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Infoseite // GEMA-Musik für Hochzeitsvideos



Frage von cozmo3001:


Guten Abend zusammen,

per Zufall hatte ich einen Auftrag für die Produktion eines privaten Hochzeitsvideo erhalten, daß ich nun gerne mit GEMA-pflichtiger Musik unterlegen möchte.

Meine Frage:
Muss ich als Produzent des Videos der GEMA Tantiemen abdrücken und dem Kunden weiter in Rechnung stellen, oder trifft das für das Video (für den rein privaten Gebraucht) nicht zu?

Besten Dank im Voraus
Karsten

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Antwort von Blackeagle123:

Du darfst keine Lieder in Filmen benutzen, da Du die Lizenz des Urhebers benötigst, also eine Zustimmung, dass sein Lied in Kombination mit Deinem Bild verwendet werden darf. Erst dann bist Du überhaupt berechtigt, das Stück (oder das "neue Kunstwerk") bei der Gema zu melden um legal die Gemagebühren zu zahlen.

Also entweder niemandem sagen und "private Kopien" erstellen, oder aber die Lizenz des Urhebers besorgen/ kaufen. Und die kann richtig, richtig teuer werden, wenn Du sie denn überhaupt bekommst... ;-)

Liebe Grüße!

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Antwort von Jott:

Bei einem aktuellen Welthit gerne 100.000 Euro - aber nur theoretisch, denn die Genehmigung würdest du sowieso nicht bekommen. Also ungefragt verwenden (wo kein Kläger, da kein Richter ... für die zwanzig Hochzeits-DVDs für Gabi und Bernd interessiert sich kein Schwein) und um Himmels Willen nicht anmelden. Du musst nur wissen, dass das zwar üblich, aber trotzdem illegal ist.

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Antwort von cozmo3001:

Hallo Jott,

dank Dir für die prompte Antwort! So was hatte ich mir auch schon gedacht, Da ich wahrscheinlich in Zukunft öfters solche Videos drehen werde: Sollte man sich dann auch am Besten in Zukunft von dem Kunden das unterschreiben lassen, daß die Musikauswahl von ihm stammt und rein privat genutzt wird? Oder würde mich als Produzent nicht aus der GEMA-Pflicht bringen?

Gruss Karsten

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Antwort von Pianist:

Wenn da unbedingt ein Welthit rein soll, könntest Du auch ganz frech auf die Rechnung schreiben, dass der Film auf Wunsch des Kunden ohne Musik ausgeliefert wurde. Dann hat er die eben anschließend selbst reingefummelt.

Im Falle eines Streites wäre das Verhältnis ja sowieso schnell zerrüttet...

Besser wäre es aber, im Falle von privaten Hochzeitsfilmen ausnahmsweise mal was Billiges von einem Nichtmitglied zu nehmen.

Matthias

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Antwort von Alf_300:

seit 3.6,2011 ist eine Mitarbeiterin der GEMA hier Forumsmitglied - die könnte solche Fragen sicherlich besser beantworten

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Antwort von pete1234:

seit 3.6,2011 ist eine Mitarbeiterin der GEMA hier Forumsmitglied - die könnte solche Fragen sicherlich besser beantworten Sie wird aber nicht antworten, da eine solche Diskussion ein negatives Bild auf die Gema werfen würde.

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Antwort von Alf_300:

Ich wollte nur drauf hinweisen, dass es noch andere Interessenten hier geben könnte die für Tips und Tricks Dankbar sind

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Antwort von Jott:

Die GEMA ist doch nicht das Problem, die wollen nur ein paar Euro.

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Antwort von Alf_300:

Dann muß in den Vorspann ein Copyleft Hinweis, dass das aufführen außerhalb Geschlossener Gesellschaften verboten ist

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Antwort von pete1234:

Die GEMA ist doch nicht das Problem, die wollen nur ein paar Euro. Naja, aber die Gema macht die Regeln.
In welchem anderen Land werden Videos gesperrt?

Ich kann die Künstler verstehen, dass Ihre Lieder geschützt werden, aber
es muss eine bessere Regelung geben als in Deutschland.

Das ist definitiv Stillstand, genau wie die Sperrung von kino.to.
Es muss, und es wird eine monetäre Entscheidung geben, damit private Anwender auch Lieder/Videos verwenden dürfen.
Ich bin gerne bereit für Videos zu bezahlen, aber die Industrie läuft einfach
der Entwicklung hinterher.

Eins noch..
Wer eine Homepage betreibt, ist potentiell kriminell, wenn man im Dschungel des Rechtes einen Fehler macht und das ist schnell geschehen.

Mich nervt das WischiWaschi

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Antwort von mann:

seit 3.6,2011 ist eine Mitarbeiterin der GEMA hier Forumsmitglied... Hey, muß denn sowas sein? Ich dachte, das ist hier ein anständiges Forum...

Nebenbei gesagt: So arbeitet die Industrie-Mafia mit der Politik-Mafia zusammen: Musikindustrie-Managerin wird EU-Copyright-Chef=http://business.chip.de/news/Lobby-Plat ... 76358.html

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Antwort von Alf_300:

Man sollte das alles nicht so Eng sehen denn dieselben Leute die diesmal gerne die Rechte Anderer aushebeln wollen, möchten an anderer Stelle nur zugerne Ihre eigehen Rechte geschützt sehen,
Was für ein Glück dass es (nur) um einen Hochtzeits-Blockbuster geht

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Antwort von Jott:

Eben. Wer zufällig mit seiner Band einen Hit landet und der Rubel plötzlich rollt, sieht das von heute auf morgen exakt anders rum. Wieso zum Teufel sollte das Lied auf YouTube für die ganze Welt kostenlos verfügbar sein? Tschüss Sozialromantik ...

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Antwort von Alf_300:

Vielleicht sollte man die Musikanten verklagen wenn sie ihr unflätiges Gedankengut grobfahrlässig verbreiten und so der Nutzung durch Andere Vorschub leisten ,-)

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Antwort von Blackeagle123:

Dann muß in den Vorspann ein Copyleft Hinweis, dass das aufführen außerhalb Geschlossener Gesellschaften verboten ist Falsch! Jegliche Aufführung ist verboten. Außerdem darf die DVD maximal 10 mal kopiert werden, da man ansonsten keine Privatherstellung mehr hat. Aber theoretisch kann jeder von den 10 Personen die DVD noch einmal 10 Mal kopieren und wir sind in einem legalen Raum.

Aufführung im Wohnzimmer mit 10 Personen aus der Familie ist kein Problem, ist es aber groß angekündigt und es kommen viele Personen zusammen, sollte davon niemand etwas wissen.

Außerdem sollte man hier den Kunden wirklich offen aufklären!

Viele Grüße,
Constantin

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Antwort von Pianist:

Naja, aber die Gema macht die Regeln. Nein, das stimmt nicht. Die Regeln macht der Gesetzgeber, also der Deutsche Bundestag. Und aus diesen Regeln (z.B. Urheberrechtsgesetz) ergeben sich eben die verschiedenen Möglichkeiten, wie Urheber ihre Rechte durchsetzen können. Und da haben wir es beim Film eben mit zwei verschiedenen Rechten zu tun: Erst mal das Recht zur Benutzung, also das Musikwerk in ein Filmwerk einzubauen. Das kann der Urheber (oder sein Verlag, manchmal auch vertreten durch die Gema) erlauben, meist gegen Geld, muss er aber nicht. Und wenn er das erlaubt hat und die Musik im Film drin ist, dann kommen die üblichen Gema-Tarife, wenn der Film verbreitet oder vervielfältigt wird. Und die halten sich tatsächlich in überschaubaren Grenzen.

Die Gema-eigenen Regeln, also wie das eingenommene Geld unter den Mitgliedern verteilt wird, werden übrigens auf den jährlichen Mitgliederversammlungen festgelegt bzw. jedes Jahr ein wenig verändert, um auf aktuelle Entwicklungen zu reagieren. An sich ein ganz normaler Vorgang wie bei jedem anderen Verein auch, nur eben mit dem Unterschied, dass die Gema eine gewisse Monopol-Stellung hat und sie deshalb unter besonderer staatlicher Aufsicht steht, konkret durch das Deutsche Patent- und Markenamt.

Matthias

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Antwort von Alf_300:

An Besten wird es sein man macht sich selber ans Werk oder besorgt sich etsprechende Software z.B. hab ich Ludwig 3.0 gefunden, selbst wenn es zum Schluß mehr Geräusch als Musik ist, die Rechte dafür bleiben im Haus.

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Antwort von beiti:

oder trifft das für das Video (für den rein privaten Gebraucht) nicht zu? Dass hier eine offizielle Einholung von Rechten nicht in Frage kommt, ist eigentlich klar. Es gibt nur zwei Möglichkeiten:
a) Beschränkung auf den privaten Gebrauch
b) Verwendung von Gema-freier Musik (wobei man aber auch hier aufpassen muss, welche Rechte mit der Lizenz abgegolten sind)

Interessant ist die Frage, wie man den "privaten Gebrauch" definiert. Laut Ratgeber-Artikel in VAD 2/2001 (verfasst von RA Mathias Straub) hängt dies nicht von der Zahl der Zuschauer ab, sondern von der persönlichen Beziehung zwischen den Gästen und dem Veranstalter. Er führt als Beispiel eine Hochzeit mit mehreren hundert Gästen an, die als "geschlossene Gesellschaft" immer noch privat sei. Hingegen sei eine offen zugängliche Vorführung, auch wenn nur fünf Leute kommen, schon nicht mehr privat. Eine Veröffentlichung im Internet, auf die jedermann zugreifen kann, sei niemals privat. (Anm.: Es geht in dem Beispiel um die Vorführung des Films während einer Hochzeitsfeier, nicht um das Filmen der Hochzeit selber.)
Die Zahl der Kopien, die man von privaten Videos machen darf, ist offenbar auch nicht genau definiert. Im Artikel heißt es "in geringem Umfang" - wie immer man das deuten soll.

Meine Meinung:
Im vorliegenden Fall sollte es rechtlich möglich sein, den Film rein privat zu halten, d. h. ihn ausschließlich im Freundeskreis vorzuführen und nur wenige Kopien zu verbreiten. Ich denke nicht, dass es eine Rolle spielt, ob das Hochzeitspaar hier selber gefilmt oder einen Profi damit beauftragt hat. Entscheidend ist ja die Art der Veröffentlichung.
Allerdings würde ich dennoch lieber auf GEMA-freie Musik zurückgreifen, z. B. auf die private Lizenz von Highland Musikarchiv (die jede nichtkommerzielle Vorführung erlaubt). Man ist damit nicht nur auf der sicheren Seite, sondern auch flexibler. Ich denke da insbesondere an Veröffentlichung im Internet.

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Antwort von pilskopf:

Wieso sollte das Video privat sein wenn er davon spricht dass er die Gemagebühren dem Kunden in Rechnung stellt? Er verkauft ja das Produkt, es ist niemals privat wenn er damit Geld generiert. Im Grunde verkauft er eine Raubkopie, wie soll das denn erlaubt sein? Anders wäre es wenn er das Video rein privat hält und wie schon beschrieben es im kleinen Rahmen gezeigt wird und nirgens veröffentlicht. Aber das liegt hier nicht vor da er das Video ja verkauft.

Ich würde darauf verzichten und mir entweder einen kostenlosen CC Song holen und im Abspann den Künstler nennen oder wo auch immer oder bei Jamendo zum Beispiel einen Titel kaufen den man dann verwenden kann.

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Antwort von beiti:

Wieso sollte das Video privat sein wenn er davon spricht dass er die Gemagebühren dem Kunden in Rechnung stellt? Er verkauft ja das Produkt, es ist niemals privat wenn er damit Geld generiert. Im Grunde verkauft er eine Raubkopie, wie soll das denn erlaubt sein? Die In-Rechnung-Stellung der Gemagebühren haben wir ihm ja schon ausgeredet. ;)

Hier stellt sich die Frage, ob der Produzent "unabhängig" einen Film herstellt und dem Kunden das Nutzungsrecht daran verkauft, oder ob er im Auftrag des Kunden als Dienstleister den Film herstellt. Ich hatte mal so einen ähnlichen Fall und war damit konfrontiert, dass dies sogar Auswirkungen auf die abzuführende Mehrwertsteuer hat: Im ersten Fall (Rechteübertragung) fallen 7 % MWSt an, im zweiten Fall (Dienstleistung) die vollen 19 %. Aber da klar ein Auftrag vorlag, fällt es meiner Meinung nach in die zweite Kategorie.

Kennt man doch auch vom Recht auf Privatkopie: Man darf nicht-kopiergeschützte Datenträger für den Eigengebrauch kopieren. Man darf nicht eine Kopie machen und an jemand anders weitergeben, aber man kann von jemand anders beauftragt werden, für ihn eine Kopie zu fertigen, und das ist dann wieder legal. ;)

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Antwort von pilskopf:

Du darfst deine Privatkopie aber nicht verkaufen und darum geht es doch. Er vervielfältigt einen Song den er verkauft und verbreitet, das hat mit Privat nichts mehr zu tun.

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Antwort von beiti:

Er vervielfältigt einen Song den er verkauft und verbreitet, das hat mit Privat nichts mehr zu tun. Er hat ja nicht von sich aus einen Film gedreht und verkauft jetzt Kopien davon, sondern er stellt im Auftrag des Brautpaares einen Film her und wird für diese Dienstleistung von dem Brautpaar bezahlt. Ich denke nicht, dass hier hinsichtlich der Musikrechte irgendwas Anderes gilt als wenn das Brautpaar selber zur Kamera gegriffen hätte.
Der TO bezeicnet sich im Eingangspost zwar selber als "Produzent" des Filmes, aber diese Bezeichnung trifft hier, denke hier, nicht zu. Er sollte sich (falls tatsächlich GEMA-pflichtige Musik verwendet wird) auch davor hüten, sich im Abspann "Produzent" zu nennen.

Auf jeden Fall sollte der TO die Problematik mit seinen Auftraggebern absprechen und nicht einfach von sich aus GEMA-pflichtige Musik reinbauen.

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Antwort von einsiedler:

Ich teile pilskopfs Meinung voll.

Meines Erachtens ist gemafreie Musik tatsächlich die einzige sichere Möglichkeit, Hochzeitsvideos zu vertonen. Wer es anders macht, dem helfen keinerlei Hinweise wie "nur zum Privatgebrauch" oder "der Kunde übernimmt die Verantwortung" oder "der Film wird unvertont übergeben". Im Zweifelsfall lässt sich sicher nachweisen, dass die Musik beim Schnitt draufkam. Und ein angezeigter Hochzeitsfilmkunde wird in diesem Fall nicht zum Hochzeitsfilmer halten und sagen: "Ja, das ist meine Schuld".

Dass dieses Thema zur Zeit in Deutschland nicht befriedigend gelöst ist, ist mir schon klar. Aber solange das so ist, sollte man meiner Meinung nach entweder gemafreie Musik verwenden, oder den entsprechenden Auftrag ablehnen.

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Antwort von pilskopf:

Das Brautpaar schneidet aber nun mal nicht ihr eigenes Video sondern beauftragen den Threadersteller der aus dem Video und der Musik ein Produkt erschafft und verkauft. Das ist doch ein riesen Unterschied und gesetzlich doch klar geregelt, seit wann darf ich ein Urheber geschütztes Werk in meinem Produkt benutzen und verkaufen ohne jegliche Rechte einzuholen? Das ist hat doch durch seine Dienstleistung überhaupt keinen privaten Charakter mehr, er stellt schließlich eine Rechnung aus.

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Antwort von Pianist:

Dass dieses Thema zur Zeit in Deutschland nicht befriedigend gelöst ist, ist mir schon klar. Befriedigend für wen? :-)

Wir sind doch alle selbst Urheber unserer Filme, und möchten als solche anerkannt werden. Also sollten wir auch fair gegenüber den Urhebern der Musik sein, die Teil unserer Filme wird. Und da ist alles ganz genau geregelt, wie man sich korrekt verhalten muss. Und entweder akzeptiert man diese Bedingungen, oder man muss verzichten. Auf die Musik oder auf den Auftrag.

Matthias

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Antwort von beiti:

So zu tun, als habe der Kunde die Musik eigenhändig reingemacht, ist natürlich Blödsinn. Muss man auch gar nicht, wenn man die Musik ausdrücklich im Auftrag des Kunden reingemacht hat - und das ist entscheidend.
Daher finde ich wichtig, die Sache mit den Kunden genau abzusprechen. Denn wenn der TO jetzt einfach den Film mit GEMA-pflichtiger Musik versieht und die Auftraggeber nicht warnt, stellen die den Film womöglich ins Internet und bekommen, wenn sie Pech haben, eine Abmahnung. Dann sind zwar immer noch die Kunden die Zahlungspflichtigen, aber sie könnten hinterher den TO auf Schadenersatz verklagen.

Ich hatte mal ein ähnliches Problem mit einer Homepage, die ich für einen Bekannten gemacht habe. Da hatte ich leichtsinnigerweise ein kleines Stück gescannte Landkarte als Anfahrtsbeschreibung verwendet. Jahre später hatte ein Detektiv des Kartenverlags dies entdeckt und seine Anwälte auf meinen Bekannten gehetzt (kostenpflichtige Abmahnung um die 1600 Euro).
In dem Zusammenhang sprach ich mit einem Anwalt, der die Korrektheit bestätigte: Mein Bekannter als Auftraggeber der Homepage muss zahlen; ich war nur der Dienstleister. Mein Bekannter könnte aber hinterher von mir Schadenersatz fordern, wenn ich die Karte ohne sein Wissen verwendet und ihn im Glauben gelassen habe, es sei alles rechtlich korrekt. (In dem Fall kam es glücklicherweise zu einer Einigung, aber das kann ja auch anders ausgehen.)

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Antwort von beiti:

Das ist hat doch durch seine Dienstleistung überhaupt keinen privaten Charakter mehr, er stellt schließlich eine Rechnung aus. Darauf kommt es nicht an. Wenn ich bei meiner Veranstaltung eine freiberuflichen DJ engagiere, wird ja auch nicht plötzlich der DJ GEMA-pflichtig, sondern das bin immer noch ich als Veranstalter.
Aber natürlich ist das hier ein Grenzbereich, und wenn sich der TO großspurig "Produzent" nennt, kann es schon sein, dass ein Gericht ihm die entsprechenden Pflichten auferlegt.

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Antwort von Jack43:

Hallo Karsten,

hier ein Link zu gemafreier Musik!

http://www.google.de/url?sa=t&source=we ... Iw&cad=rja

Gruss, Paul

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Antwort von Bernd E.:

...Da ich wahrscheinlich in Zukunft öfters solche Videos drehen werde... Dann solltest du dich auch in diesem Spezialforum anmelden: http://forum.hochzeits-video.at. Dort ist die geballte Kompetenz in Sachen Hochzeitsvideoproduktion quer durch den deutschsprachigen Raum versammelt.

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