eine Umfrage unter einigen meiner umsatzstärksten Auftraggeber hat erbracht, dass die meine Leistungen als "Leistungen eines selbständigen Künstlers" ansehen und daher, gesetzestreu wie sie nun mal sind, die Künstlersozialabgabe abführen.
Das führte bei mir zu der Idee, doch auch selbst mal zu prüfen, ob ich "Künstler" bin und ob ich davon irgendwelche Vorteile habe. Als Erstes habe ich einen Brief an mein Finanzamt geschrieben, um dort feststellen zu lassen, ob ich tatsächlich gewerblich tätig bin, oder ob ich nicht vielleicht doch eher einer freiberuflichen Tätigkeit nachgehe. Das hätte ja zur Folge, dass ich keine Gewerbesteuer mehr zahlen muss und keinen IHK-Beitrag. Die Gewerbesteuer wird zwar zum größten Teil mit der Einkommenssteuer verrechnet, aber wir haben in Berlin einen Hebesatz von 410 %, so dass die Differenz zwischen 380 und 410 % übrig bleibt.
Ob man dann ggf. für mehrere Jahre rückwirkend den IHK-Beitrag zurückbekommt, werde ich dann prüfen, wenn sich das Finanzamt dazu geäußert hat.
Jetzt zur Künstlersozialkasse: Wenn man dort als Mitglied aufgenommen wird, zahlt man den Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Rentenversicherung. Man muss vorher schätzen, und hinterher wird nicht korrigiert. Das gefällt mir zwar nicht, aber ich meine mal, wenn ich den Durchschnittsbetrag der vergangenen zehn Jahre ausrechne, liege ich damit halbwegs richtig. Man erhält auch einen Zuschuss von maximal 50 Prozent zur privaten Krankenversicherung, allerdings nur so lange, wie man künstlerisch tätig ist. Wenn man also im Alter irgendwann nicht mehr aktiv ist, muss man die komplette Krankenversicherung wieder alleine bezahlen.
Wie hoch die Rente tatsächlich ausfällt, kann man heute nur schätzen, aber ich gehe mal davon aus, dass jede künftige Bundesregierung ein großes Interesse daran haben muss, dass die Renten nicht ins Bodenlose sinken.
Mit dem Wissen von heute kann man sagen, dass es gar nicht so verkehrt ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, zumal in Zeiten niedriger Zinsen. Wenn ich mich nicht total verrechnet habe, würde ich in meinem Fall schon nach acht Jahren Rentenbezug in die Gewinnzone kommen. Nun muss man sich überlegen, wie groß die Chance ist, dass man 75 Jahre alt wird. Man könnte ja auch 90 Jahre alt werden, dann lohnt es sich richtig. Nach meinen aktuellen Berechnungen könnte ich etwa ein Drittel meines Geldbedarfes im Alter durch die gesetzliche Rente abdecken, sofern sich an den grundsätzlichen Verhältnissen nichts ändert. Aber man weiß ja heute nicht, wie die Welt in 25 Jahren aussieht.
Ich sehe jedenfalls die KSK und die gesetzliche Rente heute nicht mehr so kritisch wie noch vor zwei Jahren. Daher überlege ich ernsthaft, ob ich bei der KSK mal den Fragebogen einreiche.
Wie geht Euch das?
Matthias
Antwort von Jott:
Ich glaube nicht, dass du als Künstler von der KSK aufgenommen wirst. Hat ja bekanntlich nichts damit zu tun, dass du es zum Zwecke des Abkassierens bei den Auftraggebern sehr wohl bist.
Probier's halt und prüfe genau, was passiert, wenn du wieder entkünstlert werden solltest. Kann ja jederzeit passieren. Dann wieder in eine Privatkasse zurückschlüpfen zu müssen kann sehr teuer werden.
Antwort von kundesbanzler:
Der Trick ist, eben genau die fünf Aufträge exemplarisch einzureichen, die als künstlerische Tätigkeit durchgehen. Über die fünfzig anderen weiß die KSK ja nichts.
Grundsätzlich ist die KSK nichts anderes als ein Taschenspielertrick, um den ganzen von Selbstausbeutung gebeutelten Scheinselbständigen ihre Lohnnebenkosten, also den Arbeitgeberanteil der Sozialversicherung, hintenrum zuzuschustern und dann auf der Gegenseite durch Künstlersozialabgabe und Steuern wieder reinzuholen.
Als solcher hat die KSK auch zweifelsfrei ihre Berechtigung, aber unterm Strich wäre es vielleicht sinnvoller die Sozialgesetzgebung mal grundzuerneuern und der Realität anzupassen anstatt den Gesetzesbruch zu institutionalisieren und somit die Rechtsunsicherheit noch zu verstärken.
Antwort von Pianist:
Der Trick ist, eben genau die fünf Aufträge exemplarisch einzureichen, die als künstlerische Tätigkeit durchgehen. Über die fünfzig anderen weiß die KSK ja nichts.
Also ich neige ja aus unternehmenspolitischen Gründen dazu, immer wieder zu betonen, dass ich eher der zuverlässige Handwerker bin, und nicht der mega-kreative Künstler. Aber bei ganz nüchterner Betrachtung komme ich wohl zu dem Ergebnis, dass nicht nur "genau die fünf Aufträge" künstlerisch sind, sondern wohl alle meine Aufträge.
Ich bin ja bei meinen Filmen der Einzige, der daran gestalterisch etwas macht. Also ich kriege von meinen Kunden das Thema genannt, und um den Rest muss ich mich kümmern. Ich muss die Aufnahmen drehen, dabei habe ich totale Gestaltungsfreiheit. Es ist also meine gestalterische Arbeit, die Aufnahmen in einer mir eigenen Weise anzufertigen, die Leute in einer bestimmten Art darzustellen, und ein anderer würde es ganz anders machen.
Ich entscheide auch, in welcher Reihenfolge und welchem Rhythmus ich die Aufnahmen zusammenschneide, damit daraus ein Film entsteht. Ich schreibe die Texte alleine, das ist eine publizistische Tätigkeit. Und ich spreche die Texte selbst, das ist auch wieder eine künstlerische Tätigkeit. Am Ende entsteht ein Filmwerk mit erheblicher Schöpfungshöhe, und dieses Werk kann der Auftraggeber dann für seine Zwecke nutzen.
Dass ich nebenbei auch Angebote und Rechnungen schreibe und meine Buchhaltung mache, das halte ich für eine selbstverständliche Nebenpflicht, die sich aus der künstlerischen Hauptleistung ergibt.
Ich vermiete keine Kameras, ich verkaufe keine Kameras, sondern ich gestalte Filme. Eigentlich ist es für mich inzwischen ziemlich klar, dass es sich dabei um eine künstlerische Tätigkeit handelt, für die meine Auftraggeber zu Recht die Abgabe leisten. Die haben damit übrigens gar kein Problem, für die ist das normal.
Matthias
Antwort von cybr:
Mit dem Wissen von heute kann man sagen, dass es gar nicht so verkehrt ist, in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, zumal in Zeiten niedriger Zinsen.
Das muss man sich ausrechnen. Mindestlohn 45 Jahre in Rente einzahlen ist weniger als das was man eh kriegt als Bedarf. Man muss mindestens ca. brutto 1500 euro 45 Jahre verdienen um auch nur 1 Euro mehr als den Bedarfssatz zu kriegen. Ist zwar asozial aber ist ja eh alles scheissegal :D
Antwort von Jott:
Was immer wieder lustig ist: verwandelt sich der Pianist über Nacht in eine Ein-Mann-GmbH, ohne auch nur das Geringste an seiner künstlerischen Tätigkeit zu ändern, müssen seine Auftraggeber die Abgabe plötzlich nicht mehr zahlen. Ich denke nicht, dass eine so verquere Gesetzgebung noch lange Bestand haben kann. Das ist alles genauso verrückt wie die bescheuerten Mautpläne. Deutsch halt.
Antwort von Pianist:
Dann müsste ich aber mich selbst als Geschäftsführer einstellen, und dann als GmbH auf meine Gehaltszahlung die Künstlersozialabgabe zahlen. Für die Auftraggeber müsste ich also die Preise um mindestens zehn Prozent erhöhen, da eine GmbH ja auch ungünstiger besteuert wird. Mit den 5% Abgabe fahren die also immer noch besser.
Natürlich ist das alles bescheuert, aber wenn es nun mal so ist, kann man ja durchaus mal prüfen, ob man die Vorteile nutzen kann. Immerhin 50 Prozent Staatszuschuss zur Rente und zur Krankenversicherung.
Matthias
Antwort von Jott:
Das mit der Abgabe auf's Gehalt läßt sich leicht umgehen. Egal, war nur ein Beispiel für die Hirnrissigkeit des Systems.
Antwort von Pianist:
Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen. Ich würde aber trotzdem nicht den Aufwand treiben, eine GmbH zu gründen. Zumal sich inzwischen herausgestellt hat, dass meine Kunden mit der Abgabe gar kein Problem haben.
Zurück zur Rente: Gehen wir mal nicht vom Minimalbeitrag, sondern vom Maximalbeitrag aus. Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in diesem Jahr bei 72.600 EUR. Davon die Hälfte von 18,7 Prozent, das sind 6.788 EUR. Die andere Hälfte zahlt der Staat.
Gehen wir weiter davon aus, dass jemand früher nie eingezahlt hat und mit Anfang 40 beginnt. Lassen wir ihn mal 25 Jahre lang einzahlen. Das sind dann knapp 170.000 EUR. Daraus würde er nach heutiger Schätzung etwa 1.400 EUR Rente erhalten. Das bedeutet: Nach 121 Monaten Rentenbezug wäre er im grünen Bereich, er müsste also mindestens zehn Jahre Rente kassieren, also 77 Jahre alt werden.
Die Wahrscheinlichkeit, heute älter als 77 zu werden, ist ziemlich hoch. Und die Wahrscheinlichkeit, dass die Zinsen wieder auf fünf bis acht Prozent steigen, ist eher gering. Von daher könnte eine staatliche Rente (als eine von mehreren Säulen) durchaus interessant sein.
Lassen wir unseren Beispiel-Versicherten mal 94 Jahre alt werden. Er erhält also 27 Jahre lang jeden Monat 1.400 EUR. Das sind mehr als 450.000 EUR. Beim derzeitigen Zinsniveau würde man das privat nicht schaffen.
Matthias
Antwort von r.p.television:
Ich bin nun seit 2 Jahren auch bei der KSK.
Ich bin auch die klassische One-Man-Show. Selbstständig seit 1995. War bis vor zwei Jahren privat versichert.
Aber nach Heirat und der Geburt meiner Tochter war absehbar dass die monatlichen Versicherungsraten ins Utopische gestiegen wären.
Ich habe daraufhin den Fragebogen beantwortet sowie einige Rechnungen, Anfragen etc. eingereicht und zudem Links zu meinen Arbeiten.
Ich hatte im Gegensatz zu vielen anderen 0 Probleme bei der Annahme. Ist es eine bürokratische Hürde: ja.
Aber an Deiner Stelle würde ich das schleunigst beantragen.
Ich verstehe aber ehrlich gesagt nicht ganz warum Du in Deiner Position überhaupt Gewerbesteuer gezahlt hast. Nicht immer auf den Finanzamt-treuen Steuerberater hören!!!
Antwort von Pianist:
Das hat historische Gründe. Als ich das vor 23 Jahren angemeldet habe, waren das eher noch technische Dienstleistungen, vor allem im Bereich Tontechnik. Da hatte ich mein Studium noch gar nicht begonnen, und konnte nicht ahnen, dass ich wenige Jahre später mal lauter Filme für Auftraggeber aus Politik und Wirtschaft machen und dabei der alleinige Urheber sein würde. Allerdings habe ich mich dann nie wieder um dieses Thema gekümmert, weil ich eine Teilnahme an der gesetzlichen Rente für reine Geldverschwendung hielt. Und das sehe ich inzwischen anders.
Ich würde aber wohl in der privaten Krankenversicherung bleiben, da bin ich seit 42 Jahren versichert und ansonsten würden ja die Altersrückstellungen verlorengehen.
Matthias
Antwort von Pianist:
Nach zwei Monaten und einer genauen Beschreibung meiner Tätigkeit hat mir das Finanzamt nun mitgeteilt, dass es sich bei meiner Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit (Gewerbekennzahl 591100: Herstellung von Filmen, Videofilmen und Fernsehprogrammen) handelt. Es seien wohl auch Tätigkeiten erkennbar, die als freiberuflich einzustufen sind, aber unter dem Strich verkaufe ich fertige Filme, und das sei eben gewerblich.
Nun frage ich mich: Kann es wirklich sein, dass ich steuerrechtlich zu 100 Prozent Gewerbetreibender bin und somit Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahle, und dass ich gleichzeitig sozialversicherungsrechtlich zu 100 Prozent Künstler bin, so dass meine Auftraggeber die Künstlersozialabgabe abführen müssen und ich bei der KSK womöglich sogar pflichtversichert sein müsste?
Ich möchte ja nicht einerseits Gewerbesteuer und IHK-Beitrag zahlen, und andererseits in die Rentenkasse (mit unsicheren Leistungen im Alter) einzahlen, das ist für mich irgendwie ein Widerspruch.
Matthias
Antwort von wp:
danke für den Hinweis, mir schwebt plötzlich ähnlches in Haus...
meines Erachtens sind wir Freiberufler.
Antwort von iMac27_edmedia:
KSK und IHK ist ja kein Widerspruch!
Antwort von Jott:
Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.
Antwort von iMac27_edmedia:
gibt auch viele Geschäfstführer die einen Euro bekommen
Antwort von Pianist:
Äh - und wovon leben die dann? Mir geht es aber gar nicht mehr darum, meine Auftraggeber beim Einsparen der Künstlersozialabgabe zu unterstützen, die haben damit nämlich erfreulicherweise gar kein Problem.
Ich denke eher darüber nach, ob eine KSK-Mitgliedschaft für meine Altersvorsorge interessant sein könnte.
Matthias
Antwort von pixelschubser2006:
Ich finde es grenzwertig, daß beim Thema Rentenversicherung ständig mit zweierlei Maß gemessen wird. Speziell bei der KSK. Entweder meine Leistungen sind beitragspflichtig, dann will ich aber auch die Vorteile genießen, nämlich Mitglied werden. Oder ich bin kein Künstler im Sinne der KSK, dann brauchen meine Kunden auch nix abzudrücken.
Ich habe die Zahlungswilligkeit leider so nicht kennengelernt. Im Gegenteil. Wenn ich für Geschäftspartner Vertriebs- und Marketingaufgaben wahrgenommen wurde, dann mussten die Rechnungen so formuliert sein, daß das Thema Mediengestaltung überhaupt nicht aufkam.
Letztendlich könnte man das recht einfach lösen: Wer typische Leistungen im Sinne der KSK erbringt, soll durch seine Kunden Beiträge einzahlen lassen. Für diese erwirtschaftet er auch einen Rentenanspruch, und wenn es nur ein paar Euro sind. Wer dagegen plausibel darlegt, von seinen kreativen Einkünften zu leben, soll wie gehabt komplett seine Arbeitgeberanteile aus der KSK-Mitgliedschaft finanzieren. Das kann doch nicht so schwer sein...
Ich finde das System der gesetzlichen Sozialkassen absolut richtig und die KSK in ihrem Zweck vorbildlich. Aber die Willkür dahinter ist erschreckend. Gekniffen sind z.b. diejenigen, die ihren Lebensunterhalt nur zu einem wesentlichen, aber nicht überwiegenden Teil mit Kreativjobs verdienen und deshalb nicht in den Genuss der KSK kommen. Ich habe selbst in dieser Situation gesteckt.
Es ist aber komisch: Wer nebenberuflich einem eintragungspflichtigen Handwerk nachgeht, erlebt schon die Kreativität der Rentenkasse. Auch da bin ich wieder gebranntes Kind. Meine Beiträge fürs Kleingwerbe werden nach meinen Einkünften aus 2013 bemessen. Obwohl ich aktuell unter jedem Freibetrag bin. Jetzt soll mir mal einer plausibel erklären, warum ich mehr als meinen Gewinn des Kleingewerbes an die RV bezahlen soll, obwohl ich schon einen ordentlich bezahlten, sozialversicherungspflichtigen Fulltime-Job habe. Es ist schon erstaunlich, wieviel Kreativität und Flexibilität die entwickeln, wenn die einem ans Leder wollen. Nicht schön.
Antwort von Jott:
Äh - und wovon leben die dann?
Wenn du da nicht drauf kommst, weißt du auch nicht, was eine GmbH ist.
Antwort von Jalue:
Äh - und wovon leben die dann? Mir geht es aber gar nicht mehr darum, meine Auftraggeber beim Einsparen der Künstlersozialabgabe zu unterstützen, die haben damit nämlich erfreulicherweise gar kein Problem.
Ich denke eher darüber nach, ob eine KSK-Mitgliedschaft für meine Altersvorsorge interessant sein könnte.
Matthias
Matthias, ich verstehe nicht, wie sich die Frage überhaupt stellen kann. Die KSK deckt die Hälfte deiner Zahlungen an die RV und an die Krankenkasse. Glaubst du, mit Riester + Co fährst du besser? Klar lohnt sich ne KSK-Mitgliedschaft, sofern du reinkommst. Dazu gibt es übrigens recht effektive Beratungsstellen.
Zur Kritik an der KSK: Zugeben, es gibt da Grauzonen, bzw. Grenzbereiche (GmbH als Kreativschaffender), in denen man 'gekniffen' ist, aber immer noch besser so, als ohne jegliche Einrichtung dieser Art. Sicher, für neoliberale Fanboys sind solche Errungschaften ein Schmerz im Arsch, und es gab, bzw. gibt ja immer wieder Versuche der 'Mövenpick-Fraktion', die KSK abzuschaffen, macht allein ihre Existenz doch nur zu deutlich, wie beschissen prekär die soziale Absicherung des 08/15 Medienschaffenden hierzulande ist. Das möchte man aber lieber nicht zu laut gesagt haben, im Gegenteil; wie affentittengeil wäre es doch aus gelb-blauer Sicht, könnte man die Verhältnisse unserer Branche auf andere Wirtschaftsbereiche übertragen. Wo sonst als 'beim Film', wo doch alle so hyperkreativ und hammerintellektuell sind, findet man dermaßen viele 'Ich - AG's', die blödbegeistert für ein Witzgeld in der Nacht und an Feiertagen durcharbeiten, ohne noch so mickrige Garantie auf Weiterbeschäftigung. "Klassenkampf? Voll 90er, ich Duz lieber meinen Chef, du!" (NAH: Zieht ne Schraube an seiner Rig fest und richtet die Wollmütze)
Und wenn sie dann krank werden oder das Format eingestellt wird - Pech gehabt, verschissen, ist halt ihr 'unternehmerisches Risiko'! Wäre es nicht supigut, wenn man diese 'freiheitliche Kultur' auch Geschmeiß wie Erziehern oder Lokführern überhelfen könnte? Kurz gesagt: Wer aus unserer Branche dabei hilft, die KSK schlecht zu reden, ist wahlweise strunzdumm oder gehört selber zur Ausbeuterfraktion.
Antwort von Jott:
Das Gesetz ist blöd eingefädelt und stammt aus den 70ern, als es freie Medienschaffende und so was überhaupt nicht gab, damals wurden primär Journalisten und Orchestermusiker versorgt (und nicht nur die Verarmten, das gibt nur keiner zu). Aus Auftraggebersicht ist die KSK-Abgabe eine zweite Umsatzsteuer, was nach EU-Recht nicht zulässig ist. Und sie ist schwer zu vermitteln, weil die Abgabe ja nichts mit dem zu tun hat, der beauftragt wurde.
Nicht abschaffen, sondern reformieren steht an. Es sind zu viele "gekniffen", wie du sagst. Im Kern ist das Problem die Definition, was ein "Künstler" überhaupt sein soll. Das lässt das Gesetz offen und öffnet damit Tür und Tor für Wildwuchs, der die Gerichte verstopft. Zum Beispiel die wundersame Definition eines GmbH-Geschäftsführers als Künstler, weil es da viel zu holen gibt von (gerne mal rückwirkend fünfstellige Summen).
Alles genauso Wischi-Waschi wie die Frage Freiberufler ja/nein, wo es um einen Haufen Geld gehen kann (Gewerbesteuer ja/nein). Labberig formulierte Gesetze, die zur kreativen und gerne auch trickreichen Interpretation durch beide betroffenen Seiten geradezu einladen, sind eine Seuche.
Ich kenne Leute, zum Beispiel Top-Sprecher mit fünfstelligem Monatseinkommen, die aufgrund kleiner Tricksereien brav von der KSK versorgt werden. WTF? Ungerechter geht's kaum.
Der Staat ist gefordert. Gleiche Unterstützung für jeden, dessen Einkommen unter einer zu definierenden Schwelle liegt. Egal, ob Erzieherin, Lokführer, Hebamme, Putzkraft oder Ich-bin-beim-Film-Wollmützchen. Ohne Verrenkungen, ohne idiotische Wertung der Tätigkeit als Kunst oder nicht Kunst, ohne Betrugsmöglichkeiten durch Sozialschmarotzer. Ich weiß, Wunschdenken.
Antwort von pixelschubser2006:
Du wirst lachen - Hebammen sind als Freiberufler(innen) genauso pflichtversichert in der gesetztlichen Rentenkasse wie ich als Handwerker.
Etwas verkannt wird die Situation für den GmbH-Geschäftsführer. Die Risiken lauern nähmlich in einer ganz anderen Ecke. Wenn Du durch Deine Rechtsform als Unternehmer einen gewissen Status wiederspiegelst, kannst Du ruckzuck nicht als Schaffender, sondern als Verwerter eingestuft werden. Das kann schnell übel werden, wenn Du z.b. als Kameramann oder Redakteuer ständig Leistungen von Tonmenschen und Assis durchschleust, um als Team aufzutreten. Da interessiert es keinen, dass Du an den Kollegen nicht viel verdienst.
Pointe am Rande: Fotografen sind auch als 1-Mann-Unternehmer in der BG pflichtversichert. Nicht wegen der praktischen Risiken, sondern der allgemein beschissenen Vorsorge in dieser Berufsgruppe...
Ganz nebenbei (und von mir schon in einem anderen Thread zum Thema gepostet) ist die Sache mit der KSK ein Risiko für den Kunden. Es kann ja auch nicht sein, dass ein Kunde eine künstlerische Leistung bestellt, eine Internetseite oder irgendwelchen Werbegrafik-Kram, und ohne es zu ahnen, auf einmal an die KSK abdrücken muss. Damit rechnet man nicht, wenn man nicht sensibilisiert ist. Da kauft jemand solche Leistungen wie die Arbeit eines Handwerkers ein und soll auf einmal obendrauf bezahlen.
Das ließe sich m.E. ziemlich einfach lösen: Kennzeichnungspflicht auf Angeboten und Rechnungen, ob der Lieferant Freiberufler oder Verwerter ist und ob / welche Beiträge an die KSK noch abzuführen sind. Wenn dann einer herumzickt, muss man halt klar sagen, dass in der Regel kein Handwerker für den Stundensatz arbeitet und Krankheit und Ruhestand auch irgendwie abgesichert werden muss.
Dann wird anhand abgerechneten Leistungen der Rentenbeitrag errechnet. Egal, ob nebenberuflich oder Vollzeit. Dann gäbe es eine gewisse Gerechtigkeit und Logik im System.
Antwort von Jott:
Ob der "künstlerisch tätige" Lieferant Freiberufler oder Verwerter ist, tut nichts zur Sache. Es geht nur um dessen Rechtsform: für Personengesellschaften muss der Auftraggeber die rund 5% abdrücken, für Kapitalgesellschaften nicht, auch wenn der Job exakt der gleiche ist. Weshalb größere Aufträge meistens nur an GmbHs vergeben werden. Oder der Lieferant schreibt "Videotechniker" statt Kamera und Schnitt auf die Rechnung, dann entfällt die Abgabe auf jeden Fall. Alles komplett hirnverbrannt. Insbesondere das auslegende Verhalten der KSK zu ihren Gunsten: geht's um Abgaben, ist so ziemlich jeder Künstler. Geht's ums Aufnehmen, sind eben diese Künstler zu 95% plötzlich keine mehr. Ein Gesetz sollte nicht so unfassbar willkürlich interpretiert werden dürfen.
Ein kleiner Einblick, wie sich die Nummer aus Auftraggebersicht darstellt:
http://www.arbeitsratgeber.com/kuenstlersozialabgabe/
Antwort von Viramedia:
Was immer wieder lustig ist: verwandelt sich der Pianist über Nacht in eine Ein-Mann-GmbH, ohne auch nur das Geringste an seiner künstlerischen Tätigkeit zu ändern, müssen seine Auftraggeber die Abgabe plötzlich nicht mehr zahlen. Ich denke nicht, dass eine so verquere Gesetzgebung noch lange Bestand haben kann. Das ist alles genauso verrückt wie die bescheuerten Mautpläne. Deutsch halt.
Er vergisst dabei sogar, dass seine Kunden zwar kein Beitrag mehr bezahlen, doch seine GmbH auf seinem Gehalt nun die Abgabe von 5% an die KSV abführen muss, weil er ja wie ein freischaffender Künstler für seine eigene Gmbh agiert.
Da er dann aber nicht mehr offiziell Künstler, sondern Geschäftsführer ist, fliegt er selbst persönlich von der KSK raus und muss sich nun privat selbstversichern, obwohl seine eigene Gmbh weiterhin für seinen Gehalt zusätzlich blechen darf....
wie geil, oder?
Antwort von Viramedia:
Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.
und wie löst man das... bitte etwas konkreter. Kannst ja nicht 99% als Tantieme durchgehen lassen.... kauf Dir kein FA wirklich ab...
hänge auch in der KSK Falle und werde monatl. genervt, obwohl sie nicht einmal einen Fragebogen von mir akzeptieren....
Antwort von Viramedia:
Ganz nebenbei (und von mir schon in einem anderen Thread zum Thema gepostet) ist die Sache mit der KSK ein Risiko für den Kunden. Es kann ja auch nicht sein, dass ein Kunde eine künstlerische Leistung bestellt, eine Internetseite oder irgendwelchen Werbegrafik-Kram, und ohne es zu ahnen, auf einmal an die KSK abdrücken muss. Damit rechnet man nicht, wenn man nicht sensibilisiert ist. Da kauft jemand solche Leistungen wie die Arbeit eines Handwerkers ein und soll auf einmal obendrauf bezahlen.
Das ließe sich m.E. ziemlich einfach lösen: Kennzeichnungspflicht auf Angeboten und Rechnungen, ob der Lieferant Freiberufler oder Verwerter ist und ob / welche Beiträge an die KSK noch abzuführen sind. Wenn dann einer herumzickt, muss man halt klar sagen, dass in der Regel kein Handwerker für den Stundensatz arbeitet und Krankheit und Ruhestand auch irgendwie abgesichert werden muss.
Dann wird anhand abgerechneten Leistungen der Rentenbeitrag errechnet. Egal, ob nebenberuflich oder Vollzeit. Dann gäbe es eine gewisse Gerechtigkeit und Logik im System.
Du triffst den Nagel auf den Kopf....
Meiner Meinung nach soll sich jeder kreative bei der KSK versichern lassen... kein Problem damit, ich zahle auch gern die 5%... kein Thema
Dann soll er sich bei der KSK melden, ausfüllen, Arbeitsproben vorlegen und KSK entscheide ob Künstler oder Nicht. Wenn ja, darf er ab dem Monat darauf seine Rechnungen mit HINWEIS auf KSK versehen (aber genau das will die KSK ja nicht weil sonst angeblich keiner mehr ein Künstler bucht) und mit 7% Ust. verrechnen.
Klarer fall das ist ein Künstler, die Sache ist geregelt.
Aber nein, die KSK will es anders.
A. keine Kennzeichnungspflicht, somit zahlt man im zweifel einfach ein egal ob künstler oder nicht
B. Geschäftsführergehälter werden somit KSK pflichtig
C. Geschäftsführer müssen sich privat versicern weil sie die KSK gar nicht als Künstler sieht....
sorry, aber so geht das nicht
Das höchstmaß war dann die Aussage der KSK telefonisch: "Ich verstehe ja dass es für Sie schwierig ist zu erkennen ob jemand künstlerisch tätig ist und dass es für Sie ein Verwaltungsaufwand bedeutet. Mein Tipp, zahlen sie einfach auf alles die KSK Abgabe und machen sich keine sorgen mehr....."
Antwort von Jott:
Das hattest Du in diesem Thread ja damals schon geschrieben, ohne auf Details einzugehen.
Tipp: nirgends steht geschrieben, dass ein GmbH-Geschäftsführer Gehalt beziehen muss.
und wie löst man das... bitte etwas konkreter. Kannst ja nicht 99% als Tantieme durchgehen lassen.... kauf Dir kein FA wirklich ab...
hänge auch in der KSK Falle und werde monatl. genervt, obwohl sie nicht einmal einen Fragebogen von mir akzeptieren....
Dein Steuerberater sollte Bescheid wissen. Ich erkläre das Prozedere hier jetzt nicht. Das ganze Gebilde hängt von diversen Faktoren ab (bis hin zu Hochschuldiplom ja/nein) und lohnt sich auch erst bei höheren Umsätzen. Mir ging es bei der Konstruktion um drei Dinge: Kunden von der Abgabenzahlung freistellen, als GF selbst natürlich auch keine Abgaben zahlen, insgesamt Steuern und Abgaben aller Art mindern. Da das Ganze legal ist und auch schon zwei Betriebsprüfungen überstanden hat, habe ich auch kein schlechtes Gewissen.
KSK zahle ich fast nur auf Sprecherhonorare. Zugebuchte Kameraleute, Visagisten, Webdesigner etc. schreiben von sich aus oft Rechnungen, die nicht abgabepflichtig sind, weil sie ja Ihre Auftraggeber nicht nerven wollen ("Videotechniker" statt Kameramann, "Reinzeichnung" statt Webdesign ...) - allein die Tatsache, dass solche Katz- und Maus-Spielchen möglich sind, zeigt den ganzen Schwachsinn auf.
Am Rande: es war mehrfach zu lesen, dass die KSK mit Abstand den höchsten Bürokratie- und Verwaltungsaufwand im Sozialbereich hat. Fast alle Einnahmen versacken erst mal intern. Grotesk. Deswegen ja der Bundeszuschuss, weil die von selber nicht lebensfähig sind. Heißt: der Bund zahlt sowieso schon, also wozu der Umweg ... aber lassen wir das.
Antwort von Viramedia:
Eine Sozialstelle die ihre Einkünfte nicht verwalten kann, sollte GESCHLOSSEN werden. Jede Firma die sich Konstant überschuldet muss Insolvenz anmelden, warum denn nicht solche Systeme genauso.
Ich bin der Meinung, die KSK gehört komplett abgeschafft und man benötigt ein faires soziales System.
@Jott: Wie kann ich Dich privat kontaktieren. Mit meinem Stb. stehe ich auf dem Kriegsfuß, weil er sich mit KSK 0 auskennt und sich darum auch NICHT kümmern will. Ich bin somit der Willkühr der KSK komplett alleine ausgesetzt... Ich bin Dankbar für jede Hilfe
Antwort von Jott:
Dann hast aber definitiv den falschen Steuerberater. Das Problem ist seit 2007 akut, als erstmals ernsthaft geprüft wurde, ob Unternehmen KSK-Angaben zahlen. Da ging eine Bombe hoch, weil kein Mensch von dieser obskuren Sondersteuer auf Kreativleistungen wusste. Woher auch? Spätestens seit diesem Jahr muss das für jeden Steuerberater ein Thema sein, weil sich da horrende, zuweilen existenzbedrohende Summen auftürmten (weil Hinterziehung von Sozialleistungen - dazu gehören KSK-Abgaben, obwohl sie ohne jeden Bezug zu konkreten Personen/Lieferanten sind - eine besonders heftige Nummer ist).
Was die konkrete Hilfe angeht: sorry, aber du bist ja im Prinzip ein Mitbewerber. Ich habe mir meinen GmbH-Wettbewerbsvorteil mit Gehirnschmalz und Fachwissen vom Berater erarbeitet. Mit dem Richtigen kannst du das auch.
Antwort von Viramedia:
und ich dachte ein Forum sei dazu da, sich gegenseitig zu helfen.... unabhängig vom Wettbewerbszwang der gar nicht vorhanden ist, wenn Du wer weiß wo bist....
schade, wäre sehr Dankbar für jeden Tipp gewesen
Antwort von Pianist:
Wenn du da nicht drauf kommst, weißt du auch nicht, was eine GmbH ist.
Also Du meinst, dass sich der Geschäftsführer einfach kein Gehalt, sondern alles als Gewinnausschüttung genehmigen soll? Steuerlich sicher kein Problem, da für den Staat einträglicher. Aber sozialversicherungsrechtlich würde es mich wundern, wenn die KSK dann darauf keine Abgabe haben möchte. Natürlich käme das nur bei einer qualifizierten Prüfung heraus.
Matthias, ich verstehe nicht, wie sich die Frage überhaupt stellen kann. Die KSK deckt die Hälfte deiner Zahlungen an die RV und an die Krankenkasse. Glaubst du, mit Riester + Co fährst du besser? Klar lohnt sich ne KSK-Mitgliedschaft, sofern du reinkommst. Dazu gibt es übrigens recht effektive Beratungsstellen.
Wo wäre denn eine solche Beratungsstelle? Die große Unbekannte bei diesen Berechnungen ist doch die Frage, wie hoch tatsächlich in 25 Jahren die Rente sein wird. Das kann niemand sicher voraussagen.
Auch weiß niemand, wann und wie stark die Zinsen wieder hochgehen. Und ob der Euro hält oder nicht. Mir sind das einfach zu viele Unbekannte. Daher zögere ich noch, ob ich mich um eine KSK-Aufnahme kümmern soll oder nicht. Ich habe ja bisher mein halbes Berufsleben außerhalb der gesetzlichen Rente verbracht. Selbst wenn ich ab sofort den maximal möglichen Beitrag pro Monat einzahlen würde, weiß ich nicht, ob da am Ende eine nennenswerte Rente rauskäme.
Matthias
Antwort von Jott:
Also Du meinst, dass sich der Geschäftsführer einfach kein Gehalt, sondern alles als Gewinnausschüttung genehmigen soll? Steuerlich sicher kein Problem, da für den Staat einträglicher. Aber sozialversicherungsrechtlich würde es mich wundern, wenn die KSK dann darauf keine Abgabe haben möchte.
Darauf DARF sie keine Abgaben erheben. Unmöglich. Das ist Gewinn aus einer Kapitalanlage.
Nochmal kurz zu Viralmedias Einwand, ein Forum sei zum gegenseitigen Helfen da. Schon, aber hier geht es wirklich um's Eingemachte, um Firmeninterna. Einen Steuerberater habt ihr doch alle. Wenn der gar nichts weiß, lasst mal das Stichwort Organschaft fallen, vielleicht klingelt's ja dann.
Nochmal kurz: ich "kämpfe" nicht für die Abschaffung der KSK, ich kämpfe gegen deren willkürliches Einmischen in Bereiche, die sie in keiner Weise etwas angeht - wie die relativ neue Idee, GmbH-Geschäftsführer zu melken (selbst wenn die GmbH gar keine Künstler beauftragt!). Im Gesetz steht davon nichts, es handelt sich lediglich um eine spitzfindige Interpretation der KSK.
Noch ein Kuriosum am Rande: selbst wenn ein Künstler - zum Beispiel ein Sprecher - permanent im Ausland lebt und auch nicht deutscher Staatsbürger ist, muss der Auftraggeber KSK-Abgabe auf's Honorar zahlen. Wenn da nicht die Gerechtigkeitssicherung durchbrennt ...
Antwort von Viramedia:
ich habe nächste Woche ein Treffen mit einem neuen Stb. da ich tatsächlich schon am planen war zu wechseln. Ich werde Ihm Deine Argumente vortragen.
Das von den Ausländischen Künstlern ist auch so eine absolute Frechheit. Das Argument der KSK ist halt, dass sonst die Inländischen benachteilt wären, daher muss man dafür ebenfalls zahlen.... was für unlogik. Wenn ich ein ausländer will, dann weil ich den aus irgendeinem Grunde buche und nicht um die KSK zu umgehen.
Btw. warum zahlst Du für Sprecher. Ich habe die Info von der KSK, dass für einen techn. Syncronsprecher keine KSVA anfällt
Antwort von Pianist:
Was bitte ist ein "technischer Synchronsprecher"? Bei den Sprechern ist es doch nun wirklich unstrittig, dass es sich um Künstler handelt. Daran sind ja auch einige Synchronstudios Pleite gegangen, als sie fünf Jahre rückwirkend für die Sprecherhonorare nachzahlen mussten. Mindestens einer der Unternehmer hat sich erschossen.
Also für Sprecher führe ich immer die KSA ab. Sogar auch für die Übersetzungen, weil die Leute dabei ja auch eigene kreative Leistungen da reinbringen. Nur für Gebärdensprach-Dolmetscher führe ich nichts ab, weil es da meiner Meinung nach nicht um Kreativität, sondern um "richtig" oder "falsch" geht.
Matthias
Antwort von Viramedia:
Daran merkt man wie unsinnig die Sache ist.... 5 Pleite, einer Tot wegen so einer Bescheuerten Regelung.
Mir hat die KSK klar gesagt, dass Syncronsprecher oder Übersetzer keine Künstler sind... es geht darum techn. den Inhalt wiederzugeben.
Dass natürlich ein Schauspieler der spricht was anderes ist, sollte uns klar sein.
Das Problem ist einfach: es gibt absolut keinen klaren Leitfaden.... ich bin als Geschäftsführer zu künstlerisch und dafür soll gezahlt werden, ich bin aber nicht Künstler und kann mich dort nicht versichern.... wo ist bitte die Logik daran?
Ich sehe hingegen gerade beim Gebärdensprecher die künstlerische Leistung, weil er mit Körpersprache das vermittelt und daher im Vordergrund steht...
Antwort von Viramedia:
Darauf DARF sie keine Abgaben erheben. Unmöglich. Das ist Gewinn aus einer Kapitalanlage.
Wobei eine Gewinnausschüttung die schlechteste Wahl ist und am höchsten besteuert.... Es werden pauschal 25% versteuert und dazu noch 30% zwischen Gewerbe und Körperschaftssteuer weil die Summe als Gewinn im Unternhemen verbucht ist....
da ist die KSVA das geringere Übel.
Alternative, aber ob das FA mitmacht
100 EUR Lohn im Monat und dafür 90% Tantieme....
das hätte was
Antwort von Jott:
Nirgends steht, dass man nur eine Firma haben darf. Mit einer schlauen Organschaft zahlst du so gut wie keine Gewerbesteuer trotz GmbH. Machen große Firmen bekanntlich auch so. Wer es schafft, parallel zur GmbH auch Freiberuflerstatus zu haben, dem stehen auch ganz allein alle Wege offen. Einem motivierten Steuerberater geht bei so was das Herz auf.
Antwort von Pianist:
Ja, mag alles sein - aber mal ehrlich: Ich möchte meinen Verwaltungsaufwand so klein wie möglich halten. Eine halbe Stunde Buchhaltung pro Monat mag noch in Ordnung sein, und einen halben Tag für den Jahresabschluss.
Alles, was darüber hinausgeht, würde mich ärgern. Also werde ich alles so simpel wie möglich halten. Meine Kunden wissen, dass es billiger ist, wenn sie die fünf Prozent zahlen, als wenn ich eine GmbH aufmache.
Matthias
Antwort von Jott:
Dann ist es ja okay. Mir wäre wegen der KSK ohne GmbH in 2007/2008 der Laden zusammen gebrochen. Die Situationen sind verschieden.
Antwort von Viramedia:
Nirgends steht, dass man nur eine Firma haben darf. Mit einer schlauen Organschaft zahlst du so gut wie keine Gewerbesteuer trotz GmbH. Machen große Firmen bekanntlich auch so. Wer es schafft, parallel zur GmbH auch Freiberuflerstatus zu haben, dem stehen auch ganz allein alle Wege offen. Einem motivierten Steuerberater geht bei so was das Herz auf.
Klingt ja SEHR HEISS und bringt mich auf paar Gedanken, die ich schonmal früher hatte... das würde auch den privaten Steuererklährungsaufwand massivst reduzieren.... geringe LohnSt., keine FA Vorauszahlung, geringe Einstufung bei der KV. Danke Dir
Antwort von srone:
es gibt auch noch das modell der stiftung. ;-)
lg
srone
Antwort von Viramedia:
Jott wie löst Du das mit der Gewerbesteuer.... ich habe heute mit dem Stb. darüber gesprochen, aber wegen Gewerbe- und KörperschaftsSt. wussten wir auf Anhieb keine Lösung.
Dass die Kreative Gmbh keinen GF Gehalt auszahlt ist uns klar und somit das Problem mit KSV löst, also muss die Nicht kreative Gmbh nur den Gewinn abschöpfen, und diesen an den GF der nicht kreativen Gmbh auszahlen... nur wie?
Als Gewinnausschütung unterleigt dieser der GSt. und KSt. höchstens als Gehalt und Tantieme nicht.... kann das sein?
Antwort von Jott:
Nicht zwei GmbHs. Nur eine. Die zweite ist eine Personenfirma, idealerweise Freiberufler (dann dort keine Gewerbesteuer), kostet nichts. Dann muss man halt schauen, wie man hin- und herjongliert, welcher Firma zum Beispiel das Equipment gehört, das die andere jeweils für Projekte anmietet ... da wird's dann individuell, aber das ist prinzipiell der Weg.
Ich schreibe mal einen Disclaimer: keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung. Und jetzt ist gut! :-)
Die Umgehung von KSK-Abgaben auf das eigene Gehalt halte ich für angebracht und geboten, da hört's echt auf. Bei der Vermeidung/Minimierung von Gewerbesteuer kann man die Moral diskutieren - legal und letztlich vom Gesetzgeber wohl so gewollt, warum auch immer, sind die Wege trotzdem.
Antwort von Viramedia:
Ist das dann so wie eine Gmbh & Co. KG? Weil an das hatte ich auch schon gedacht und ich glaube, dort fällt ja dann ohnehin keine GSt. an.
Weil bei mir gings auch mal durch die Gedanken dass dann die KG das Equipment kauft und die Gmbh das anmietet....
Vermietservice an die Gmbh udn somit nicht künstlerisch und die Sache wäre gegessen?
Antwort von Jott:
Keine CoKG. Wobei ich gar nicht weiß, ob das auch funktionieren würde, nicht damit beschäftigt, zu kompliziert. Freiberufler mit GmbH daneben ist simpel.
Man darf ja auch nicht vergessen, dass eine GmbH obendrein auch das tut, wozu sie primär gut ist: Haftungsbeschränkung.
Antwort von Viramedia:
Keine CoKG. Wobei ich gar nicht weiß, ob das auch funktionieren würde, nicht damit beschäftigt, zu kompliziert. Freiberufler mit GmbH daneben ist simpel.
Man darf ja auch nicht vergessen, dass eine GmbH obendrein auch das tut, wozu sie primär gut ist: Haftungsbeschränkung.
Ja das stimmt. es scheint wohl die Einfachste Lösung zu sein mit Freiberufler. Dann könnte man in dieser Hinsicht darüber z.B. auch private Projekte abrechnen (z.B. Hochzeit mit nur 7%).
Das würde die Überschneidung für die Organschaft begründen.
Wie machst Du es mit der gewinnabführung? Die Gmbh schüttet sämtlichen Gewinn an Dich aus. macht aber die Gmbh Verluste, musst Du natürlich dann auch dafür gerade stehen, und hebt die Haftungsbeschränkung damit defacto auf?
Welche zivilrechtlichen Gefahren durch die Organschaft drohen
Der Gewinnabführungsvertrag zwischen der Organgesellschaft und dem Organträger beseitigt die Haftungsbeschränkung der Organgesellschaft (GmbH). Die Organgesellschaft hat in Verlustjahren einen Anspruch auf Verlustübernahme gegen den Organträger. Die Gläubiger der Organgesellschaft können den Verlustübernahmeanspruch pfänden. Der Verlustübernahmeanspruch fällt in die Insolvenzmasse der Organgesellschaft.
Beispiel (Fortsetzung des Beispiels Meier GmbH von oben): Bei der Organschaft zwischen dem Einzelunternehmen des Herrn Meier und der Meier Textil-Großhandel-GmbH haftet Herr Meier unbeschränkt mit seinem ganzen Privatvermögen für den Verlustübernahmeanspruch der GmbH.
Beherzigen Sie daher diese Grundregel: Schließen Sie als Einzelunternehmer keinen Gewinnabführungsvertrag mir einer kranken GmbH ab. Denn die kranke GmbH zieht den Organträger, also Sie persönlich, ins Verderben.
Wie Sie die zivilrechtlichen Gefahren durch die Organschaft vermeiden
Der Organträger sollte eine GmbH & Co KG sein, um die Haftung beim Organträger zu beschränken. Vorsicht: Gesetzesänderung ab 2003: Eine rein vermögensverwaltende GmbH & Co KG wird als Organträger nicht mehr anerkannt (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KStG). Vielmehr muss der Organträger irgendeine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Eine ganz geringfügige Tätigkeit (Kiosk/Autovermietung/Immobilienmaklerei) genügt hierbei.
Was wird aus den Verträgen, die Sie mit Ihrer GmbH geschlossen haben?
Wenn Sie eine Organschaft mit einer GmbH & Co KG als Organträger vereinbaren, sind Organgesellschaft und Organträger 2 Steuerrechtssubjekte. Das Einkommen der Organgesellschaft wird nach den allgemeinen Vorschriften ermittelt.
Das heißt für Sie: Angemessene Vergütungen (Geschäftsführer-Gehalt, Tantieme, Miete, Darlehenszinsen) an Sie als GmbH-Gesellschafter sind bei Ihrer GmbH Betriebsausgaben. Die Vergütungen werden nicht in sogenannte "gewerbliche Sondervergütungen" umqualifiziert.
Sie können daher mit steuerlicher Anerkennung Geschäftsführerverträge, Mietverträge und Darlehensverträge mit der Organgesellschaft abschließen und sich eine Pensionszusage erteilen lassen.
Die Pensionsrückstellung für den Gesellschafter-Geschäftsführer mindert daher das Einkommen der Tochter GmbH und damit auch das zugerechnete Einkommen der Mutter-GmbH & Co KG als Organträger.
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Antwort von Jott:
Dass die GmbH keine Verluste machen sollte, ist klar. Das Ganze macht ja sowieso nur Sinn, wenn ordentlich Geld verdient wird und die Gewerbesteuer wegen Firmensitz in einer der attraktiven Großstädte im schmerzhaften Bereich angesiedelt ist.
Antwort von Viramedia:
Gut Verstehe: Unter der Prämisse dass die Gmbh keine Verluste macht (kein GF Gehalt z.B., keine KSK) schüttet sie sämtlichen Gewinn (Gewinnausschüttungsvertrag vorhanden) an den ORganträger aus, damit fällt weder KörpSt. noch GewerbSt. an.
Allerdings ist mir nicht klar, wie Du dennoch die Gmbh zur Haftung weiter nutzen kannst. Nehmen wir mal an, ein Kunde oder irgendein Depp verklagt Dich auf 50k EUR, dann ist die Gmbh möglicherweise Überschuldet und Insolvenzgefährdet. Du haftest dann wieder mit deinem privaten Vermögen in vollem Umfang, oder?
Antwort von RLX-Devlin:
Die KSK war für mich die einzige Möglichkeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen. Nachdem ich als Ausländer nach Deutschland kam und mich selbstständig machte, bin ich einem Versicherungsmakler auf den Leim gegangen, der mich in eine PKV vermittelt hat. Dabei hat er das Konzept der KSK nicht erwähnt, obschon ich alle Kriterien erfüllte.
Als dann das Thema Heirat und Kinder anstand, staunte ich nicht schlecht, dass es bei der PKV keine Familienversicherung gibt. Da auch meine Frau selbstständig ist, hätten wir aufstocken müssen um unsere Krankenversicherungen zu zahlen.
Dann habe ich einen Berater gefunden, der mich in in die KSK brachte. Seitdem ist meine Familie auch familienversichert, was im Monat mehrere Hundert Euro an Ersparnis bringt. Nun müssen wir nicht aufstocken.
Bei der KSK kann man im laufenden Jahr auch noch eine Gewinnberichtigung schicken, wenn die Auftragslage wider Erwarten nicht so rosig aussieht.
Abgesehen davon, ist das System der PKV nur ein massives Geldverteilen von unten nach oben. Man entzieht dabei Geld dem Solidarsystem und sammelt es bei Privaten an.
Als ich in der PKV war, hatte ich auch keine Rentenversicherung. Das ist höchst fahrlässig, aber als prekär Selbstständiger kann man nicht privat vorsorgen. Und auch hier gilt wieder das Prinzip, das private Vorsorge auch im Prinzip eine Geldverteilung zu Ungunsten der Gesellschaft darstellt.
Nun bin ich gesetzlich versichert und es ist ein Segen. Was die PKV an Nerven, Zeit und Kosten verursacht hat, war untragbar. Rechne mal die Zeit, die du der PKV hinterher rennen musst, in deinen Stundensatz ein. Günstig ist auch was anderes.
Die PKV ist dabei auch noch nicht an dein Einkommen gekoppelt, sondern ein fixer Betrag der ein Leben lang steigt.
Aber die Kritik an der KSK kann ich nachvollziehen. Es ist an der Zeit, das Sozialsystem mal zu überdenken und an die heutigen Gegebenheiten anzupassen. (als wir in der Sozialstelle waren, haben die die Hände über dem Kopf zusammen geschlagen: "Zwei selbstständige Geringverdiener? DAS ist ein ganz harter Fall!" - kann doch nicht wahr sein? Ganz Berlin ist prekär selbstständig.)
Antwort von Viramedia:
Die KSK war für mich die einzige Möglichkeit wieder in eine gesetzliche Krankenkasse zu kommen. Nachdem ich als Ausländern nach Deutschland kam und mich selbstständig machte, bin ich einem Versicherungsmakler auf den Leim gegangen, der mich in eine PKV vermittelt hat. Dabei hat er das Konzept der KSK nicht erwähnt, obschon ich alle Kriterien erfüllte.
Als dann das Thema Heirat und Kinder anstand, staunte ich nicht schlecht, dass es bei der PKV keine Familienversicherung gibt. Da auch meine Frau selbstständig ist, hätten wir aufstocken müssen um unsere Krankenversicherungen zu zahlen.
Dann habe ich einen Berater gefunden, der mich in in die KSK brachte. Seitdem ist meine Familie auch familienversichert, was im Monat mehrere Hundert Euro an Ersparnis bringt.
Bei der KSK kann man im laufenden Jahr auch noch eine Gewinnberichtigung schicken, wenn die Auftragslage wider Erwarten nicht so rosig aussieht.
Abgesehen davon, ist das System der PKV nur ein massives Geldverteilen von unten nach oben. Man entzieht dabei Geld dem Solidarsystem und sammelt es bei Privaten an.
Als ich in der PKV war, hatte ich auch keine Rentenversicherung. Das ist höchst fahrlässig, aber als prekär Selbstständiger kann man nicht privat vorsorgen. Und auch hier gilt wieder das Prinzip, das private Vorsorge auch im Prinzip eine Geldverteilung zu Ungunsten der Gesellschaft darstellt.
Nun bin ich gesetzlich versichert und es ist ein Segen. Was die PKV an Nerven, Zeit und Kosten verursacht hat, war untragbar. Rechne mal die Zeit, die du der PKV hinterher rennen musst, in deinen Stundensatz ein. Günstig ist auch was anderes.
Die PKV ist dabei auch noch nicht an dein Einkommen gekoppelt, sondern ein fixer Betrag der ein Leben lang steigt.
Aus Deiner Sicht verständlich. Aber die KSK macht Dir das Leben leicht auf Kosten aller anderen. Auch auf kosten meines Unternehmens das gar keine Leistung von Dir oder einem Künstler bekommt. Viel schlimmer ist es aber noch, wenn meine Firma für meinen Gehalt an die KSK abdrücken muss, mich aber die KSK nicht versichern will weil ich ja Geschäftsführer und nicht Künstler bin.
Somit soll ich nicht nur KSK zahlen für so Leute wie Dich (bitte nicht persönlich gemeint) sondenr mich dann auch noch mühselig privat versichern müssen. Ja wo kommen wir da bitte hin?
Niemand hier will die KSK abschaffen, aber es muss ein faires System geben.
Bestes Beispiel: Ich habe bereits im März 2015 die Meldungen für das Jahr 2014 abgegeben (so wie jedes Jahr). Und was kommt jetzt im Mai prompt: Die Mahnung vond er KSK ich hätte noch keine Angaben gemacht und könnte mich mit bis zu 25.000 EUR deshalb strafbar machen.
Wer so hirnrissig grottesk verwaltet, ist kein Wunder, wenn dann in der KAsse nie Geld da ist und man es sich willkührlich von Bund und Unternehmen holen muss.
Da ist jede andere PKV anders: Die muss nämlich damit wirtschaften. Schafft sie das nicht, rollen Köpfe.
Ob das Sozialsystem gerecht ist, steht auf einer anderen Debatte. Ich als ebenfalls Ausländer finde es hier in DE zum kotzen. 100 Versicherungen und keinen Durchblick. Da lobe ich mir die ital. Lösung: Eine staatliche KV die jeder hat und alle Deckt. Da gibt es keine privaten KV oder zig gesetzliche.
Antwort von RLX-Devlin:
Aus Deiner Sicht verständlich. Aber die KSK macht Dir das Leben leicht auf Kosten aller anderen. Auch auf kosten meines Unternehmens das gar keine Leistung von Dir oder einem Künstler bekommt. Viel schlimmer ist es aber noch, wenn meine Firma für meinen Gehalt an die KSK abdrücken muss, mich aber die KSK nicht versichern will weil ich ja Geschäftsführer und nicht Künstler bin.
Danke für den Blickwechsel. Ich werde mich da weiter einlesen.
Antwort von Jott:
Eine GmbH ist doch nicht insolvenzbedroht oder überschuldet, nur weil der Gesellschafter das entnimmt, was sinnvoll und möglich ist? Wie kommst du darauf?
Antwort von Viramedia:
Nein Jott, da hast Du mich verstanden....
Bei einem gewinnabführungsvertrag dürfen ja angeblich weder Rücklagen noch Stammkapitalauftockung gebildet werden, sämtliche Gewinne MUSS die Gmbh ausschütten an den Organträger. Bis hier alles klar.
Aber sollte die Gmbh Verluste machen (warum auch immer), haftet dafür der Organträger.
Sollte die Gmbh über Ihr Stammkapital überschuldet sein (warum auch immer, z.B. durch eine Klage), haftet ja Wiederum der Organträger gegenüber der Gläubiger der Gmbh.
Bsp. Nehmen wir an Deine gmbh hätte nur das Stammkapital 25k EUR, ohne weiter einlagen oder verfügbare Finanzmittel.
Wirst Du auf 100k EUR verklagt und der Gegner gewinnt, haftet die Gmbh erstmals mit 25k Stammkapital und wäre dann Insolvent. Alle Mittel würden in die Insolvenzmasse gehen damti die Gläubiger daraus schöpfen können. Im Normalfall (also ohne Organschaft) haften Gesellschafter nicht weiter, da die Gmbh ja eine haftungsbeschränkung hat.
Die fehlenden 75k EUR könnten sich die Gläubiger aber bei der Organschaft nun aber vom Organträger holen, insofern haftest Du mit Deinem privaten Vermögen in vollem Umfang für die gmbh.
Ich bin weder Jurist noch Stb. aber zumindest verstehe ich das aus dem Link den ich oben gepostet habe.
Daher wird ja empfohlen, eine Organschaft aus Gmbh + Gmbh & Co KG zu erstellen, um sämtliche private Haftung auszuschließen.
Bei der Frage gings mir nur:
1. Zahle ich Gewerbe+Körperschaft hafte ich privat nicht
2. Zahle ich keine GSt.+KöSt. weil Gewinnausschüttung hafte ich dann Privat für alles?