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Infoseite // Filmen in der Schweiz Einfuhr Kameraequipment



Frage von GrinGEO:


Hallo

Ich brauch mal Eure Hilfe wegen der Schweiz. Ich soll im kommenden Monat dort was filmen. Grob ist alles geregelt, jetzt kam mir aber in den Kopf, wie mache ich das mit meinem Kameraequipment wenn ich da hin fahre mti dem Auto?

Muss ich das beim Zoll anmelden?

Danke für die Tipps

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Antwort von Pianist:

Früher habe ich mir mal ein Carnet für die Schweiz besorgt und alles fein säuberlich ausgefüllt. Dann sagte mir der schweizer Zöllner im Badischen Bahnhof, dass das gar nicht nötig gewesen wäre: Berufsausrüstung, die man selbst mit sich herumträgt, kann frei bewegt werden.

Ob diese Auskunft richtig ist, habe ich dann aber nicht weiter nachgeprüft.

Ich bin Jahre später mal eine Abkürzung durch die Schweiz gefahren, habe also mit meinem Auto und darin befindlicher Technik zweimal die Grenze passiert, und auch dort haben die schweizer Zöllner einen Blick geworfen und hatten nichts zu beanstanden.

Matthias

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Antwort von Starshine Pictures:

Ich wüsste nicht dass du da was anmelden musst solange der Kram nicht nagelneu ist und du den hier verkaufen willst.

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Antwort von GrinGEO:

der Schweizer Zoll sagte mir grad, ich brauch das Carnet ATA und das bekomme ich bei der Schweizer Handelskammer. Die CH Handelskammer will davon nichts wissen und behauptet der zoll spricht stuss....

meine güte

der zoll in St. Margareten kennt sich auch kaum aus... stecke jetzt in der Leitung und die Damen wissen kaum wie man das behandelt....

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Antwort von GrinGEO:

Ich wüsste nicht dass du da was anmelden musst solange der Kram nicht nagelneu ist und du den hier verkaufen willst. na ja, wenn ich mit 3-4 Kameras komme, Stative, Notebooks und nen Gesamtwert von 40k EUR möchte ich natürlich keinen Streit mti dem Zoll bei der Wiederausfuhr haben....

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Antwort von Jott:

Offiziell brauchst du ein Carnet A.T.A., das gibt's nicht in der Schweiz, sondern bei deiner zuständigen Industrie- und Handelskammer. Das braucht ein bisschen Geld, viel Papierkram und Nerven, dafür gibt's einen kleinen Einblick in die wundersame Welt deutscher Zollbehörden und die Erweiterung des Wortschatzes um so hübsche Begriffe wie Beschauung und Nämlichkeitsprüfung.

In der Praxis habe ich das zum letzten Mal (für die Schweiz) vor 15 Jahren gemacht und wurde angeguckt wie ein Marsmensch. Interessiert einfach niemanden.

Such's dir aus.

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Antwort von GrinGEO:

Danke.... ich habe mit dem CH Zoll vereinbahrt, ich komme bei denen Vorbei, mache die Anmeldung direkt am Zollhäuschen wenn sie lust und laune haben, und fertig. Ich hole mir kein Carnet ATA für 3 Tage filmen dort... wird ja irrsinnig.

Angeblich ist das Carnet ohnehin nur dann nötig, wenn das Equipment zu einer CH Firma geht... aber es bleibt ja die ganze zeit bei mir... in der Hinsicht

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Antwort von Jott:

Süß, wie alle komisches Zeug erzählen. Ein Carnet ist zur vorübergehenden Einfuhr von Waren und Berufsausrüstung (im Gegensatz zum Import). Ob du damit in der Schweiz ein paar Tage auf einem Berg sitzt oder bei einem Kunden drehst, ist egal. Der einzige Sinn und Zweck ist, nachzuweisen, dass dein Zeug so wieder aus der Schweiz raus geht, wie es rein kam.

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Antwort von rush:

Das geliebte Carnet...

Wir sind letztens für eine Produktion in Richtung Süden sicherheitshalber einen Bogen um die Schweiz gefahren ;) Hatte keinen Bock auf Carnet ATA, auch wenn es alles halb so wild ist. Aber die Zeit und Kohle die man im Vorfeld doch damit verbringt kann man auch anders nutzen.

Wie die Schweiz das nun im Detail handelt - i dont know. In gewissen Ländern würde ich bei der Einreise mit Berufsequipment auf jedenfall eines dabei haben. Spart dann in der Tat Zeit und möglicherweise Stress vor Ort wenn man dann da anfangen darf irgendwelche vorübergehenden Listen oder dergleichen auszufüllen oder gar bei Ausreise in Erklärungsnot gerät wo denn die Ware herkommt.

Bei fest eingebauten Techniken (Ü-Wagen, SNG's und Co) kann man auch mit vereinfachter Technikliste i.d.R. problemlos den Zoll passieren - so wurde es mir zumindest mehrfach erzählt.

Wenn du mit DSLR und Stativ durch die Gegend tingelst kann das sicherlich im weitesten Sinne auch als Privatvergnügen durchgehen - keine Ahnung wie genau die da drauf schauen und auch die Freimenge in der Schweiz ist mir nicht bekannt ab der man beim Zoll vorstellig werden muss.

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Antwort von ticinus:

Da hat das ZDF aber einiges zu "deklarieren" gehabt ;-)


zum Bild


Mehr Bilder: https://plus.google.com/107424978538184 ... 8184725569

Fernsehgarten on Tour in Ascona - Ausstrahlung diesen Sonntag!

Cari saluti vom Lago Maggiore, ticinus

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Antwort von Jott:

Herrlich: "mobiles Produktionsmittel"! Passt prima zu denen.

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Antwort von klusterdegenerierung:

Sowie die Dame mit dem "Stecher"! ;-)))

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Antwort von klusterdegenerierung:

Mehr Bilder: https://plus.google.com/107424978538184 ... 8184725569 Bist Du Kaffeetassen Fetischist? ;-))

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Antwort von schaukelpirat:

Ich würd"s nicht zu locker nehmen! Ein Freund, der Hörgeräte-Techniker ist, musste bei der Wiedereinreise in die EU seine ganze Werkzeugeinrichtung im Caddy verzollen (er wollte sich auch den Aufwand sparen)!!!
Die Schweizer sind nicht das Problem - sondern die Europäische Bürokratur. Und du kannst mir glauben: ich weiß, wovon ich spreche. Meine Frau und meine Kinder sind Schweizer Bürger, wir leben aber in der EU und fahren oft hin und her.

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Antwort von killertomate:

Du brauchst die "Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung". Dort trägst Du Dein komplettes Equipment ein. Und fertig.
Wenn Du ganz sicher gehen willst, läßt Du das bei der Einreise von einer der beiden Zollstellen abstempeln. Dann gibts bei der Ausreise auf gar keinen Fall Probleme.
Mir hat der Mann vom Hauptzollamt gesagt (war, glaube ich, das vierte Telefonat zu dem Thema), ich solle das Teil vorsichtshalber ausfüllen - wenn ich angehalten werde, kann ich es ja vorzeigen. Wenn nicht, ist's auch gut.
Ich wurde also nicht angehalten - und bei der Ausreise aus der Schweiz mitten in der Nacht, waren beide Zollstellen verwaist ...

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Antwort von GrinGEO:

werde ich so machen
ich fülle die Vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr aus, geh zur deutschen zollstelle, lass das abstempen, gehe zum schweizer zoll, abstempeln, und reise damit dann wieder aus, abstempeln und gut ist....

Vielen dank für den Tipp, war sehr hilfreich.

Auf ein Carnet Verfahren mit Gebühren bei der IHK verzichte ich sehr sehr gerne

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