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Infoseite // Gema-Song für Film verwenden...wie anmelden, welche Kosten?



Frage von Moritzk:


Hy ihr lieben,

also....ich habe einige Filme welche Titel enthalten diese über die Gema Verwaltet und Geschützt werden. Bisher befinden sich diese Filme nur bei Youtube, in der soweit ich weiß relativen Rechtsfreien Zone. Nun aber möchte ich meine Filmchen auch auf meine Homepage einbinden um Sie als abgedrehte Produktionen präsentieren zu können.
Wie kann ich die Titel nun anmelden?
Kann ich die Titel mit einer einfachen Gebühr denn dann auch einfachso für den Film verwenden...oder wie läuft sowas.

Hier die Beispielfilme um die es gehen würde:








Ich danke euch!

Beste Grüße der Moritz

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Antwort von mann:

Gema fragen?

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Antwort von MarcBallhaus:

Du verwendest urheberrechtlich geschütztes Material ohne Rechte daran um damit deine Produktionen aufzupeppen um sie im vermeintlich rechtsfreien Raum zu präsentieren, während wir gesetzestreuen Idioten Musik kaufen, lizenzieren oder komponieren lassen?

Leute wie du gehören in den Knast. Das nennt man Diebstahl!!!!! Die Gema hat damit überhaupt nichts zu tun, die kannst du fragen soviel du willst. Es gibt hier 1 Mio Threads dazu, lesen hilft.

MB

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Antwort von Moritzk:

Du verwendest urheberrechtlich geschütztes Material ohne Rechte daran um damit deine Produktionen aufzupeppen um sie im vermeintlich rechtsfreien Raum zu präsentieren, während wir gesetzestreuen Idioten Musik kaufen, lizenzieren oder komponieren lassen?

Leute wie du gehören in den Knast. Das nennt man Diebstahl!!!!! Die Gema hat damit überhaupt nichts zu tun, die kannst du fragen soviel du willst. Es gibt hier 1 Mio Threads dazu, lesen hilft.

MB Sehr nett Formuliert...Danke!
Übrigens gibt es auch filme für die die Musik extra komponiert wurde...aber das hättest du ja selber gesehen hättest du dir mal mein Youtube Profil angeschaut...naja egal***

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Antwort von bgk:

Das nennt man Diebstahl!!!!! Mitnichten, Herr Ballhaus. Weder das deutsche, noch das schweizer oder österreichisches Strafgesetz kann diese Behauptung bestätigen.
Leute wie du gehören in den Knast. Harte Worte. Der Gefahr, dort zu landen, setzt sich der TS allerdings durchaus aus, denn auch...
in der soweit ich weiß relativen Rechtsfreien Zone. ...hierbei handelt es sich um einen weitverbreiteten Irrtum. Es muss nicht zwingenderweise, kann aber durchaus passieren, dass ihm eines Tages ein Brieflein einer Anwaltskanzlei ins Haus flattert (durch den Aufwand der dafür notwendig ist, aber von darauf spezialisierten Kanzleien durchaus in Kauf geommen wird, kann das aber einige Zeit dauern). Und als Alternative für (nicht einbringbare) Geldstrafen sind Haftstrafen durchaus denkbar.

Deshalb ein gut gemeinter Ratschlag: Auch wenn es verlockend sein sollte, diese Videos wieder vom Netz nehmen und damit (kostenintensiven) Schwierigkeiten von vorn herein aus dem Weg gehen.

Du kannst die Videos ja eventuell auch mit leichter und intelligenter lizensierbarer Musik neu vertonen, die Du z.B. bei jamendo.de erwerben kannst.

Dort findest Du zwar keine populären Titel, die Du aus Funk und Fernsehen kennst, dafür durchaus hörbare Musik, die Du in Deinen Videos verwenden darfst. In diesem Soundpool, den Du nach verschiedenen Kriterien durchforsten kannst (z.B. mit Hilfe der Tags oder der Suche - auch regional), findest Du mit ziemlicher Sicherheit etwas, das für Deine Zwecke passend ist.

Für private und/oder nichtkommerzielle Zwecke darfst Du die Musikstücke dabei kostenlos (meist, siehe Kasten "Optionen" rechts) so verwenden, wie Du Dir das vorgestellt hast - da genügt meist die Namensnennung der Urheber. Wenn dir ein Titel besonders gut gefällt und Du den Künstler in seinem Tun bestärken willst, kannst Du ihm auch Geld zukommen lassen.

Für kommerzielle Zwecke kannst Du die Titel recht komfortabel aussuchen und ziemlich punktgenau (d.h. für z.B. den geplanten Verwendungszweck und Dein Budget passend) lizensieren, bekommst ein entsprechendes Zertifikat, hast damit die entsprechenden Rechte erworben und bist damit rechltlich immer im grünen Bereich.

Und das Ganze schnell, ohne viel Rennerei, Diskussionen, überzogenen Forderungen und dergleichen mehr. Saubere, verhältnismässige und wie ich finde für alle Beteiligten faire und transparente Rechteabgeltung kann mittlerweile nämlich auch so aussehen, auch wenn so manche das noch nicht ganz verstehen (wollen).

Hdh,
BGK

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Antwort von tehaix:

Die Gema hat damit überhaupt nichts zu tun, die kannst du fragen soviel du willst. Kurze Frage am Rande - inwiefern hat die GEMA da überhaupt nichts mit zu tun? Könnte er nicht den jeweiligen Titel bei der GEMA angeben und dann eine Klick-Abrechnung machen lassen? Wenn ich nicht falsch informiert bin, könnte das u.U. auch im Nachhinein passieren. Zumindest sofern man der GEMA Bescheid gibt. Das gilt natürlich nicht nur für private Homepages, sondern auch für Youtube. Daher würde ich auch nahe legen, die Videos aus dem Netz zu nehmen.

Aber ich bin wahrlich kein Experte auf dem Gebiet, daher die Nachfrage. Ich lasse mich gern eines besseren belehren. Lieber hier, als von einem Anwalt :)

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Antwort von MarcBallhaus:

Die Gema hat damit überhaupt nichts zu tun, die kannst du fragen soviel du willst. Kurze Frage am Rande - inwiefern hat die GEMA da überhaupt nichts mit zu tun? Weil die GEMA nur die Urheber- und Verlagsrechte wahrnimmt, genaugenommen aber nur das Inkassoinstitut selbiger ist. Was die GEMA nicht darf, ist die Zustimmung zur Nutzung in einem neuen Kontext erteilen, oder die Aufführung oder Bearbeitung erlauben, oder die Nutzung als Filmmusik etc. Die GEMA rechnet nur das ab, was die Urheber erlaubt haben.

Weiterhin besteht ein Musikstück ja nicht nur aus Urheberrechten, sondern auch aus Leistungsschutzrechten. Das betrifft jene Personen, die eine Leistung dazu beigetragen haben, dass man das Stück auch hören kann, also Studiomusiker, Producer, Sänger etc. plus derjenigen, die die CD letztlich finanziert haben, also das Label. Diese Rechte muss man lizenzieren, und das macht keine GEMA und keine GVL, sondern die Rechteinhaber selbst.

Wenn du vorgenannte Rechte und Lizenzen alle zusammen hast, dann darfst du on Top GEMA zahlen, das wars, das ist alles was die damit zu tun haben. Die GEMA kann man letztlich auf die Verbreitung des Stücks Papier reduzieren, auf dem die Noten und der Text stehen und das was daraus resultiert, genaugenommen ist die GEMA für nichts anderes zuständig. Alles anderes ist ahnungsloser Irrglaube.

Sehr nett Formuliert...Danke! Ein Anwalt kann es bestimmt freundlicher, hingegen ist mein Post kostenlos.

MB

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Antwort von ralfc:

Hallo Moritz,

nette Filmchen, aber Vorsicht mit der GEMA - deren Verfahren sind denen der GEZ nicht unähnlich...

Hier ist auch schon ganz richtig gesagt worden, dass die GEMA nicht die einzige Hürde ist, die es zu nehmen gilt, denn

OB du ÜBERHAUPT den Soundtrack in Verbindung mit Deinem Film verwenden darfst, mußt Du letztlich mit dem/den Komponisten oder dem Verlag klären (und dafür ggf. auch was bezahlen), denn vielleicht wollen die ja garnicht in Verbindung mit einer Kissenschlacht oder einem Flashmob generell gebracht werden.

WENN Du den Track verwendest, ist der GEMA ein Vorliegen dieser Genehmigung allerdings egal, denn die kassieren für die AUFFÜHRUNG des Werks, ob rechtmäßig oder unrechtmäßig.

Und gerade was die Kosten und Gebühren angeht, ist die GEMA sehr auskunftsfreudig und man findet alle Tarife und Anmeldformulare auf ihrer Website, z.B. über Musik auf Internetseiten.

Übrigens ist im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (ja, sowas gibt es!) tatsächlich "genehmigt", dass die GEMA davon ausgehen darf, dass Du in Deinen Werken geschütztes Material verwendest, sie dürfen Dir also ohne Vorwarnung eine Rechnung schicken (was sie auch tun). Hier ist nämlich durch das Gesetz eine Beweislastumkehr festgeschrieben: Nicht die müssen beweisen, dass die Musik gemapflichtig ist, sondern Du mußt beweisen, dass die Musik aus einem gemafreien Repertoire stammt - so ist das Leben...

Einen Rat zu geben ist hier nicht ganz einfach, informiere Dich am besten selbst und entscheide...

Gruß, Ralf

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Antwort von MarcBallhaus:

OB du ÜBERHAUPT den Soundtrack in Verbindung mit Deinem Film verwenden darfst, mußt Du letztlich mit dem/den Komponisten oder dem Verlag klären (und dafür ggf. auch was bezahlen), denn vielleicht wollen die ja garnicht in Verbindung mit einer Kissenschlacht oder einem Flashmob generell gebracht werden. Und wieder nur die halbe Wahrheit. Weder Komponist noch Textdichter noch Verlag können diese Lizenz vergeben, es sind die Rechteinhaber der Leistungsschutzrechte, also Label (meist nur wenige Jahre) oder der ausführende Produzent bzw. das Studio - NICHT DER VERLAG!!! Letzterer muss zwar auch zustimmen, meist aber hat dieser quasi nur ein Veto-Recht nachdem er vom lizenzierenden Rechteinhaber informiert wurde.

Meine Güte, ist das denn so schwer zu verstehen?

1. Komponist/Dichter/Verlag (Inkasso meist durch GEMA) = zuständig für gedruckte Noten;
2. Musiker/Produzent/Label = zuständig für hörbare Musik

nette Filmchen, aber Vorsicht mit der GEMA - deren Verfahren sind denen der GEZ nicht unähnlich... Sorry, aber ein komplett schwachsinniger Vergleich.
Einen Rat zu geben ist hier nicht ganz einfach, ... mit Halbwissen in der Tat nicht.

MB

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Antwort von ralfc:

OB du ÜBERHAUPT den Soundtrack in Verbindung mit Deinem Film verwenden darfst, mußt Du letztlich mit dem/den Komponisten oder dem Verlag klären (und dafür ggf. auch was bezahlen), denn vielleicht wollen die ja garnicht in Verbindung mit einer Kissenschlacht oder einem Flashmob generell gebracht werden. Und wieder nur die halbe Wahrheit. Weder Komponist noch Textdichter noch Verlag können diese Lizenz vergeben, es sind die Rechteinhaber der Leistungsschutzrechte, also Label (meist nur wenige Jahre) oder der ausführende Produzent bzw. das Studio - NICHT DER VERLAG!!! Letzterer muss zwar auch zustimmen, meist aber hat dieser quasi nur ein Veto-Recht nachdem er vom lizenzierenden Rechteinhaber informiert wurde. Okay, man muß also das Label ODER den Produzenten ODER das Studio, aber NICHT den Verlag fragen - so präzise konnte ich es leider nicht formulieren. Vielen Dank für die Klarstellung, die die Kollegen sicher weiter bringt.
Meine Güte, ist das denn so schwer zu verstehen?

1. Komponist/Dichter/Verlag (Inkasso meist durch GEMA) = zuständig für gedruckte Noten;
2. Musiker/Produzent/Label = zuständig für hörbare Musik
Ja, wenn man es so beschreibt ist es sehr schwer zu verstehen, um nicht zu sagen irreführend. Denn die Kollegen möchten hörbare Musik unter ihre Filme legen, keine gedruckten Noten. Nach der obigen Definition ist also die GEMA für sie nicht zuständig - ein Irrtum der teuer werden kann.
nette Filmchen, aber Vorsicht mit der GEMA - deren Verfahren sind denen der GEZ nicht unähnlich... Sorry, aber ein komplett schwachsinniger Vergleich. Okay, ich ziehe diese Äußerung zurück, die Geschworenen werden sie nicht zur Kenntnis nehmen.

Stattdessen möchte ich auf folgende Fakten verweisen:
Die GEMA beauftragt externe Personen/Firmen gegen Bezahlung zur
- Überprüfung von Internetseiten auf unangemeldete Musikverwendung,
- Überwachung von Tageszeitungen auf Veranstaltungshinweise und
- Begehung von Messen und Volksfesten, aber auch Arztpraxen und Sportstudios und dergl. mit dem Ziel, Rechnungen an Veranstalter und Betreiber zu stellen.

Die rechtliche Legitimation besteht in der sog. "GEMA-Vermutung" laut Urheberrechtswahrnehmungsgesetz und der einschlägigen Rechtsprechung. Danach besteht die Zahlungsverpflichtung (Gebühr + Strafzuschlag) in jedem Fall, es sei denn, die Verwendung gemafreien Repertoires kann vom Zahlungspflichtigen bewiesen werden (wörtlich zu nehmen!).
(Hinweis: dies ist nur eine Kurzfassung...)

Ähnlichkeiten mit den Verfahren anderer Gebühreneinzugsunternehmen sind jedoch rein zufällig und sicher nicht beabsichtigt.

Diese Informationen sind übrigens keineswegs geheim, sondern werden von leitenden GEMA-Mitarbeitern z.B den Besuchern von VHS-Seminaren gern aufgezählt, um denen ihre Situation vor Augen zu führen. Wer daran Zweifel hegt kann gerne mal nach "GEMA: Ein Buch mit 7 Siegeln" googeln..

Also gebe ich doch einen Rat:
Besorgt euch um Himmelswillen gemafreie Musik und achtet auf einen hieb- und stichfesten Nachweis der Gemafreiheit, wenn ihr schnell, kostengünstig und dennoch legal Musik einsetzen wollt - egal wo.

(Hinweis: Diese Ausführungen erheben KEINEN Anspruch auf Vollständigkeit, dazu ist das Thema für ein Forum einfach zu umfangreich)

Gruß, Ralf

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Antwort von B.DeKid:

Mit Noten meint er bestimmt Rechte an, Songs in geschriebener Version und Komponierte Lieder, etc.

MfG
B.DeKid

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Antwort von Easy Going:

Hallo ich grabe diesen Thread mal aus um eine Frage anzuhängen.

Ich überlege einen Film von mir (mit gemapflichtiger Musik) auch öffentlich zu zeigen.
Das bei der Gema anzumelden und die Gebühr zu bezahlen - ist ja kein Problem.
Wie ist es mit den Rechteinhabern in so einem Fall?
Also nur öffentliche Aufführung - keine DVD, kein Internet (Youtube & Co) ?

Ich habe schon Fotovorträge von Michael Martin gesehen der Pink Floyd u.v.m. im Programm hatte. Ich frage mich (und somit Euch) ob es für "Nur-Vorführungen" eine andere Situation ist als bei DVD-Verkauf oder Internetpräsentation?

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Antwort von mann:

Je nachdem wo bzw. wievielen Leuten Du den Film zeigst, unterscheidet sich die Gebührenhöhe. Auf der Webseite der Gema kam man sich einen Lizenzantrag runterladen (es gibt da verschiedene) und da füllst Du aus, wofür genau die Musik/Film verwendet wird, kalkulierte Zuschauerzahl usw. Parallel zur Antragstellung kannst Du sicher bei der Gema anrufen und hören, was ungefähr Du berappen mußt.

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Antwort von TomStg:

@Easy Going

Es spielt für den Rechteschutz keine Rolle, welche Art von Öffentlichkeit passiert! Für die Höhe der Gema-Gebühren ist es allerdings ein Unterschied, ob im Internet, DVD oder in anderer Runde veröffentlicht wird.

Um die Sache besonders nett zu machen: die Urheber- und Leistungsschutzrechte gelten nicht nur für komplette Songs, sondern auch für Bruchteile von denen. Diese können sich im Bereich von 10 Sekunden abspielen, sobald das Stück identifiziert werden kann.

Und noch eins: Urheber- und Leistungsschutzrechte werden sogar dann berührt, für die Fälle, wo die Musik aus einer Quelle im Video kommt, zb aus einer Musikbox in einer Kneipe, wo Du filmst, oder aus dem Getto-Booster einer Strassengang, deren Show Du aufnimmst. Bei diesen Fällen ist entscheidend, ob die Musik ein wesentlicher Bestandteil der Aufnahme ist. Falls die Kneipenszene weniger den Musikstil der Kneipe, sondern vor allem das Publikum zeigen soll, ist es eher unkritisch. Im Fall der Strassengang ist es eindeutig.

Also: absolute Vorsicht beim Einsatz geschützter Musik, falls veröffentlicht werden soll - selbst bei der Vorführung in einem frei zugänglichen Vereinsheim...

Grüsse
Tom

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Antwort von Easy Going:

@Easy Going

Und noch eins: Urheber- und Leistungsschutzrechte werden sogar dann berührt, für die Fälle, wo die Musik aus einer Quelle im Video kommt, zb aus einer Musikbox in einer Kneipe, wo Du filmst, oder aus dem Getto-Booster einer Strassengang, deren Show Du aufnimmst. Bei diesen Fällen ist entscheidend, ob die Musik ein wesentlicher Bestandteil der Aufnahme ist. Falls die Kneipenszene weniger den Musikstil der Kneipe, sondern vor allem das Publikum zeigen soll, ist es eher unkritisch. Im Fall der Strassengang ist es eindeutig.

Also: absolute Vorsicht beim Einsatz geschützter Musik, falls veröffentlicht werden soll - selbst bei der Vorführung in einem frei zugänglichen Vereinsheim... Hallo Tom,
zunächst mal Danke für Dein Posting.

Ich habe mal bei der GEMA angerufen dort wurde behauptet bei einer Veranstaltung wie ich sie mir überlege müsse ich nur die Rechte am Bildmaterial selbst haben (die sind ja vorhanden) - und für die Musik eben bei der GEMA löhnen.
Die Musikrechte wären damit abgegolten wenn ich entsprechend die Veranstaltung bei der GEMA anmelde und meinen Betrag bezahle.
Wenn ich es auf die Webseite stelle oder DVD's verkaufe wäre es anders.


Dein Beispiel führt mich auch zu der Frage wie das bei Diskotheken, Gaststätten usw. ist wenn die bei jedem Song den sie spielen die einzelnen Rechteinhaber fragen müssten würde das wohl kaum nicht funktionieren.

Irgendwie bin ich immer noch verunsichert wer nun Recht hat.
?

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Antwort von MarcBallhaus:

Der Geist der Halbwissenden spukt mal wieder ...
Um die Sache besonders nett zu machen: die Urheber- und Leistungsschutzrechte .... Die GEMA verwaltet keine Leistungsschutzrechte, sondern nur Urheberrechte. Du kannst bei der GEMA anmelden was du willst, damit hast du noch lange nicht das Recht, die bereits aufgenommenen Musiktitel in deinem Video zu verwenden, da die Leistungsschutzrechte der Aufnahmen nicht abgegolten sind. Das Recht an dieser Leistung gehört zunächst denen, die sie erbracht haben, also den Musikern - nicht den Komponisten, denn die haben nur die Noten und den Text geschrieben.

Mit anderen Worten, du musst zuerst die betreffenden Leistungsschutzrechteinhaber fragen, also das Label, welches die Leistungsschutzrechte von den Musikern lizenziert hat - sofern du das überhaupt herausfindest, und dann darfst - musst - du im Falle eines OK - was du zu 99% nicht bekommen wirst - zusätzlich bei der GEMA anmelden, allerdings auch erst nachdem du den Verlag bzw. die Urheber um Erlaubnis gebeten hast, deren Stück in neuem Kontext präsentieren zu dürfen.

Alles andere ist falsch und rechtlich nicht sauber. In meinen alten Posts weiter oben steht eigentlich aber alles schon drin.

Eigentlich ist die Thematik ganz einfach wenn man verstanden hat, dass das Notenblatt nichts mit der hörbaren Aufnahme zu tun hat und hier zwei völlig verschiedene Rechte betroffen sind, und nicht nur eines.

MB

(Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung)

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Antwort von TomStg:

@MarcBallhaus

Nun lass mal endlich Deine Oberlehrerart sein!

Wenn Du wirklich lesen könntest, wärst auch Du im Vorteil! Niemand schreibt hier, dass die Gema sowohl für Urheberrechte als auch für Leistungsschutzrechte zuständig ist!

Außerdem ist die Rechtewelt leider nicht so einfach wie Du es Dir in Deiner laienhaften Art vorstellst! Es gibt ne Menge Juristen im In- und Ausland, die als Spezialisten allein in diesem Thema mit einem Full-Time-Job beschäftigt sind.

Deshalb bitte ich Dich eindringlich, hier nicht mehr als abschliessend allumfassend allwissender Weiser zu diesem Thema aufzutreten. Damit suggerierst Du Klarheit, die es in diesem komplexen Thema nur in den Grundzügen gibt.

Weil es sich eben nicht um eine einfache Thematik handelt - vor allem dann nicht, wenn dabei spezielle individuelle Rahmenbedingungen vorhanden sind, sollte jeder sein Anliegen mit einem Fachanwalt für diese Fragen und/oder mit den Ansprechpartnern bei der Gema, und/oder den Verlagen und/oder den Labelfirmen klären - wenn es ihm an einer einigermaßen belastbaren Klarheit geht.

Tom

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