Frage von goexplore123:Hallo liebe Leute.
Ich, YouTuber/Blogger habe soeben die lustige Mail bekommen,
dass ich der ARD eine Rechnung zukommen lassen soll.
Es wurden für einen Beitrag, welcher am 20.10. ausgestrahlt wurde, 16 Sekunden eines meiner YouTube Videos (Vulkanvideo, Mount Ijen Indonesien) genutzt.
Dazu eben die Frage:
was kann ich hier verlangen?
Ich habe bislang auch keine Ahnung, welche Momente genutzt wurden.
Ich denke Drohnenaufnahmen und Aufnahmen vom blauen Feuer, aber evtl. auch von mir persönlich.
Fakten:
- Die ARD spart sich so natürlich Flug, Anreise, anstrengenden Aufstieg, Drohne und das frühe aufstehen! :D
- Das Material wurde ohne Erlaubnis genutzt und ich bin grad recht ratlos, was man da ansetzen soll bzw. kann.
- genutzt wurde das Material in einer ARD Ausstrahlung (FLY WITH ME - INDONESIA) und wir sollen zusätzlich diese Nutzung erlauben:
minimum of 5 runs each on ARD main program,
regional ARD sub-channels and digital ARD sub-channels within 4 years
+ 7 days online catch up for each run
Ich möchte da natürlich auch fair bleiben, auch wenn es ungefragt genutzt wurden, aber dann kommt ja vllt. auch in der Zukunft nochmals etwas zustande!?
Ich freue mich auf eure Rückmeldung,
vielen lieben Dank und weiterhin eine tolle Woche.
Antwort von dienstag_01:
Nur mal zu Klarstellung: das Fernsehen darf das. Sie dürfen öffentlich zugängliches Material aus dem Internet ohne Klärung der Rechte senden, daher kommt auch die Einblendung *Quelle: Youtube*. Diese Nutzung ist aber nicht kostenlos, sie müssen dafür bezahlen, wenn sie denn den Rechteinhaber überhaupt finden. Man kann es also auch anders sehen, schön, dass die Redaktion sich darum kümmert, dass hier Geld fließt, ist nicht bei allen TV-Sendern so.
Antwort von goexplore123:
dienstag_01 hat geschrieben:
Nur mal zu Klarstellung: das Fernsehen darf das. Sie dürfen öffentlich zugängliches Material aus dem Internet ohne Klärung der Rechte senden, daher kommt auch die Einblendung *Quelle: Youtube*. Diese Nutzung ist aber nicht kostenlos, sie müssen dafür bezahlen, wenn sie denn den Rechteinhaber überhaupt finden. Man kann es also auch anders sehen, schön, dass die Redaktion sich darum kümmert, dass hier Geld fließt, ist nicht bei allen TV-Sendern so.
Oh echt, ist das so?
Selbst wenn sie uns ungefragt gezeigt haben sollten?
Das war uns so nicht bewusst!
Ich dachte wir haben als selbständige Reiseblogger/Vlogger/Filmemacher ein Recht am eigenen Content und nutze z.B. nicht die Creative Commens Lizenz, wodurch wir dachten die Nutzung zu erlauben!
Nunja, aber Thema ist ja auch:
sie haben sich gemeldet und gefragt und so soll es nun auch für beide Seiten um eine korrekte und faire Abwicklung gehen!
Antwort von Jott:
Du tritts mit dem Hochladen zu YouTube sehr viele Rechte an deinem Material an Google ab.
Schön, dass der Sender dich bezahlen will.
Antwort von rainermann:
goexplore123 hat geschrieben:
Oh echt, ist das so?
Selbst wenn sie uns ungefragt gezeigt haben sollten?
Das war uns so nicht bewusst!
Ich dachte wir haben als selbständige Reiseblogger/Vlogger/Filmemacher ein Recht am eigenen Content und nutze z.B. nicht die Creative Commens Lizenz, wodurch wir dachten die Nutzung zu erlauben!
Ihr habt den Nutzungsbedingungen von YouTube zugestimmt, also läuft alles korrekt.
(ob Ihr das alles auch gelesen habt bzw. wer das alles heutzutage überhaupt noch lesen kann oder will, sei dahingestellt...)
Zitat YouTube:
10. Rechte, die Sie einräumen
10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;
jedem Nutzer der Webseite eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein bezüglich des Zugangs zu Ihren Nutzerübermittlungen über die Webseite sowie bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung solcher Nutzerübermittlung in dem durch die Funktionalität der Webseite und nach diesen Bestimmungen erlaubten Umfang.
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Antwort von TheBubble:
dienstag_01 hat geschrieben:
Nur mal zu Klarstellung: das Fernsehen darf das. Sie dürfen öffentlich zugängliches Material aus dem Internet ohne Klärung der Rechte senden
Dazu würde ich gerne die Rechtsgrundlage sehen.
goexplore123 hat geschrieben:
Ich möchte da natürlich auch fair bleiben, auch wenn es ungefragt genutzt wurden
Damit ich die Sache richtig verstehe: Es wurden auf einem Deiner Filme Aufnahmen entnommen und es wurde nicht etwa kritisch über Dich oder Deinen Film berichtet? Und die Aufnahmen enthalten kein besonderes Ereignis, dass so nicht wieder hätte aufgenommen werden können?
Es ist sympathisch, das Du keinen vermeidbaren Streit vom Zaun berechen willst und an einer vernünftigen Einigung Interesse hast. Allerdings hätte ich es auch fair gefunden, Dich vorher zu fragen.
Prüfe, ob die Anfrage echt ist und nicht von Dritten stammt. Finde dann heraus, was genau verwendet wurde, schon um den Umfang und die Schöpfungshöhe einschätzen zu können. Überlege Dir dann, was Du gerne dafür hättest. Da man scheinbar an weiteren Ausstrahlungen und Onlineverwertung interessiert ist, sehe ich Dich unter Umständen im Vorteil. Bei dieser Methode Zulieferer zu finden, würde ich auf Folgeaufträge aber eher weniger hoffen. Ist aber alles nur meine Meinung.
Mir kommt das alles zugegeben etwas seltsam vor, ich bin aber auch immer eher vorsichtig.
Lass Dich im Zweifel lieber von einem Rechtsanwalt beraten, bevor Du etwas unterschreibst. Er kann Dich auch beraten, wie die gesamte Sachlage einzuschätzen ist. Hier im Forum gibt es nur Einzelmeinungen - wenn es zum Streit kommt, nützen diese jedoch nichts, da zählt die Rechtslage. Und zu dieser kann Dich hier vermutlich niemand beraten, darum hole Dir fachkundigen Rat.
Antwort von Jan:
Die würde ich richtig bluten lassen, das machen sie ja mit der GEZ mit uns auch. Ein paar Hundert Euro sollte es da schon geben.
Antwort von Frank Glencairn:
TheBubble hat geschrieben:
Dazu würde ich gerne die Rechtsgrundlage sehen.
Youtube Nutzungsbedingungen nicht gelesen? Die sind da recht eindeutig.
Das ist die Rechtsgrundlage, da brauchste keinen Anwalt.
Antwort von TheBubble:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Youtube Nutzungsbedingungen nicht gelesen? Die sind da recht eindeutig.
Das ist die Rechtsgrundlage, da brauchste keinen Anwalt.
Die sind aber zwischen dem Uploader/Kanalbetreiber und YouTube vereinbart. Nicht gegenüber einem Dritten.
Antwort von Darth Schneider:
Aus 16 SekundenYou Tube Filmmaterial kannst du kaum viel Geld daraus machen. Ich würde mich zurückhalten beim Preis, dafür lieber einen persönlichen Termin mit jemandem vom ARD abmachen, um dann vielleicht Aufträge oder kleine Jobs von denen zu kriegen.
Wenn du jetzt dort mit einem Anwalt kommst, musst du bedenken das die von ARD viel mehr Geld haben wie du und sich die teureren Anwälte leisten können. Ausserdem haben sie dir ja eine Rechnug gestellt, was ja in dem Fall guten den Willen vom ARD aufzeigt.
Lieber zuerst mal Grosszügig sein und in Zukunft auch etwas davon haben, als zu viel Geld verlangen, als ein Theater mit Anwälten und dich dort unbeliebt machen.
Gruss Boris
Antwort von Frank Glencairn:
TheBubble hat geschrieben:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Youtube Nutzungsbedingungen nicht gelesen? Die sind da recht eindeutig.
Das ist die Rechtsgrundlage, da brauchste keinen Anwalt.
Die sind aber zwischen dem Uploader/Kanalbetreiber und YouTube vereinbart. Nicht gegenüber einem Dritten.
Du hast die Youtube Nutzungsbedingungen definitiv nicht gelesen.
Antwort von TheBubble:
Mal unabhängig vom Thema:
"Darth Schneider" hat geschrieben:
Wenn du jetzt dort mit einem Anwalt kommst, musst du bedenken das XXX viel mehr Geld haben wie du und sich die teureren Anwälte leisten können.
Ich habe im obigen Zitat mal ein XXX eingebaut, denn das kann für vieles stehen.
Es stimmt aber nicht, das jedes XXX mit Geld und "teuren Anwälten" (es gibt in Deutschland eine Gebührenordnung, daher stimmt das so allgemein schon mal gar nicht) alle kleinen Kläger abwimmeln kann.
Solche Aussagen über "teure Anwälte" schrecken nur Menschen ab, berechtigte Ansprüche durchzusetzen.
Ich gebe aber zu, dass man schon in der Lage sein muss zunächst in Vorleistung zu gehen. Allerdings gibt es auch Prozesskostenhilfe.
Aber das ist nun wirklich hoffentlich noch weit weg vom Thema.
Antwort von TheBubble:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Du hast die Youtube Nutzungsbedingungen definitiv nicht gelesen.
Grade eben. Sogar das englische Original. Ich lese da nichts von Dritten, die sich bedienen und weiterverbreiten dürfen. Auf den entscheidenen Satz würde ich gerne hingewiesen werden.
Antwort von Darth Schneider:
An The Bubble
Das stimmt schon was du schreibst, es lohnt sich schon in gewissen Situationen gegen grosse Firmen mit Anwalt vor Gericht zu kämpfen wenn man muss und wenn es sich lohnt. Aber Fakt ist das in den meisten Fällen die grossen Firmen mit viel Geld halt doch die Gewinner vor Gericht sind, oder es in nicht wenigen Fällen so ist, nicht das die kleinen Kläger vorher aufgeben weil es ihnen schlicht zu teuer und zu zeitintensiv wird.
Schau dir Trump an als Beispiel, der konnte Präsident vom mächtigsten Land der Welt werden, obwohl er über 80 Klagen am Hals hatte, zur Zeit wo er gewählt wurde. Wenn unsereins nur 8 Klagen am Hals hätten, wäre unser Leben ganz schön schnell sehr kompliziert und wir wären nicht mehr imstande normal zu leben.
Geld und Vorallem Macht regiert die Welt.
Gruss Boris
Antwort von rush:
TheBubble hat geschrieben:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
Du hast die Youtube Nutzungsbedingungen definitiv nicht gelesen.
Grade eben. Sogar das englische Original. Ich lese da nichts von Dritten, die sich bedienen und weiterverbreiten dürfen. Auf den entscheidenen Satz würde ich gerne hingewiesen werden.
Ich kenn die Rechtslage da auch nicht ganz so genau, würde es aber aus dem weiter oben geposteten Zitat durchaus herauslesen...
["...Einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (
und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege"
Mir würde sich eher die Frage stellen, ob in dem Fall nicht gar die austrahlende Anstalt eher mit Youtube respektive Google direkt verhandeln müsste, da man als Uploader die (Verwertungs)Rechte offenbar an Youtube abtritt...
Auf der anderen Seite stellt sich mir auch die Frage: Was passiert, wenn Menschen ungefragt/unwissend oder gar heimlich von einem, nennen wir ihn mal "Amateur/Blogger" gedreht wurden? Wir diskutieren das ja auch in einem Parallelthread... läuft der kleine Film nur auf YT - fühlt sich womöglich niemand angepisst weil wo kein Kläger-Kein Problem (so der Tenor, auch wenn das natürlich rein rechtlich nicht korrekt ist!).
Aber: Nun läuft das Material plötzlich im TV vor großen Publikum... und dort sieht sich die Person ungefragt dann doch. An wen wendet man sich? An die ARD, an Youtube welches die Rechte übertragen bekommen hat oder an den ursprünglichen Filmer/Ersteller des Contents? Das wird dann schon langsam wirklich kompliziert - irgendwie zumindest :)
Antwort von Darth Schneider:
An Rush
Ich bin sicher das ARD hätte das Material nicht verwendet, wenn sie damit illegal gehandelt hätten, eine Rechnung haben sie ja gefordert, sie wollen ja bezahlen dafür. Der Filmenacher hat das Material zumal ja ins Netz gestellt, also möchte er ja das es vor einem grossen Publikum gezeigt wird. Also so kompliziert kann das somit, denke ich, nicht werden.
Ich würde mich ganz klar an ARD wenden, nicht an YouTube. Die haben ja das Filmchen weiter veröffentlicht, nicht YouTube und auch nicht Google.
Die Frage ist für mich viel mehr, wieviele Filme werden veröffentlicht, oder geklaut ohne das der Filmemacher jemals das geringste davon weiss ???
Gruss Boris
Antwort von dienstag_01:
Dazu würde ich gerne die Rechtsgrundlage sehen.
Leider finde ich die PDF nicht mehr, sehr schade.
Der Knackpunkt ist, dass es sich um veröffentlichtes Material handelt. In dem Fall zahlt TV (und auch Theater) einfach an die GEMA. Youtube ist ein spezieller Fall, da man zu den dort veröffentlichten Clips eher schwer was bei der GEMA finden wird. Also wird gesucht.
Sicher gibt es da Einschränkungen und da noch eine Bestimmung und dort noch eine Bestimmung, aber prinzipiell ist das so.
Und der Gedanke, dass man jemanden, der sich bei einem selbstständig meldet, um zu bezahlen, *bluten* lassen kann, gehört eher in die Eigenschaftenliste des hässlichen Menschen ;)
Antwort von TheBubble:
rush hat geschrieben:
Ich kenn die Rechtslage da auch nicht ganz so genau, würde es aber aus dem weiter oben geposteten Zitat durchaus herauslesen...
["...Einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege"
Der Teil stammt aus dem Abschnitt über Rechte, die man YouTube einräumen muss. Im englischen Original finde ich die Passage klarer, die Übersetzung ist noch mal unhandlicher.
Jedenfalls folgt darauf ein Teil von Rechten, die man den Nutzern einräumen muss.
Ich lese daraus jedenfalls nicht direkt, das jeder Nutzer (Dritte) Werke oder Teile daraus für seine eigenen Zwecke verwenden darf, meiner Meinung nach bezieht sich der oben zitierte Teil nur auf YouTube. Im zweiten Teil wird auf "Bestimmungen" der "Webseite" bezug genommen, das müsste man noch prüfen.
Und um noch mal auf die im Ausgangspostings geschilderte Situation zurückzukommen: Wenn ein Dritter der Ansicht wäre, ein Recht zur Nutzung/Verbreitung zu haben, warum würde er dann nach einer Rechnung fragen? Macht doch keinen Sinn.
Wenn man sicher gehen möchte, muss man sich vom Rechtsanwalt beraten lassen. Ich würde jedenfalls nicht einfach ohne jede Nachfrage irgendwelche Teile von im Intenet gefundenen Filmen herausschneiden und im Rahmen eines neuen Films verbreiten, ohne das der Urheber die Erlaubnis dazu explizit erteilt hat.
Antwort von Darth Schneider:
Vieleicht möchte das ARD, ganz abgesehen von Gesetzen einfach nur fair gegenüber anderen kleinen Fimemachern sein ?
Gruss Boris
Antwort von Frank Glencairn:
"Darth Schneider" hat geschrieben:
Ich bin sicher das ARD hätte das Material nicht verwendet, wenn sie damit illegal gehandelt hätten,...
Die Frage ist für mich viel mehr, wieviele Filme werden veröffentlicht, oder geklaut ohne das der Filmemacher jemals das geringste davon weiss ???
Guido Knopp hat mal was aus einer Doku von uns geklaut (von der DVD gerippt) - soviel dazu :D
Antwort von TheBubble:
"Darth Schneider" hat geschrieben:
Vieleicht möchte das ARD, ganz abgesehen von Gesetzen einfach nur fair gegenüber anderen kleinen Fimemachern sein ?
Gibt es dort kein Gebot mit (Gebühren-)Geldern sparsam zu wirtschaften, sprich unnötige Ausgaben zu vermeiden?
Antwort von dienstag_01:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
"Darth Schneider" hat geschrieben:
Ich bin sicher das ARD hätte das Material nicht verwendet, wenn sie damit illegal gehandelt hätten,...
Die Frage ist für mich viel mehr, wieviele Filme werden veröffentlicht, oder geklaut ohne das der Filmemacher jemals das geringste davon weiss ???
Guido Knopp hat mal was aus einer Doku von uns geklaut (von der DVD gerippt) - soviel dazu :D
Ich würde ja denken, das er das darf (durfte). Oder gibt es da einen anders lautenden Gerichtsentscheid?
Antwort von Darth Schneider:
An Frank
Meine gutgläubige Naivität hat wieder zugeschlagen.
Ok, ich kenne die Leute vom ARD halt nicht, ich hoffe wirklich du hast dich bei denen gemeldet und sie haben dich bezahlt dafür.
An The Bubble.
Keine Ahnung, ich kenne die internen Regeln von dem Sender nicht, und du ?
Wir sollten nicht diskutieren über was wir nicht wirklich wissen. Sonst wird es zu Religion....Ich glaube, du glaubst....
Habe ich jetzt soeben von Frank gelernt.
Gruss Boris
Antwort von Frank Glencairn:
dienstag_01 hat geschrieben:
Ich würde ja denken, das er das darf (durfte). Oder gibt es da einen anders lautenden Gerichtsentscheid?
Nö dürfen sie nicht, und das geht schon mit der Umgehung des Kopierschutzes der DVD los.
"Darth Schneider" hat geschrieben:
.
Ok, ich kenne die Leute vom ARD halt nicht, ich hoffe wirklich du hast dich bei denen gemeldet und sie haben dich bezahlt dafür.
Ja, und sagen wir es mal so, wenn sie das Material regulär von uns gekauft hätten, wär es deutlich billiger geworden :-)
Antwort von dienstag_01:
Nö dürfen sie nicht, und das geht schon mit der Umgehung des Kopierschutzes der DVD los.
Du erzählst wirklich einen Blödsinn, wenn der Tag lang ist ;)
Antwort von Frank Glencairn:
Wenn du es sagst...
Antwort von TheBubble:
"Darth Schneider" hat geschrieben:
Wir sollten nicht diskutieren über was wir nicht wirklich wissen. Sonst wird es zu Religion....Ich glaube, du glaubst....
Genau deswegen habe ich schon recht früh den Gang zum Rechtsanwalt nahegelegt. Sich in wichtigen (rechtlichen) Fragen auf Meinungen aus Internet-Diskussionforen zu verlassen, ist bestenfalls mutig.
Wir kennen ja nicht einmal den kompletten Sachverhalt, nur die Eckpunkte vom Ausgangsposting. Darüber können wir als Fallbeispiel diskutieren, aber der Fragesteller muss sich unbedingt darüber im Klaren sein, dass dies individuellen fachlichen Rat nicht ersetzen kann.
Antwort von WoWu:
Das ist ja der Geschäftszwecke von Youtube, damit Kohle zu verdienen und nicht nur mit Werbung.
Wer seinen Content auf YT hochläd, ist die exklusiven Internetrechte los und kann bei keiner exklusiven Vertragsverhandlung damit mehr punkten.
Darüber hinaus verliert das Material an exklusiven Ausstrahlungsrechten des gesamten Footprints der Ausstrahlung (bei der ARD der Footprint von ASTRA, also Europa).
Wenn sich das nur um die paar Sekunden handelt, würde ich auch den Weg gehen und mich darüber freuen, dass das Material gefällt und die Redaktion auf weitere Produktionen aufmerksam machen und der Hoffnung Ausdruck geben, einmal anbieten zu dürfen. ( dann aber auch zeitnah tun ).
Das Wohlwollen und die Chance ins Gespräch zu kommen ist in dem Fall mehr wert, als die paar Euro.
Und wenn man kein weiteres Material hat, würde ich die Sache in der Pfeiffe rauchen, mich für das Angebot bedanken und den Content zukünftig mit einem Wasserzeichen versehen.
Aber wenn Du gutes Material hast, nutz die Chance....
komm nicht mit einem Rechtsanwalt, denn dann musst Du Dich da gar nicht mehr blicken lassen, egal wie gut Deine Produktionen sein mögen.
Antwort von MLJ:
@goexplore123
Fassen wir das mal kurz zusammen: Es handelt sich um 16 Sekunden die von der ARD ohne eurer Wissen von eurem öffentlichem YouTube Video verwendet wurden und du hast eine E-Mail von der ARD erhalten zwecks einer Rechnung, richtig ? Dann wende dich an die verantwortliche Person aus der E-Mail und gut ist. Immerhin haben sie sich bei dir gemeldet und wollen es bezahlen, das alleine zählt. Ein Fass würde ich nicht aufmachen und mich erst erkundigen welche Passage verwendet wurde. Also mache kein Drama daraus und rede direkt mit der ARD und wickele es direkt ab, ganz einfach.
Bisher hast du dich nicht mehr hier zu dem Thema geäußert. Wenn sich das in der Zwischenzeit erledigt hat dann teile uns das bitte mit, danke dir ;)
Cheers
Mickey
Antwort von TheBubble:
Ich sage ja auch: Überlegen, was man (haben) will.
Natürlich könnte man versuchen, eine weitere Nutzung zu unterbinden. Oder einen irren Preis aufrufen. Im Ergebnis wird der Film dann vermutlich eher umgeschnitten werden, als auf eine dieser beiden unwirtschaftlichen Varianten einzugehen.
Daher ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Wenn man die Sache positiv sehen will: Man ist schon fest gebucht, nur der Preis muss noch verhandelt werden.
Antwort von dienstag_01:
TheBubble hat geschrieben:
Ich sage ja auch: Überlegen, was man (haben) will.
Natürlich könnte man versuchen, eine weitere Nutzung zu unterbinden. Oder einen irren Preis aufrufen. Im Ergebnis wird der Film dann vermutlich eher umgeschnitten werden, als auf eine dieser beiden unwirtschaftlichen Varianten einzugehen.
Daher ist Verhandlungsgeschick gefragt.
Das Material wurde gesendet, nichts mit umschneiden ;)
Antwort von pixelschubser2006:
Ich kann mich WoWu und MLJ nur anschließen. Es ist der einzig richtige Weg, etwas Kohle einzustreichen. Bundesweit agierende Sender zahlen so zwischen 400 und 1000 Euro pro Sendeminute, je nach Sender und Format. Diese Preise gelten für die ganze Bandbreite alltäglicher Berichterstattung. Ob Reisevideos da auch zu zählen, müsste abgeklärt werden. Üblicherweise wird in angefangenen Minuten abgerechnet, allerdings sind 16 Sekunden nun sehr kurz.
Ich würde einfach mal fragen, welches Honorar die ARD für angemessen hält. Vermutlich werden Sie dir schon eine passables Summe anbieten. Herumzanken oder zu hohes Pokern hilft in den seltensten Fällen. Wenn"s zuwenig scheint, kann man bisschen auf die Tränendrüse drücken. 10, 20 Prozent kann man mit freundlichem Feilschen manchmal noch rausholen. Das wirklich Wertvolle ist der Fuß in der Tür. Die schlägt nämlich auch schnell wieder zu, wenn man den Redakteur nervt... deshalb: Freuen, Kohle einsacken und shoppen gehen. Und stolz sein! Mit solchem Material im ersten Programm vertreten zu sein, können die 10 Sekunden Ruhm sein, die jeder Mensch mal hat...
Antwort von Asjaman:
WoWu hat geschrieben:
Wer seinen Content auf YT hochläd, ist die exklusiven Internetrechte los und kann bei keiner exklusiven Vertragsverhandlung damit mehr punkten.
Und was ist, wenn man sein Material bei Youtube wieder löscht? Zum Beispiel um irgendwelche exklusiven Vetragsverhandlungen mit Interessenten zu führen?
Antwort von WoWu:
Das wird nicht reichen, kein Mensch weiß, was Du da eigentlich löscht, ob nur den Eintrag oder den Content und kein Mensch weiß, ob der nicht schon lange verwurstet ist.
Ich kann nur jedem, der die Rechte an seinem Content vermarkten will raten, nicht so eine Plattform zu benutzen sondern sein Zeug auf einen Server zu legen, dessen Link man nach Bedarf versendet und der nicht unter solchen Knebelbedingungen läuft.
Antwort von kuntha:
Mach einfach eine Rechnung mit 40 Euro pro Sekunde und fertig, bringt nichts da viel herumzudiskutieren, kostest sonst nur zeit und Nerven!
Fragen bei mir auch manchmal Sender an für kurze Sequenzen, die meisten akzeptieren den Preis!
Antwort von goexplore123:
Ui ui ui, was eine Diskussion.
Ob erlaubt gehandelt wurde oder nicht, steht ja eigentlich nicht einmal zur Debatte! :)
Ich möchte ja lediglich gern wissen, welchen Preis ich für 16 Sekunden verlangen darf.
Was genau gezeigt wurde und ob die 16 Sekunden aus verschiedenen angefangenen Minuten Filmmaterial bestehen oder es ein aneinander hängendes Stück ist, ist mir noch unbekannt!
Aber insgesamt: ich mag hier keinen Rechtsstreit anzetteln und würde mich sogar freuen, wenn sie in der Zukunft nochmals auf mich zukommen!
kuntha hat geschrieben:
Mach einfach eine Rechnung mit 40 Euro pro Sekunde und fertig, bringt nichts da viel herumzudiskutieren, kostest sonst nur zeit und Nerven!
Fragen bei mir auch manchmal Sender an für kurze Sequenzen, die meisten akzeptieren den Preis!
Ok, also 40€ pro Sekunde sind ein normaler, fairer und gängiger Preis?
Wie sieht das dann für die weitere Nutzung aus?
Sprich einfach die 40€ pro Sek. anbieten und dann dürfen die dann wie gewünscht das Material wie folgt nutzen:
- minimum of 5 runs each on ARD main program,
- regional ARD sub-channels and digital ARD sub-channels within 4 years
- + 7 days online catch up for each run
Oder kostet sowas extra?
Danke soweit für die Hilfe!
Antwort von Asjaman:
WoWu hat geschrieben:
Das wird nicht reichen, kein Mensch weiß, was Du da eigentlich löscht, ob nur den Eintrag oder den Content und kein Mensch weiß, ob der nicht schon lange verwurstet ist.
Ich kann nur jedem, der die Rechte an seinem Content vermarkten will raten, nicht so eine Plattform zu benutzen sondern sein Zeug auf einen Server zu legen, dessen Link man nach Bedarf versendet und der nicht unter solchen Knebelbedingungen läuft.
Ja, was mit dem Material geschieht, entzieht sich der Kontrolle. Im Prinzip kann ja jeder irgendwelchen Content von Youtube runterladen/speichern. Gilt ja auch für alles, was im TV läuft.
Aber was die rechtliche Situation betrifft, sagt Youtube klar:
- Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen.
- Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen.
Antwort von klusterdegenerierung:
"Frank Glencairn" hat geschrieben:
TheBubble hat geschrieben:
Die sind aber zwischen dem Uploader/Kanalbetreiber und YouTube vereinbart. Nicht gegenüber einem Dritten.
Du hast die Youtube Nutzungsbedingungen definitiv nicht gelesen.
Du aber auch nicht Frank, denn in diesem Text:
YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften
geht es nur um "Youtube" und wie die es "untersich" verwenden.
Auch das Wort Unterlizenzen bezieht sich nicht explizit auf Dritte, sondern nur auf YT und Google.
Youtube hat kein Recht das Material an einen Sender abzugeben.
Ich hätte erst einmal bei der ARD angefragt wie sie auf die Idee kommen ohne zu Fragen das Material zu nehmen.
Antwort von klusterdegenerierung:
Asjaman hat geschrieben:
Ja, was mit dem Material geschieht, entzieht sich der Kontrolle. Im Prinzip kann ja jeder irgendwelchen Content von Youtube runterladen/speichern. Gilt ja auch für alles, was im TV läuft.
Aber was die rechtliche Situation betrifft, sagt Youtube klar:
- Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen.
- Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen.
Das ist auch quatsch!
Bloß weil Google Dein Material mitverwenden darf, heißt das ja nicht, das Du als Urheber nicht das Recht hast,
gegen eine Drittverwendung und Klau anzugehen!
Ihr müßt zwingend differenzieren, zwischen das Google das Material mitverwenden darf und das es aber Google deswegen nicht gehört!
Es ist immer noch euer Video und ihr habt die gleichen Rechte wie vorher.
Ist ja selbst auf der Plattform so, da kannst Du sofort dagegen angehen wenn es jemand mit in seinen Kanal einbindet
und da ist er sogar nur auf der gleichen Plattform und ist nicht mal woanders abgeloaded.
Was für eine Hysterie!
Antwort von Asjaman:
klusterdegenerierung hat geschrieben:
Asjaman hat geschrieben:
Ja, was mit dem Material geschieht, entzieht sich der Kontrolle. Im Prinzip kann ja jeder irgendwelchen Content von Youtube runterladen/speichern. Gilt ja auch für alles, was im TV läuft.
Aber was die rechtliche Situation betrifft, sagt Youtube klar:
- Sie behalten sämtliche Eigentumsrechte an Ihren Nutzerübermittlungen.
- Die vorstehend von Ihnen eingeräumten Lizenzen an Nutzervideos erlöschen, sobald Sie Ihre Nutzervideos von der Webseite entfernen.
Das ist auch quatsch!
Bloß weil Google Dein Material mitverwenden darf, heißt das ja nicht, das Du als Urheber nicht das Recht hast,
gegen eine Drittverwendung und Klau anzugehen!
Ihr müßt zwingend differenzieren, zwischen das Google das Material mitverwenden darf und das es aber Google deswegen nicht gehört!
Es ist immer noch euer Video und ihr habt die gleichen Rechte wie vorher.
Ist ja selbst auf der Plattform so, da kannst Du sofort dagegen angehen wenn es jemand mit in seinen Kanal einbindet
und da ist er sogar nur auf der gleichen Plattform und ist nicht mal woanders abgeloaded.
Was für eine Hysterie!
Hallo kluster!
Habe nicht genau verstanden, was du als falsch erachtest. Ich habe aus den Nutzungsbedingungen von Youtube zitiert. Die sagen, dass du als Eigentümer der Videos alle Rechte behältst. Und natürlich kann der Eigentümer (nicht unbedingt der Urheber) gegen eine Drittverwendung und Klau angehen.
Antwort von goexplore123:
Hmm.
Also eine hilfreiche Aussage bzgl. meiner Aussage kann niemand so richtig treffen?
Die rechtliche Lage sei wie gesagt mal dahin gestellt!
LG
Antwort von dienstag_01:
goexplore123 hat geschrieben:
Hmm.
Also eine hilfreiche Aussage bzgl. meiner Aussage kann niemand so richtig treffen?
Die rechtliche Lage sei wie gesagt mal dahin gestellt!
LG
Normal sind die Rechte für einen Zeitraum plus Mehrfachverwertung plus Online. Das kann im Einzelfall aber anders aussehen. Also verhandeln, dabei wird man auch erfahren, was die sich vorstellen (vorhaben).
Ich halte 40 Euro pro Sekunde für einen utopischen Preis, was aber nichts heißen muss.
Antwort von Jan:
Ich denke schon, dass da 300-500€ drin sein sollten.
VG
Jan
Antwort von TheBubble:
goexplore123 hat geschrieben:
Hmm.
Also eine hilfreiche Aussage bzgl. meiner Aussage kann niemand so richtig treffen?
Es wäre reines Raten einen angemessenen Preis vorzuschlagen, wenn man die fraglichen Aufnahmen nie gesehen und keine Vorstellung darüber hat, wie schwierig es wäre, diese gezielt zu neu zu drehen.
Da es sich ja alles im Nachhinein irgendwie ergeben hat (und der Film eh schon ohne Dein Wissen gesendet wurde): Überlege Dir doch zuerst, womit Du zufrieden wärst, ohne das Du Dich übervorteilt siehst. Das ist dann Deine Untergrenze, mehr ist dann Verhandlungsgeschick. Die Untergrenze kann natürlich auch bei 0 EUR liegen, wenn das für Dich in Ordnung ist. Es könnte ja auch die Mitwirkung an weiteren Projekten sein, die Dir mehr als eine einmalige Zahlung wert ist.
Wenn Du keine Idee hast, dann frage doch einfach, was man Dir anbieten würde.
Viel Erfolg! Und berichte uns über den Ausgang!
Antwort von goexplore123:
Vielen Dank für die gedanklichen Anregungen!
Ich werde mich melden! :)