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Infoseite // COPYRIGHT VERWEISE AUF SELBSTGEMACHTER DVD...



Frage von Christian M.:


Hallo Leute!
Ich bin dabei mein erstes "ernsteres" DVD Projekt abzuschließen, ein Zusammenschnitt eines Theaterprogramms mit dazugehörigem Trailer, von mir gefilmt, geschnitten, "ge-authored" (gibts dafür ein deutsches wort?), designt (also Coverm usw.)
Jetzt stellt sich mir die Frage, wer die Rechte an dieser DVD hat, bzw. wer welche Rechte daran hat....?
Welche Copyrightverweise darf/muss ich auf der DVD abdrucken?

Gehören sämtliche Rechte dem gefilmten Künstler?
Welche Rechte besitze ich?

Wäre Euch recht dankbar für Erklärungen!
Liebe Grüße,
Christian

Space


Antwort von Eva Maier:

Am Besten schreibst Du auf Deine DVD alle Copyrights die du angemeldet hast, In D ,in US, Weltweit .

/E

Space


Antwort von camworks:

laut deutschem recht muß man gar kein copyright angeben. "copyright" gibts hier in D auch nicht (vermutlich auch nicht in A oder CH).
die urheberrechte hat man als der urheber auch ohne irgendeine angabe oder registrierung, nämlich per gesetz. die angaben auf dvd-boxen o.ä. sind nur zur info für dritte nützlich, wenn diese dir nutzungsrechte abkaufen wollen (damit sie wissen, wer die rechte besitzt).
urheberrechte sind prinzipiell laut gesetz unverkäuflich, du kannst lediglich bestimmte oder sämtliche nutzungsrechte verkaufen, und zwar exklusiv oder auch nicht exklusiv. aber nur die, die du auch selbst besitzt (logisch).

mehr infos dazu gibts hier:
http://www.filmfibel.de/_temp/web/produzent/fallp2.html
http://www.filmfibel.de/_temp/web/regisseur/fallr3.html
und hier: http://www.movie-college.de/filmschule/ ... rechte.htm

ach, und vergiß nicht die fsk-freigabe... :-) könnte sonst ärger geben.

Space


Antwort von Eva Maier:

@Camwork
Es ist lange her dass ich mich mit derartigem befasst habe, aber gibt es da in New York nicht was, oder ist das (C) nicht geschützt .
Im Urheberrecht dürte da was geregelt sein,

Ich mach jedenfalls meustens in Copyleft da braucht man sowas nicht.

/E

Space


Antwort von camworks:

usa ist nicht deutschland. hier gelten eben andere gesetze (gott sei dank).

Space


Antwort von DWUA:

Ein Vorhaben, wie oben beschrieben, bedarf ja zunächst einer (schriftlichen) Genehmigung (Auftrag!?) des Intendanten vorab.
Für den internen Gebrauch genügt der Hinweis "..mit freundlicher Genehmigung....von...")
Bei Veröffentlichung spielen so viele Faktoren eine weitere Rolle, die hier
darzustellen, den Rahmen dieses Forums sprengen würden.

Wir verweisen zum wiederholten Mal auf folgende Website, die anfänglich
"ganz lustig" (?) erscheint, aber sehr tief zu juristischen Details weiter verlinkt.
Je nach Bedarf.
Ob Fotografie oder bewegtes Bild ist dabei das gleiche.

www.schmunzelkunst.de

dort: > SAQs zum Thema Bildrecht


Herzliche Grüße

Space


Antwort von Eva Maier:

Wie schon so oft wird Wikipedia ein klein wenig Licht ins Dunkel bringen, so das Camworks wie schon so oft den Treffer gelandet hat.

Wir sind hier nichh in USA - das war damals meine Frage, nach dem Motto was nützt mir deutsches Recht wenn es dann in USA nicht gilt.

Inzwischen bin ich zu dem Schluss gekommen dass ich ohne Rechtsabteilung eine arme Sau bin, weil ich garnicht in der Lage bin zu beurteilen ob nicnt doch irgenwo Rechte verletzt werden.
Gutes Beispiel sind die derzeit in Mode gekommenen Abmahnverfahren.

/e

Space


Antwort von DWUA:

Für Eva:
Und andere Interessierte:
www.abmahnwelle.de

Ohne Gewähr ;)

Ein sonniges gefiltertes Wochenende !

Space


Antwort von Eva Maier:

Danke für den Link -
Alleine schon das Wort ist eine Schande,

/E

Space



Space


Antwort von Anonymous:

hallo nochmal & danke für die antworten!

also, auch wenn ich garnix draufschreibe aufs cover oder sonstwo, liegen die rechte der DVD bei mir, vervielfälltigung, öffentlich vorführung oder verkauf wäre also nur mit meiner genehmigung möglich?
versteh ich das richtig?

danke,
christian

Space


Antwort von Eva Maier:

Ja!
Genauaso wie bei den anderen DVDs die alle im Internet kursieren.

/E

Space


Antwort von DWUA:

"Christian",
leider NEIN, nichts verstanden. Auch wir nicht.
Außer der Änderung Deiner "Schreibe", (Kleinschreibung), die Du offensichtlich plötzlich "Arndt" von "Camworks" angepasst hast ;)

Wir haben ja keine Detail-Informationen, um Dir Auskunft geben zu können.
Wer, was, wo, wann ist denn drauf, was DU vervielfältigt veröffentlichen
willst? Wo Veröffentlichung?
Das ist doch die Frage und nicht, was man dazu draufschreibt.

Eine berechtigte Frage, auch für einen "Nicht-Profi".

Space


Antwort von ChristianOderArndt??????:

WOW DWUA! NICHT SCHLECHT, DEINE INTERNETPARANOIA! SOWAS KANN MAN ABER BEHANDELN LASSEN, GELL? ;) ZUR SICHERHEITTARN ICH MICH NOCHMAL UNTER DEM SCHÜTZENDEN MANTEL DER GROSSBUCHSTABEN..., ICH BIN NÄMLICH IN WAHRHEIT EIN UNDERCOVERPOSTER VOM CIA!

Space


Antwort von camworks:

ich habe nicht geschrieben, daß alle rechte bei dir liegen, christian.

ich habe geschrieben, daß man zur wahrung seines urheberrechts nirgendwo das werk registrieren lassen muß und es ist auch nicht nötig, ein "(c) 2007 by christian xxxx" aufs cover zu drucken.

ob du ein urheberrecht hast, kann ich von hier aus mit den wenigen infos nicht beurteilen, ebensowenig, wer miturheber ist und ob du überhaupt bearbeitungs- und veröffentlichungsrechte an dem ursprungswerk (theaterstück) besitzt.

viele deiner fragen kannst du vorab schonmal in den links abklären, die ich in einem posting weiter oben gesetzt habe. willst du auf nummer sicher gehen, empfehle ich dir, einen rechtsanwalt für medienrecht zu konsultieren.

Space


Antwort von Quadruplex:

"ge-authored" (gibts dafür ein deutsches wort?) Erstellt? Jetzt stellt sich mir die Frage, wer die Rechte an dieser DVD hat, bzw. wer welche Rechte daran hat....? Wenn Du auch Kamera etc. gemacht hast, hast Du die Rechte an der filmischen Umsetzung und DVD-Gestaltung. Wenn Du ein Theaterstück abgefilmt hast, hat dessen Autor bzw. sein Verlag die Rechte am Stück. Falls Du die DVD ganz offiziell im Handel anbieten bzw. selbst verkaufen willst, mußt Du diese Rechte mit dem Autor abklären. Dito für evtl. eingesetzte Musik ... Gehören sämtliche Rechte dem gefilmten Künstler? Hat er Dich beauftragt, den Film zu erstellen? Dann bist Du sozusagen nur Lohnproduzent. Hast Du einen Auftritt abgefilmt (etwa fürs Theater) solltest Du zumindest mit den auftretenden Personen schriftlich festhalten, daß sie mit der DVD-Nutzung einverstanden sind und gegen Dich keinerlei Honoraransprüche erheben. Welche Copyrightverweise darf/muss ich auf der DVD abdrucken? Dazu ist hier schon alles gesagt worden.

Space


Antwort von Christian, echt!:

Hallo nochmal Leute!
VIELEN DANK für all die hilfreichen Antworten, Links, etc.
Ihr habt mir schon sehr geholfen! Trotzdem hier eine genauere Schilderung meines Falls:

Ich wurde von einem Kabarettisten beauftragt, ihn bei der Aufführung seines Programms zu filmen. Weiters wurde ich beauftragt, aus dem Footage eine DVD zu erstellen. Der Auftraggeber ist Author wie einziger Darsteller!

Mich interessiert, was der Auftraggeber mit den 50 Stück DVDs machen kann/darf, die er von mir zu Promotionzwecke bestellt hat?
Darf er die DVDs ohne meine ausdrückliche Erlaubnis vervielfälltigen?
Darf er die DVD verkaufen oder öffentlich vorführen (gegen Entgelt)?

Wenn ich Euch richtig verstanden habe, dann darf er beides NICHT ohne meine Erlaubnis, auch wenn mein Name oder sonst was in KEINER Weise auf der DVD oder der Hülle zu lesen ist bzw. ein anders gearteter Hinweis auf (c) oder ähnliches zu finden ist! ODER?

Nochmals Danke,
liebe grüße,
Christian

Space


Antwort von camworks:

was er mit den 50 dvds machen darf, hängt vom vertrag ab, den ihr vorher hättet schließen sollen. :-)

lies dir nochmal(?) den zweiten langen absatz von diesem link http://www.filmfibel.de/_temp/web/produzent/fallp2.html durch, der kabarettist ist in diesem fall der produzent und hat eine miturheberschaft (da er ja vor der kamera spielt).

und falls du daraus nicht schlau wirst, würde ich dir nochmals eine kurze beratung beim anwalt empfehlen. wir können und dürfen dir hier keine rechtsberatung geben.

Space


Antwort von Eva Maier:

Wirklich interessante Lektüre, da frage ich mich schon, ob der Auftraggeber vorher aufgeklärt wurde und dem zugestimmt hätte.

Umgekehrt geht es aber dann Gottseidank auch,indem der Kabaretist dann blockiert und sich nächstes mal einen weniger anspruchsvollen Kameramann sucht.

Kommt noch so weit dass mir der Klemptner vorschreiben kann wann oder wie oft ich das Wasser aufdrehen darf das.

Und das Alles wegen 50 DVDs und einem Konzertmittschnitt der spätestens beim nächsten Konzert bereits Vergangenheit ist.

50 x 10 Euro abzüglich der Unkosten, da lohnte es schon zu streiten.

/E

Space



Space


Antwort von DWUA:

Hallo "Eva M."

Ein Streit vor Gericht?
Würde bei einer Bagatellsache in einem Vergleich enden, wobei sich
die Beteiligten die Gerichtskosten teilen und die Arbeit ihrer Anwälte bezahlen.
Das Geld kann man sich sparen.

Wie oben von Christian M. beschrieben, hat er einen Auftrag erhalten
und erfüllt. (Hoffentlich in irgendeiner Weise belegbar. Mündlich oder
per Handschlag ist nicht justiziabel. Aussage gegen Aussage)
Der Kabarettist wäre in diesem Fall (Autor, Komponist, Darsteller
in Personalunion) Urheber und somit Rechtebesitzer im Sinne des
Urheberrechts/Bildrechts.
Auf Deutsch: Ohne seine Einwilligung dürfte nichts veröffentlicht,
schon gar nichts vermarktet werden.
(Wenn er einen Verlag hätte, würde dieser seine Rechte wahrnehmen.)

In Personalunion ist nun C.M. als Kameramann, Cutter und Produzent
einer Promotion-DVD aufgetreten.
Eine "Dienstleistung" per Auftrag. Er möchte ein Miturheberrecht nutzen.
Wenn dies nicht ausdrücklich festgelegt ist, bleibt jeder auf seiner Leistung
sitzen, es sei denn, man einigt sich im gegenseitigen Einverständnis,
das hier wohl kaum große Umstände bereiten sollte.
Der eine kann nicht ohne den anderen.
C.M. hat aber die bessere Verhandlungsposition. Die DVD.
Schließlich geht es hier nicht um kommerziell dominierte Rechteverwahrung von geerbtem "ABBA"-Vermögen.

Also gemeinsam klären!!
Es steht ja noch 1:1

(Was wäre, wenn der Auftraggeber mit der Fassung nicht einverstanden
sein sollte?
Er kann sehr wohl Einwände erheben!
Er hätte sogar das Recht, völlig abzulehnen.
Was wäre dann?)
Er könnte, je nach Vertrag, auf Nachbesserung bestehen.
Bezahlen muss er aber. Außer Spesen nix gewesen.

Jetzt kommst Du, "EVA M" wieder ins Spiel:
Dein Klempner, als Dein Dienstleistender, (wofür Du ihn bezahlst),
hat seinen, Deinen, Auftrag erfüllt.
Wenn das Wasser immer noch nicht läuft, muss er so lange dafür
haften, bis der Auftrag erfüllt ist, auch wenn Du in einer leeren
Badewanne sitzt.

Space


Antwort von camworks:

ich denke eher, der kabarettist ist der produzent, denn er hat den auftrag erteilt und trägt das finanzielle risiko, ob die dvd am markt auch ihr geld wieder reinholt.

außerdem hat christian als kameramann und cutter ein miturheberrecht, da er ein eigenständiges werk erzeugt hat (bildgestaltung, schnitt). das steht alles genau so in dem von mir weiter oben verlinkten text (lest es doch endlich mal, dann gibts auch nicht immer solche mißverständnisse!).

Space


Antwort von DWUA:

Welche Missverständnüsse?
Muss man euch knacken?

Space


Antwort von Eva Maier:

Inzwischen ist mir eingefallen, dass Fotografen auch gerne die Negative behalten.
Aus meiner Sicht ist das eine eine Dienstleistung, der Kameraman ist gekauft gemietet, was auch immer und wird für seine Arbeit bezahlt, hinterher noch Rente verlangen ....
Vielleicht ist das einer der Gründe weshalb es so viele Vampir und Horro Filme gibt.

/E

Space


Antwort von DWUA:

"EVA":
Egal, ob Positiv oder Negativ.
Du hast das Bildrecht. Nicht der Fotograf. Es sei denn, Du hast es ihm
übertragen.
Selbst bei Röntgen/Kernspin-Bildabzügen oder CDs bist Du der
Eigentümer, der bestimmen kann, was damit gemacht wird oder nicht.

Ohne Deine Einwilligung geht gar nix, es sei denn, es begeht jemand
bewusst oder unwissend eine strafbare Handlung.
Aber auch da, wie in vielen Bereichen, gibt es Füchse, die in sogenannten
Grauzonen wildwechseln, zum Schaden der anderen, die sich an Regeln
halten.

Space


Antwort von Eva Maier:

@DWUA
Man kann eben nicht genug aufpassen -;)
Im vorliegenden Fall schien es mir so dass Nachträglich Recht eingefordert werden sollen, die vorher nicht geklärt waren.
Da müsste man Beide Seiten hören wie das Ganze abgelaufen ist.

/E

Space


Antwort von DWUA:

Klingt gut.
Was Du eben gesagt hast.



Herzliche Grüße, bis irgendwann mal wieder:
DWUA

Space


Antwort von BeaBea:

Hi
ich habe einen Dokumentarfilm gemacht.
Alle Rechte liegen bei mir (Produzentin, Regisseurin).
jetzt möchte ich den Film auf DVD brennen und am Ende ein paar Zeilen einblenden, sinngemäß:

"Dieser Film ist urheberrechtlich geschützt.
Das Anfertigen von Kopien ist nicht gestattet.
Auch öffentliche Vorführungen nicht."

oder so ähnlich. hab ich noch was vergessen?

Gibt es da eine Musterformulierung?
Das, was auf kommerziellen DVDs drauf steht passt nicht so ganz glaub ich.


Und eine kleine Nebenfrage:
wenn ich quasi als Geleitwort oder so ein literarisches Zitat voranstelle - also die Schrift einblende - muss ich mir dafür die Nutzungsrechte holen?

Danke für Hilfe.

Space


Antwort von BeaBea:

vielleicht weiß doch jemand etwas?
würde mich sehr freuen über einen Tipp.
Danke!

Space



Space


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