Frage von happix:Hallo,
Bis heute bin ich immer davon ausgegangen, das es mir nie möglich sein würde, in meinen Videos welche ich für meine Kunden erstelle, aktuelle Chart Hits zur Untermalung zu verwenden. Dieses dann auch noch auf meine Internetseite zu stellen? - vollkommen außer Frage. Bis ich heute auf folgende Webseite gestoßen bin:
www.amomentoflove.de
So wie ich es sehe, verwendet man hier in (fast) jedem Video aktuelle, bekannte Hits welche mit Sicherheit Gemapflichtig sind, oder?
Jetzt bin ich verwirrt. Hat man hier eine legale, bezahlbare Möglichkeit gefunden? Oder schert man sich einfach nicht um die Rechtslage? Oder kennt man sie womöglich gar nicht? Oder hat man einfach einen guten Anwalt? Oder was meint ihr dazu?
Danke und Gruß!
Antwort von Jott:
Man schert sich einfach nicht um die Rechtslage. Wo kein Kläger, da kein Richter.
Die GEMA ist übrigens nicht das Problem, da kommt allenfalls eine überschaubare Rechnung. Ernsthaft den A... aufgerissen kriegt man von den Rechteinhabern an der Musik. DIE bestimmen, für wieviel Geld ihre Musik mit einem Hochzeitsfilmchen oder sonst was in Verbindung gebracht werden darf - oder ob überhaupt.
So was auf eine Website zu stellen (=Weltveröffentlichung!), ist eher unschlau. Nimm's nicht als Vorbild.
Antwort von -paleface-:
Warum? Kann doch sein dass die das bezahlen?
Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Antwort von TomStg:
Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Wenn es überhaupt eine Genehmigung gibt, kannst Du noch ne Null dranhängen. Und in dieser Grössenordnung sind auch die Strafen bei weltweiter unerlaubter Veröffentlichung. Bei den Musikverlagen internationaler Songs geht es nicht um Kleinigkeiten!
Dh für die og website: Ritt auf der Rasierklinge
Tom
Antwort von beiti:
Eventuell gibt es auch Website-Betreiber, die brav ihre Gema-Gebühren zahlen und gar nicht wissen, dass sie für Musiknutzung in Filmen zusätzlich eine Genehmigung brauchen.
Antwort von einsiedler:
Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Ich hatte mal vor drei Jahren ne Anfrage für einen alten deutschen Schlager, für einen Messefilm (also überchaubares Publikum). Angebot des Verlags: 52.000,-- €.
Es ist schon lustig (oder traurig), dass tatsächlich viele es einfach mal so drauf ankommen lassen - kann ja nicht viel passieren. Wenn dann doch was passiert, ist das Feindbild Musikwirtschaft wieder perfekt. Die bösen bösen Musiker, die wollen auch noch Geld für ihre Arbeit. Dabei ist wohl fast keinem klar, dass der Zeitaufwand für drei Minuten Musik ein Vielfaches dessen ist, was man für drei Minuten Video benötigt (mit Ausnahmen).
Wenn man dann bei den entsprechenden Machwerken im Netz diese bekannten Musiktitel mal stummschaltet, merkt man schnell, WAS den Clip ausgemacht hat!
Antwort von motor-tv:
Vielleicht ist das interessant.
Antwort von Jott:
Warum? Kann doch sein dass die das bezahlen?
Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Autsch, voll daneben. Aber die anderen haben dich ja schon aufgeklärt.
Antwort von beiti:
Ich hatte mal vor drei Jahren ne Anfrage für einen alten deutschen Schlager, für einen Messefilm (also überchaubares Publikum). Angebot des Verlags: 52.000,-- € Was wäre in dem Preis dann drin gewesen? Einfach nur die Erlaubnis, das Lied in dem betreffenden Film zu benutzen? (Ich nehme an, Gema-pflichtig wäre es trotzdem noch gewesen.)
Antwort von Teppi:
noch viel schlimmer ist, dass alle filme scheinbar gleich enden... ;-)
Antwort von handiro:
Ist ja nicht so das ein Lied 20.000Euro kostet.
Ich hatte mal vor drei Jahren ne Anfrage für einen alten deutschen Schlager, für einen Messefilm (also überchaubares Publikum). Angebot des Verlags: 52.000,-- €.
Genau DAS sind die Bösen, gegen die man vorgehen muss, nicht die Gema!
Diese "Verleger" sind oft mehr als unseriös! Würde mich nicht wundern, wenn der Urheber von der Knete nicht einen cent gesehen hätte!
Wie schon mehrmals hier gesagt: 50 Jahre alte Schellack Platten mit Kompositionen von Urhebern, die 70 Jahre tot sind. Kann man risikolos nehmen. Mittlerweile dürften es schon Vinyl-Versionen geben ;-)
Antwort von frm:
Vielleicht ist das interessant.
Fehler Hacking attempt.??
Wieso?
Antwort von nachtaktiv:
es ist vielen leuten auch scheissegal ... ich habe vor einem halben jahr einen jungen mann kennengelernt, der unbedingt filmer sein möchte, und er sieht gar nicht ein, warum er nicht dieselbe musik verwenden darf, die er eh jeden tag im radio hört ... er schimpft eher noch auf das scheiss youtube, weil die die dinger sofort sperren....
auf meinen hinweis von wegen (c) behandelte er mich wie einen vollidioten : "ist doch ganz klar, solche gassenhauer kriegt man doch nicht irgendwoher.... "
das war, nachdem ich ihn darauf hingewiesen habe, das die unterlegte mucke zwar chartmucke ist, aber dennoch nur folk, welchen man in der form auch als freie musik bekommen könnte...
diese tolle hochzeitsfilmfirma wirds nicht ewig geben, soviel ist mal sicher :) ... eine grössere zielscheibe kann man sich gar nicht auf die stirn malen...
Antwort von motor-tv:
Vielleicht ist das interessant.
Fehler Hacking attempt.??
Wieso?
Ich kanns auch nimmer runterladen von meinem Post. Keine Ahnung, hat Slashcam das gelöscht?? Ist ein stinknormales pdf, 2 Seiten ...
Antwort von gunman:
Hallo,
Bis heute bin ich immer davon ausgegangen, das es mir nie möglich sein würde, in meinen Videos welche ich für meine Kunden erstelle, aktuelle Chart Hits zur Untermalung zu verwenden. Dieses dann auch noch auf meine Internetseite zu stellen? - vollkommen außer Frage. Bis ich heute auf folgende Webseite gestoßen bin:
www.amomentoflove.de
So wie ich es sehe, verwendet man hier in (fast) jedem Video aktuelle, bekannte Hits welche mit Sicherheit Gemapflichtig sind, oder?
Hallo,
Meiner Meinung nach wird es für diese "Jungs" früher oder später ein böses Erwachen geben und das zu Recht !!!
Dann fängt das grosse Heulen und Zähneknirschen an.
Die Anwälte werden lachen !
Antwort von einsiedler:
Was wäre in dem Preis dann drin gewesen? Einfach nur die Erlaubnis, das Lied in dem betreffenden Film zu benutzen? (Ich nehme an, Gema-pflichtig wäre es trotzdem noch gewesen.)
Das wäre nur das Synchronisationsrecht gewesen, also die Erlaubnis, Komposition und Text für die Filmherstellung zu verwenden. Dazu kommt dann noch das Masterrecht der Tonträgerfirma und die Gema (Peanuts).
Nach den Masterrechten haben wir nicht mehr gefragt, weil das Synchronisationsrecht für den mittelständischen Lebensmittelhersteller eh schon unvorstellbar teuer war.
Antwort von Schorse:
Ich weiß, es bleibt trotzdem illegal. Aber man kann sich schon aufregen.
Antwort von -paleface-:
Wenn ich dass hier so lese, habe ich dann wohl doch ein wenig zu sehr in meiner kleinen Seifenblase gelebt
:-D
Antwort von MLJ:
"Hacking attempt" - das ist neu bei SlashCam ;)
Aber hier der Link zum dem PDF:
http://www.akm.at/Musiknutzer/Online-Nutzung/Tarifinfo/
Beste Grüsse, Mickey Lee
Antwort von Jott:
Die Hochzeitsjungs sagen auf der Website, dass die Brautleute ihren Lieblingstitel selbst beisteuern sollen. Vielleicht gehen die davon aus, die Probleme im Fall der Fälle auf die Auftraggeber (Brautpaare) abwälzen zu können? Mit einem extrem kleingedruckten fiesen Passus im Vertrag?
Antwort von wokoenig:
... und ich als kleiner Hobbyfilmer kaufe mir jeden Song , den ich auf Youtube in einem Video verwende...
Ich finde die Jungs (und Mädels) mutig, damit auch noch frei im Internet Werbung zu machen.
Zu dem vermeindlichen ähnlichen Filmende... ist ja jedesmal ne andere Hochzeit und dem Brautpaar kommt es eh nur auf seine eigene an...
Antwort von gunman:
... und ich als kleiner Hobbyfilmer kaufe mir jeden Song , den ich auf Youtube in einem Video verwende...
Nur zur Info, denn ich glaube Du hast es nicht mitgekriegt:
Auch wenn Du den Song KAUFST kannst Du ihn nicht in einem Film auf Youtube oder sonstwo veröffentlichen, ohne Schwierigkeiten zu bekommen.
In deiner Wohnung oder bei der Familie no problem, aber auf Youtube rund um die Welt ...AUFGEPASST !!
Antwort von wokoenig:
Hallo Gunman, ich bin mir der Situation sehr wohl bewusst, weil ich mich schon intensiv mit dieser Materie beschäftigt habe. Ich benutze in den veröffentlichen Videos ausschließlich gemafrei Musik (habe schon ein paar CD"s gekauft und bin auch Kunde bei Hartwigmedia). Nur zur Info, bevor sich noch mehr an meinem Eintrag ergötzen..;-)
P.S. habe vor ca 15 Jahren (lange vor der Youtube-Zeit) mal bei einem Kommunionvideo mit einer Auflage von 20 VHS Videos meine Erfahrungen mit GEMA und SonyMusic gemacht und beschäftige mich seitdem mit der Rechtegeschichte; gebranntes Kind scheut bekanntlich das Feuer...
Antwort von Darthharry:
Hallo,
Bis heute bin ich immer davon ausgegangen, das es mir nie möglich sein würde, in meinen Videos welche ich für meine Kunden erstelle, aktuelle Chart Hits zur Untermalung zu verwenden. Dieses dann auch noch auf meine Internetseite zu stellen? - vollkommen außer Frage. Bis ich heute auf folgende Webseite gestoßen bin:
www.amomentoflove.de
So wie ich es sehe, verwendet man hier in (fast) jedem Video aktuelle, bekannte Hits welche mit Sicherheit Gemapflichtig sind, oder?
Jetzt bin ich verwirrt. Hat man hier eine legale, bezahlbare Möglichkeit gefunden? Oder schert man sich einfach nicht um die Rechtslage? Oder kennt man sie womöglich gar nicht? Oder hat man einfach einen guten Anwalt? Oder was meint ihr dazu?
Danke und Gruß!
In der Beschreibung steht das das fertige Video an dem selben Abend noch gezeigt wird. Das sollte kein Problem sein da die meisten Hochzeiten einen DJ haben der die GEMA abdeckt. So kann man jeden Song verwenden, allerdings nur an diesem Abend.
Auf die Website stellen würde ich es allerdings nicht ;)
Antwort von gunman:
Na dann ist ja alles paletti, so wie es in deinem Eingangspost stand, konnte man nicht davon ausgehen, dass Du gemafreie Musik benutzt.
Antwort von Teppi:
gunman...was soll denn bitte bei einem gemafreien, mit der entspechenden lizens erworbenen, song passieren????
Antwort von gunman:
Lieber Tepi, Du musst auch den Eingangspost richtig lesen, bevor Du eine Frage stellst...Da stand nichts von GEMAFREIER Musik !
Antwort von Teppi:
achso...ich dachte du hattest dich mit deiner aussage auf gemafreie sachen bezogen. kleines missverständnis...
sorry, ich war gestern abend aus... :-)
Antwort von Yaso:
Hallo,
Bis heute bin ich immer davon ausgegangen, das es mir nie möglich sein würde, in meinen Videos welche ich für meine Kunden erstelle, aktuelle Chart Hits zur Untermalung zu verwenden. Dieses dann auch noch auf meine Internetseite zu stellen? - vollkommen außer Frage. Bis ich heute auf folgende Webseite gestoßen bin:
www.amomentoflove.de
So wie ich es sehe, verwendet man hier in (fast) jedem Video aktuelle, bekannte Hits welche mit Sicherheit Gemapflichtig sind, oder?
Jetzt bin ich verwirrt. Hat man hier eine legale, bezahlbare Möglichkeit gefunden? Oder schert man sich einfach nicht um die Rechtslage? Oder kennt man sie womöglich gar nicht? Oder hat man einfach einen guten Anwalt? Oder was meint ihr dazu?
Danke und Gruß!
In der Beschreibung steht das das fertige Video an dem selben Abend noch gezeigt wird. Das sollte kein Problem sein da die meisten Hochzeiten einen DJ haben der die GEMA abdeckt. So kann man jeden Song verwenden, allerdings nur an diesem Abend.
Auf die Website stellen würde ich es allerdings nicht ;)
Der DJ darf die Songs zwar spielen, wenn er seinen GEMA-Beitrag entrichtet, aber er darf sie nicht in Filmen weiterverarbeiten.
Antwort von kuhea:
Nur mal so nebenbei.
Ist eine Hochzeit nicht eine höchst private Angelegenheit und somit in keiner Weise öffentlich? - Gelten die ganzen Regeln des Urheberrechts und der Nutzungsgebühren doch nur bei einer öffentlichen Aufführung? - Meiner Meinung nach geht es die GEMA oder sonstwen nicht das Geringste an, was ich (bzw. jedermann) in meinen privaten Räumen, (das schließt einen gemieteten Festsaal mit ein), an Musik aufführe? Oder das was ein DJ da abdudelt?
Wäre dem so, dann wäre auch die Mugge auf dem Hochzeitsvideo eine höchst private Angelegenheit? Natürlich dann nicht mehr, wenn das Ganze in irgendeiner Form veröffentlich wird. Aber das ließe sich ja juristisch ausschließen.
Oder irre ich mich da?
Schönen Abend noch.
Antwort von Teppi:
das klingt ja alles ganz nett, aber fakt ist ja wohl eines:
die gema macht die regeln!!!
Antwort von kuhea:
das klingt ja alles ganz nett, aber fakt ist ja wohl eines:
die gema macht die regeln!!!
Genau, so ist es. Und da heist es "... öffentliche Aufführung / gewerbliche Nutzung ..."
Antwort von Stefan W.:
Ja aber wo genau sind denn da die Grenzen? Ab welcher Anzahl an Personen wird es öffentlich? Wenn ich ein Hochzeitsvideo nicht veröffentliche/ vervielfältige bleibt es doch privat, oder etwa nicht?
Antwort von Teppi:
der gewerbliche nutzen entsteht doch bei dem videoproduzenten, der damit geld verdient und nicht beim brautpaar.
Antwort von gunman:
Genau das ist der springende Punkt. Du hast den Nagel auf den Kopf getroffen.
Antwort von dienstag_01:
Was genau heisst nochmal GEMA?
Steht da irgendwie ÖFFENTLICH im Namen?
Antwort von wokoenig:
Hallo Gunman, das nächste mal drücke ich mich genauer aus ;-)
@kuhea...
Fakt ist, mit der Veröffentlichung auf der Homepage der Videofirma gehen die ganzen Lieder als "neue Werksverbindung", weil auf ein Video geschnitten, definitiv in die Öffentlichkeit und das ist ohne Genehmigung der Plattenfirma (gegen Entgeld oder unentgeldlich) definitiv nicht erlaubt...
Gute Nacht...
Antwort von silverstone:
Ähm, die Jungs laden das Video aber nicht auf ihren eigenem Server hoch. Dies sind eingebettete Videos von Vimeo. Und Vimeo ist da nicht so rigoros wie Youtube beim löschen von Audiospuren. Die sehen da immer den künstlerischen Aspekt, welcher das verwenden der Musik gestattet (gibt da so einen ganz komischen paragraphen).
Auf jeden Fall denke ich, dass die Filmemacher keine Probleme mit den Rechteinhabern kriegen werden.
Antwort von Jott:
Denken ist immer erlaubt ...
Also bitte: sie WERBEN mit geklauter Chart-Musik auf der Website, die tragender Bestandteil der Videos ist ("geklaut" unterstelle ich mal, weil die Kosten für eine Lizensierung viel zu hoch wären für das Genre). Das geht definitiv NICHT. Auf welchem Server das liegt und woher die Videos verlinkt werden, tut überhaupt nichts zur Sache.
Und nochmal: es geht dabei gar nicht um die GEMA, die ist ganz lieb und schreibt ggf. halt eine Rechnung. Es geht um die Inhaber der Rechte, und für die ist das nun mal Diebstahl - wieso sollten die ausgerechnet bei FÜR WERBEZWECKE WELTWEIT VERÖFFENTLICHTEN Hochzeitsfilmen ein Auge zudrücken?
Im privaten Rahmen juckt das natürlich nicht (abends auf der Hochzeit vorführen, Brautpaar kriegt eine DVD), auch wenn's faktisch genauso illegal ist.
Wenn's hilft, mal anders rum denken: du bist Musiker, hast eine Band, zehn Jahre lang geschuftet, bis plötzlich der Erfolg kam: ein großer Hit. Nach zehn Jahren Hand-in-den-Mund-Leben und kommt jetzt die Belohnung. Endlich. Dann kriegst du mit (oder deine Plattenfirma), dass irgendwelche Typen mit deinem Werk, deinem Erfolg trittbrettfahren wollen, ohne dafür zu bezahlen. Einfach so. Was tust du?
Antwort von Teppi:
silverstone das ist doch blödsinn was du da schreibst. die toleranz von vimeo hat doch nichts damit zu tun, ob nun tatsächlich rechte verletzt werden oder nicht. fakt ist, dass sie werke von dritten gewerblich nutzen und dies nicht entsprechend vergüten. woher du die sicherheit nimmst, dass es da keinen kläger geben wird, ist mir auch völlig schleierhaft. zumal es mehr als offensichtlich und auffällig ist...
Antwort von silverstone:
Wie ist denn folgende Aussage von Youtube zu interpretieren?
Meine Verwendung des Videos entspricht nach den anwendbaren Urheberrechtsgesetzen den rechtlichen Bedingungen für faire Verwendung bzw. faires Handeln.
Ich hab die Sache mit Vimeo jetzt einmal ganz salopp mit dem Strassenverkehrsgesetz in der Schweiz verglichen. Da ist schliesslich auch der Halter des Fahrzeuges Haftbar für jegliche Schäden die mit dem Fahrzeug angerichtet werden, und nicht in erster Linie der Fahrer...
Antwort von Teppi:
ja aber mal ehrlich...das sie es online stellen ist ja eigentlich nur der punkt auf dem i.
Antwort von Easy Going:
Ich erlaube mich mal mit einer Frage hier anzuhängen.
Mein Interesse an dem Thema bezieht sich nicht auf eine Veröffentlichung im Web oder auf DVD sondern einer öffentlichen Vorführung eines Filmes vor Publikum (Reisedoku).
Schon seit einiger Zeit lese ich viel zu dem Thema und gehe/ging davon aus - daß die Rechtslage so ist wie sie hier auch immer geschildert wird.
Nun frage ich mich aber ob es nicht doch zumindest für den Fall der "nur" öffentlichen Vorführung eine rechtliche Hintertür gibt.
Ich habe dieses Früh-Jahr 2 Fotoshows gesehen, die bekannte kommerzielle Musik (einmal war es u.a. Dire Straits und einmal Pink Floyd) verwendet haben.
Das die Vortragenden die Rechte daran erworben haben kann man wohl ausschließen.
Beide Vortragende sind absolute Top-Namen in der Foto-Branche, touren durch ganz Deutschalnd und können es sich sicher nicht nur nach meiner Meinung nach nicht leisten sich im Graubereich zu bewegen.
Den einen konnte ich obwohl er gerade im Gehen war noch kurz auf das Thema Musik ansprechen. Er hätte das anwaltlich geklärt, würde GEMA bezahlen und das würde unter "Redaktioneller Bearbeitung" laufen.
Bei der GEMA habe ich daraufhin angerufen - die haben da ehrlich gesagt nicht allzuviel Ahnung (habe an 3 Tagen mit 3 verschiedenen Leuten gesprochen) aber eigentlich habe ich da keine genaue Aussage bekommen und warte noch immer auf einen Rückruf (seit über 2 Wochen)....
Hat jemand von Euch sowas wie eine "redaktionelle Bearbeitung" schon mal gehört ?
Ich denke eine Fotoshow mit Musik vertont dürfte im punkto Synchronisationsrecht kein Unterschied sein zu Film - gerade bei Landschaftsaufnahmen ist da ja sowieso oft kaum ein Unterschied sichtbar.
Antwort von silverstone:
Ich kann dir nur sagen, dass bei der SUISA (CH pendant zur GEMA) penibel zwischen jeglichen Arten von Bild und Tonträgern unterschieden wird, und da für jede mögliche Kombination unterschiedliche "Besteuerungen" vorgesehen sind.
Da gibt es auch zu allen Varianten Seitenlange Dokumentationen wo wie was und wann erledigt und bezahlt werden muss. Höchst unverständlich in Rechtsverdreherdeutsch geschrieben.
www.suisa.ch
Die Seite ist allerdings nicht gerade die übersichtlichste...
Kann mir vorstellen, dass das in DE nicht gross anders ist.
Die SUISA kann, muss aber nicht die Lizenzen der Musikrechteinhaber kontrollieren.
Antwort von rkunstmann:
Hallo,
das erwähnte Fair Use, oder Faire Nutzung gilt nur für Amerikanisches Recht und ist auch dort eine Frage der Auslegung, was fair ist. Kommerzielle Nutzung ist dabei aber ausgeschlossen. Dabei geht es außerdem um das grundsätzliche Urheberrecht und nicht die Aufführungsrechte (wofür hierzulande für Musik die Gema zuständig wäre). In Deutschland gibt es so ein "Fair Use" eigntlich nicht. Das heißt die Hochzeitsfilmer müssten neben den (teils tatsächlich bezahlbaren, je nachdem halt- Ich kenne weder deren Profite, noch die Preislisten der Gema- insofern mit Vorsicht) Gemabeiträgen individuell die Rechte mit den Inhabern abklären (Das kann von kostenlos beim Einsatz in Studentenfilmen bis hin zu zweistelligen Millionenbeträgen in Werbespots reichen und wird wie gesagt individuell ausgehandelt.) Während meines Studiums an der KHM habe ich mitgekriegt, wie selbst dann, wenn nur im Hintergrund eines Dokumentarfilms (zum Beispiel in der U Bahn per Ghettoblaster) ein Charthit zu hören war, der Anwalt der Schule hellhörig wurde und verlangte entweder neu zu schneiden oder den Ton so zu verändern, dass ein Song nicht mehr wiedererkennbar ist. Das Risiko war für die Schule als Co- produzent einfach zu groß.
Evtl. berufen sich die Macher der Filme auf spezielle Paragraphen über öffentliche Rede, Berichterstattung und Rundfunk. Dazu könnte man bei freier Auslegung auch Berichterstattung über Hochzeiten im Internet zählen (und darauf bezieht sich wahrscheinlich auch der Fotokünstler), aber das ist nicht unriskant. Ich würde lieber auf den riesigen Fundus gema- und zum teil auch rechtefreier Musik im Internet zurückgreifen. Da gibt"s doch auch tolle Sachen.
Antwort von motor-tv:
Wer zu populären Chart Hits greifen muss, dessen Film ist vermutlich ohne Ton nicht anzuschauen ...
Nein im ernst, das ist ein Mitgrund, weshalb ich seit über 20 Jahren auf Gemafreie Musik zurückgreife, das ist 1) bezahlbar und 2) für Kalkulationen unabdingbar. Jetzt mach mal ein Angebot mit einem Musiktitel aus der Hitparade, wenn du nicht exakt das Anwendungsgebiet kennst und das auch einhaltest, wirst du deinem Kunden niemals ein seriöses Angebot stellen können.
Antwort von motor-tv:
Den einen konnte ich obwohl er gerade im Gehen war noch kurz auf das Thema Musik ansprechen. Er hätte das anwaltlich geklärt, würde GEMA bezahlen und das würde unter "Redaktioneller Bearbeitung" laufen.
Und der hat sich sicherlich gefreut dass er betreffend Musikaufführungsrechte angesprochen wurde ... :-)
Antwort von Stefan W.:
Ich habe momentan folgendes Problem, bei dem mir bisher keiner weiterhelfen konnte: Bei der Aufzeichnug eines Interviews für ein Making Of lief im Hintergrund Chartmusik, die natürlich mit aufgezeichnet wurde. Kann ich diese Interviews jetzt wegwerfen? Ich habe schon sämtliche "Vermutungen" und "Meinungen" die man hierrüber anstellen kann durch. Eine konkrete stichhaltige Aussage hab ich bisher noch nicht bekommen. Vielleicht weiß von Euch ja jemand bescheid.
Gruß, Stefan
Antwort von TomStg:
Wenn die Hintergrundmusik keinen Bezug zum Bildinhalt hat, musst Du nichts ändern.
Anders sähe es aus, wenn die Hintergrundmusik gestalterischer Bestandteil Deins Films wäre - zb wenn Du Interviews von Kneipenbesuchern in einer Doku über Kneipenmusik machst oder wenn sich die interviewten Personen zur laufenden Hintergrundmusik direkt äussern.
Dh: wenn die interviewten Personen sich nicht zu den aktuellen Chartlisten äussern, sondern über die doppelte Buchführung reden, hat die Hintergrundmusik keinen Bezug zu Deinem Film und Du hast kein Problem. Aber: bei Interviews von Discobesuchern, die über die Stimmung vor Ort reden, oder wenn Dein Making Of sich auf eine Doku über die örtliche Discoszene bezieht, ist die Sache nicht mehr so einfach trennbar! Dann solltest Du auf diese Szenen verzichten und/oder nachdrehen mit leiser dumpfer nicht-identifizierbarer Hintergrundmusik.
Was auch immer wieder gerne behauptet wird: "30sec sind frei." Das ist Unsinn, denn die Länge der hörbaren Musik ist unerheblich - es reichen 3 Takte, wenn daran das Musikstück identifizierbar ist.
Grüsse
Tom
Antwort von Easy Going:
Den einen konnte ich obwohl er gerade im Gehen war noch kurz auf das Thema Musik ansprechen. Er hätte das anwaltlich geklärt, würde GEMA bezahlen und das würde unter "Redaktioneller Bearbeitung" laufen.
Und der hat sich sicherlich gefreut dass er betreffend Musikaufführungsrechte angesprochen wurde ... :-)
Ich hatte nicht den Eindruck daß es ihm unangenehm war aber sicher gibt es nettere Themen.
Wenn jemand Fotograf für National Geographic ist gehe ich auch nicht davon aus, daß er sich rechtlich bewusst aufs Glatteis begibt.
Vielleicht unbewusst.
Als letzte Instanz für eine Auskunft wäre nur noch ein Gang zum Medienanwalt wo man eine Aussage dann schriftlich bekommt und im Fall des Falles dann der Anwalt haftet.
Ich kann mir aber immer noch nicht vorstellen das sich solche Leute die solche Vorträge ja auch nicht alleine sondern teilweise mit Mitarbeitern zusammen stellen, von großen namhaften Sponsoren unterstützt werden und ihre Vorträgen auf riesigen Messen laufen lassen dann so ein Risiko eingehen wenn man ja auch zu vielleicht weniger schöner aber rechtlich unbedenklicher Musik greifen könnte.
Deshalb denke/hoffe ich noch, daß es für Vorträge vielleicht noch eine Sonderlösung gibt (ähnlich wie bei den Fernsehanstalten wo ja auch nicht für jeden RTL-Beitrag die Musikrechte einholt werden müssen).
Das GEMA fällig ist ist klar.
Antwort von motor-tv:
@ Easy-Going ... war auch nicht ernst gemeint.
Als ich zuletzt für den Genfer Automobilsalon ein Video fertiggestellt habe, und ich dem Auftraggeber die Musiklizenz in die Hand drücken wollte - im Falle der Kontrolle - wollte der das gar nicht nehmen. "Es hat noch nie jemand gefragt". Andererseits, als mein Vater in den 80er Jahren mal bei einer Autoausstellung (nur 3 Tage, jeder *-Händler in Österreich) eine vom Hersteller zur Verfügung gestellten und extra dafür produzierten Musikkassette hatte laufen lassen, war schon wer zur Stelle, und es gab ziemliche Wickel, weil mein Vater damals nichts vorweisen konnte. Hat sich dann natürlich erledigt, da offiziell, aber der Aufwand war nicht unerheblich. Und ich muss sagen, wir hatten den Betrieb ziemlich Abseits jeder Großstadt, ein Kaff sozusagen, und trotzdem. Und das vor 30 Jahren!
Antwort von wokoenig:
...die Geier lauern überall... bei uns im Nachbarort mußte der Heimatverein GEMA bezahlen, weil in der Zeitung über ein "fröhliches Volksliedersingen" berichtet wurde... das Faleri war noch kostenlos, das Falera hat dann allerdings gekostet...;-)
Antwort von einsiedler:
Ich stelle fest, dass bei diesem regelmäßigen Standard-Thema immer die gleichen Aussagen kommen.
V.a. die Rechtfertigung, dass man hier und da und dort irgendjemand anderen gesehen hat, der die Musik aber so und so einsetzte...
Ich lese auch jeden Tag in der Zeitung, dass wieder irgendwo eine Tankstelle überfallen wurde. Dass man die Täter oft nicht ermittelt heißt auch da nicht, dass es erlaubt ist - es ist nur aufsehenerregender.
Klar, das war ein krasser Vergleich, ändert jedoch nichts an der Rechtslage.
Dass sich dennoch viele an den vermeintlichen Strohhalmen einer rechtlichen Hintertür festhalten zeigt nur, wie wichtig gute Musik für die Filme ist. Denn eines ist doch klar:
Die Musik ohne Bilder zu genießen - kein Problem.
Den Film ohne Ton???
Antwort von Easy Going:
Dass sich dennoch viele an den vermeintlichen Strohhalmen einer rechtlichen Hintertür festhalten zeigt nur, wie wichtig gute Musik für die Filme ist. Denn eines ist doch klar:
Die Musik ohne Bilder zu genießen - kein Problem.
Den Film ohne Ton???
Da gebe ich Dir vollkommen recht.
Ich hätte gar nicht mal so sehr daß Problem ein paar Euro für ein Musikstück auszugeben.
Ich habe mich schon durch diverse Royalty Free und gemafreie Musikseiten gehört - Fazit - das klingt halt wie Hintergrundmusik aber nicht wie Musik die sogar mal das Bild dominieren kann wie ich es gerne mag.
Da sind keine Stücke dabei die ich mir auch so einfach gerne auf dem mp3 Player oder abends mit einem Glas Wein anhören möchte und klasse finde.
Solche Musik packe ich gerne in Filme - aber öffentlich zeigen kann ich sie so nach Stand der Dinge wohl nicht.
Also für mich ist das kein Kostenproblem sondern schlicht und ergreifend ein Qualitätsproblem.
Deshalb meine Frage und nicht um eine Straftat zu rechtfertigen.
Soll schon alles legal sein.
Aber noch mal die Frage wenn es so ein hartes Synchronisationsrecht in D gibt - warum können öffentliche Sendeanstalten für Beiträge davon abweichen ??????
Antwort von Jott:
Weil sie entsprechende Verträge haben.
Antwort von Easy Going:
Weil sie entsprechende Verträge haben.
Verträge mit wem ?
Die GEMA kann es ja nicht sein.
Antwort von lilbarby:
also ich würde schon gerne eine große Atombombe unter diesen ganzen beschissenen Inhabern zünden :-)
und mich dann über dem Krater kaputtlachen hehe
Antwort von carstenkurz:
Weil sie entsprechende Verträge haben.
Verträge mit wem ?
Die GEMA kann es ja nicht sein.
Doch, im speziellen Fall Rundfunk-/Fernsehsender haben die tatsächlich Verträge mit der GEMA AUCH bezüglich der Synchronisationsrechte. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Fernsehsender sehr viel Aktuelles senden und die individuelle Einholung dieser Rechte zu zeitaufwendig wäre. Das ist aber eine Ausnahmeregelung.
http://www.rechtsprobleme.at/doks/dokal ... srecht.pdf
- Carsten
Antwort von MLJ:
@Easy Going
Zitat:
"Ich habe mich schon durch diverse Royalty Free und gemafreie Musikseiten gehört - Fazit - das klingt halt wie Hintergrundmusik aber nicht wie Musik die sogar mal das Bild dominieren kann wie ich es gerne mag.
Da sind keine Stücke dabei die ich mir auch so einfach gerne auf dem mp3 Player oder abends mit einem Glas Wein anhören möchte und klasse finde.
Solche Musik packe ich gerne in Filme - aber öffentlich zeigen kann ich sie so nach Stand der Dinge wohl nicht. Also für mich ist das kein Kostenproblem sondern schlicht und ergreifend ein Qualitätsproblem."
Zitat ende.
Nun, ich habe mir die Mühe gemacht und mir verschiedene Seiten von Filmkomponisten für GEMA Freie Musik angesehen und angehört, wovon viele hier ihre Seiten bei SlashCam vorgestellt habe. Fazit: Es sind wirklich gute Sachen dabei, gut gemacht und die Qualität stimmt auch. Dein Problem dürfte sein, das nichts dabei war, was zu deinen Projekten passt. Das ist der Grund, warum ich die Musik für meine Projekte selbst Arrangiere, Komponiere, einspiele und Produziere in meinem Studio und rede nicht von Samples die bunt angeordnet werden. Finde ich selbst nicht das "Richtige" für ein Projekt, dann greife ich auf Kollegen zurück, die ebenfalls komponieren. Nur so kommt die passende Musik optimal zum Filmprojekt. Alles andere ist meiner Meinung nach eine reine "Notlösung", damit der Film nicht komplett ohne Tonkulisse ist.
Ach ja, und diese "Sample Loops" sind auch nicht GEMA Frei, nur so nebenbei, auch wenn Magix das immer wieder bei den Sample Collection DVD's propagiert. "QuickTracks" ist auch nicht komplett GEMA Frei. Da bleibt nur der Weg zu neuen Ufern und selbst machen oder machen lassen und mit einem Komponisten/Arrangeur die optimale Musik für das Projekt finden.
@All
Viele schimpfen hier auf die GEMA und andere Institutionen, aber das ist nunmal Gesetz, egal wie absurd es in einigen Fällen sein mag und nur weil "Der SoUndSo" das gemacht hat bedeutet das nicht, das es ein Freibrief ist. Fangt an umzudenken und hört auf die Musik im Film zu unterschätzen. Ich finde es sehr entspannend im Team zu Arbeiten und sich auszutauschen, bis alles optimal passt. Es gibt genug Leute hier im Forum, die schon oft ihre Dienste angeboten haben. Mein Vorschlag: Besucht die Seiten nochmal und hört euch mal rein, schreibt die Leute an, arbeitet mit ihnen zusammen, fragen kostet nix und alles andere lässt sich klären.
Und so nebenbei: Bei Hochzeiten mit DJ/Band/Alleinunterhalter sind auch GEMA Gebühren fällig, auch wenn es "Private Veranstaltungen" sind.
@SlashCam: Auch hier wäre eine PN Funktion wirklich hilfreich ;)
Beste Grüsse, Mickey Lee
Antwort von RedNeck:
Weil sie entsprechende Verträge haben.
Verträge mit wem ?
Die GEMA kann es ja nicht sein.
Doch, im speziellen Fall Rundfunk-/Fernsehsender haben die tatsächlich Verträge mit der GEMA AUCH bezüglich der Synchronisationsrechte. Das liegt im Wesentlichen daran, dass die Fernsehsender sehr viel Aktuelles senden und die individuelle Einholung dieser Rechte zu zeitaufwendig wäre. Das ist aber eine Ausnahmeregelung.
http://www.rechtsprobleme.at/doks/dokal ... srecht.pdf
- Carsten
..und vor allem ist es so, das die Öffentlich Rechtlichen genau so wie die Privaten Sender der entscheidende Vertriebskanal sind. Wie sonst sollte der Consumer überhaupt von der Existens dieser oder jener Musik erfahren um sie dann zu kaufen - nicht Wahr?
Was glaubt Ihr was da für Gelder unter den Tischen hin und her gehen damit bestimmte Musikstücke bevorzugt gespielt werden um den Absatz zu steigern....in dieser schönen heilen Welt.
Antwort von Easy Going:
http://www.rechtsprobleme.at/doks/dokal ... srecht.pdf
- Carsten
Danke für den Link Carsten.
Darin heißt es auf Seite 6:
In Deutschland etwa erteilt der Berechtigte der GEMA im Berechtigungsvertrag das Recht zur Einwilligung in die Synchronisation, der Musikverlag oder Autor kann aber das Filmherstellungsrecht von der GEMA zurückrufen und dem Filmproduzenten selbst einräumen. Dazu muss die GEMA den Berechtigten von der Lizensierung verständigen.
Bedeutet das im Umkehrschluß - Musikstücke die bei der GEMA im Katalog sind werden tatsächlich von der GEMA lizensiert und man selbst muss die Rechteinhaber nicht fragen (das müsste die GEMA absichern )?