Frage von Macba:Hi,
eine kurze Frage zur GEMA. Lizenz: Bei Interpreten die über 70 Jahre tot sind, entfallen ja die Lizenzen, nicht wahr?
Wie aber sieht es aus, wenn ich einen Titel von Brahms verwenden will, der von Hakan Austbo gespielt wird, also von ihm interpretiert wird. Liegen dann die Rechte bei Brahms (damit frei), oder bei Austbo?
Grüße!
Antwort von ruessel:
Ist nur GEMA frei, wenn Du die Musik selber einspielst. Ansonsten hat die Rechte dann die Plattenfirma und der einspielende Musiker.
Vor einiger Zeit wollte ein Kunde unbedingt Vivaldi unter seinem 3 Minuten Video haben, dass machte mal eben 1.000 Euro netto Lizenz an Philips. Philips gestattete damit die Tonuntermalung für 2.000 DVDs.
Antwort von Macba:
Na, selbst einspielen wird doch recht schwierig. Aber ich ja mal zu üben anfangen...
Antwort von ruessel:
Evtl. gibt es noch Musiker unter "Publik Domain" die "alte Musik" einspielen, das sollte dann funktionieren.... meist ist aber dort eine gewerbliche Nutzung nicht erlaubt.... einfach mal googeln.
Für mich ist das nix, auf der Hannovermesse hat die Gema schon öfters meine Kunden "kontrolliert", wenn die nicht ein "Gemafreies" Papier vorzeigen können, schreiben die gleich eine freche Rechnung.