Das Coronarvirus breitet sich aus - die Auswirkungen und die Reaktionen darauf sind für alle Bereiche des Lebens einschneidend. Was man im privaten Bereich machen kann, um die Ausbreitung des Coronavirus einzuschränken, ist klar: möglichst wenige Kontakte zu anderen Menschen und wenn das unausweichlich ist, dann nur unter Wahrung einer möglichst großen Distanz. Da dies im gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben jedoch teilweise nicht möglich ist, werden von offizieller Seite diverse Quarantäne-Maßnahmen ergriffen inklusive temporären Schließungen von Einrichtungen und Betrieben.
Die resultierenden Beschränkungen sind natürlich für viele gravierend. Betroffen ist ja ein großer Teil der arbeitenden Bevölkerung, Firmen und deren Angestellte, Selbständige und Freie - gerade auch Medienschaffende berichten von vielen abgesagten Projekten und stehen oft ohne ausreichende finanzielle Reserven da und eine Perspektive da. So sind etwa viele Produktionen der öffentlich-rechtlichen Sender jenseits der aktuellen Berichterstattung abgesagt.
Die Abwägung zwischen wirksamen Maßnahmen, um die Corona-Ausbreitung einzuschränken, und dem dadurch notwendigerweise entstehenden wirtschaftlichen Schaden ist eine große Herausforderung, klar ist nur: nichts tun ist keine Option, da die Infektionen und zeitversetzt auch die Todeszahlen weiter exponentiell ansteigen werden - eine Situation, die wie in Italien, nur etwas zeitversetzt, schnell dazu führt, dass nicht mehr genügend Intensivbetten, Fachpflegekräfte und Beatmungsgeräte bereitstehen, um alle Kranken zu versorgen und Ärzte darüber entscheiden müssen, wer lebt und wer stirbt - ein Punkt den keine Gesellschaft erreichen will.
Wie eine neue Studie des Imperial College anhand einer Modellrechnung gezeigt hat, können nur extreme Maßnahmen eine solche Situation mit im Endeffekt 100.000den Toten vermeiden. Der Virologe Christian Drosten erläutert die Ergebnisse sehr schön in seinem Podcast.
Alles ist im Fluß und jedes Land kann an anderen Ländern, die in der Infektionslage voraus sind und ganz unterschiedliche Aktionen gegen die Verbreitung des Virus gestartet haben, sehen was wirkt und was nicht.
Doch wie aber sollen währenddessen die Gehälter von Angestellten, wie soll das eigene Leben, die (Büro-)Miete, eventuelle Kreditzahlungen, die Krankenkassenbeiträge, Lebenshaltungskosten usw. gezahlt werden, wenn keine Einnahmen mehr reinkommen? Und wie lange dauern die Quarantänemassnahmen, wie wird es danach weitergehen in 1, 2, 3 Monaten?
Die gute Nachricht ist: es gibt sehr viele Hilfsangebote und es werden ständig mehr. Die Bundesregierung, ebenso wie die Regierungen in den Bundesländern, die alle ähnliche Überbrückungsmaßnahmen beschließen, bringen eine ganze Reihe von Hilfsmaßnahmen auf den Weg, um allen zu helfen, die wirtschaftlich unter den Einschränkungen zu leiden haben, und sie vor einer Insolvenz zu bewahren. Wir haben hier eine ganze Reihe von Fragen samt Antworten zusammengestellt sowie die vielfältigen staatlichen Hilfsmaßnahmen zusammengetragen, die bisher beschlossen bzw. angekündigt wurden.
Diese Maßnahmen werden ständig an die aktuelle Lage angepasst und es laufen auch mehrere Initiativen, um weitere Maßnahmen auf den Weg zu bringen. Die Situation ist einmalig, also sind die Beschlüsse, die schnell erfolgen müssen, auch auch aufgrund der komplexen Situation oft ungenügend, deswegen wird wo nötig nachgebessert. Auch muss die Regierung die entsprechenden Stellen in den Ämtern aufstocken, damit auf die Flut von Anträgen zeitnah reagiert werden kann. Um einen Missbrauch auszuschließen, werden die Hilfen nur gewährt, wenn nachgewiesen werden kann, dass finanzielle Lücken Folgen der Maßnahmen gegen den Coronavirus sind und nicht Folgen von eventueller Misswirtschaft.
Antworten auf einige spezifische Fragen
Was mache ich wenn ich selbst an COVID-19 erkrankt bin?
Arbeitnehmer erhalten nach der Diagnose eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt, dann gilt die normale sechswöchige Lohnfortzahlung. Auf Antrag können sich Arbeitgeber diese Lohnkosten von der zuständigen Behörde erstatten lassen.
Was mache ich wenn für mich vorsorgliche häusliche Quarantäne angeordnet wurde?
Die sechswöchige Lohnfortzahlung gilt ebenso, wenn der Arbeitnehmer nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) von einer Behörde oder einem Gesundheitsamt angewiesen wird, wegen dem Coronavirus zu Hause in Quarantäne zu bleiben. Ist ein Arbeitnehmer nicht infiziert, aber in Quarantäne, muss er - so weit es möglich ist und im Arbeitsvertrag vorgesehen ist - von Zuhause aus im Homeoffice arbeiten.
Was passiert wenn der Arbeitgeber eine Zwangspause verordnet?
Auch dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Gehälter weiter zu zahlen.
Was mache ich als Selbstständiger / Freiberufler bei Ansteckung mit dem Coronavirus oder Quarantäne?
Aber auch Selbständige und Freie gehen nicht leer aus im Falle einer Ansteckung und Quarantäne. Nach dem Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten erhalten auch Selbstständige und Freiberufler einen Verdienstausfall ersetzt.
Bei Selbständigen berechnet sich der Verdienstausfall pro Monat nach einem Zwölftel des Arbeitseinkommens. Nach den allgemeinen Gewinnermittlungsvorschriften des Einkommensteuerrechts ist der ermittelte Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit maßgeblich. Als Nachweis dient der letzte Einkommensteuerbescheid. Darüber hinaus können Aufwendungen für die private soziale Sicherung gemäß § 58 IfSG geltend gemacht werden.
Wer als Selbstständiger nicht gesetzlich kranken-, renten- und pflegeversichert ist, hat gemäß § 58 IfSG zusätzlich Anspruch auf Erstattung der Aufwendungen für soziale Sicherung. Wer allerdings in häuslicher Quarantäne ganz normal am eigenen PC weiterarbeiten und seinen Lebensunterhalt verdienen kann,fällt nicht unter eine Sonderregelung.
Nachfolgend eine (unvollständige) Übersicht bisher angekündigter oder schon existenter Maßnahmen (ohne Gewähr auf Richtigkeit) seitens staatlicher Stellen - die Soforthilfsmaßnahmen bestehen zum Teil aus Zuschüssen, zum Teil aus Krediten:
Bundeshilfen
Aktuell ist die Bundesregierung im Planungsstadium, um ein Coronavirus-Hilfspaket von bis zu 40 Milliarden Euro für Solo-Selbstständige und andere Kleinstfirmen zu schnüren. Mehr dazu, wenn weitere Informationen bekannt sind.
Mehr Details zur Ausgestaltung des Soforthilfepakets sind jetzt bekannt: Zentral sind finanzielle Zuschüsse für kleine Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereiche sowie Selbständige mit bis zu zehn Beschäftigten. Für diese gibt es Einmalzahlungen von bis zu 9.000 Euro für drei Monate bei bis zu fünf Beschäftigten, beziehungsweise bis zu 15.000 Euro für drei Monate bei bis zu zehn Beschäftigten. Hier mehr dazu.

Um den wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus entgegenzutreten, hat der Bund eine ganze Reihe von Maßnahmen, den sogenannten Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen angekündigt, welcher folgende Maßnahmen umfasst:
- Das Kurzarbeitergeld wird flexibler. Unternehmen können es künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten. So kann Kurzarbeitergeld unter anderem bereits dann beantragt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten vom Ausfall betroffen sind.
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch steuerliche Maßnahmen verbessert. Zu diesem Zweck wird die Stundung von Steuerzahlungen erleichtert, Vorauszahlungen können leichter abgesenkt werden. Auf Vollstreckungen und Säumniszuschläge wird im Zusammenhang mit den Corona-Auswirkungen verzichtet.
- Die Liquidität von Unternehmen wird durch neue, im Volumen unbegrenzte Maßnahmen geschützt. Dazu werden die bestehenden Programme für Liquiditätshilfen ausgeweitet und für mehr Unternehmen verfügbar gemacht, etwa die KfW- und ERP-Kredite.
- Weitere Maßnahmen auf europäischer Ebene sind geplant. Diskutiert wird u.a. die Idee der Europäischen Kommission für eine „Corona Response Initiative" mit einem Volumen von 25 Milliarden Euro.
Mehr und aktuelle Informationen gibt es auf dieser Seite.
Außerdem will das Bundesjustizministerium demnächst das Mietrecht ändern, um zu verhindern, dass Mieter im Zuge der Coronakrise zuerst ihre Einkünfte und anschließend ihre Wohnung verlieren. Mehr dazu, wenn der Beschluss steht.
Bundesagentur für Arbeit
Wer aufgrund der neuen Situation jetzt Arbeitslosengeld beantragen muss, kann das weiterhin, zwar haben die Arbeitsämter haben aufgrund des Coronavirus ihre Türen geschlossen, doch sie arbeiten online weiter. Anträge auf Arbeitslosengeld I oder Neuanträge für Arbeitslosengeld II finden sich online und können also auch jetzt weiterhin eingereicht werden.
Außerdem gilt: vereinbarte Termine müssen nicht extra abgesagt werden, es gibt keine Nachteile, weder Rechtsfolgen noch Sanktionen; gesetzte Fristen werden vorerst ausgesetzt; Gelder werden weiterhin ausgezahlt.

Für Firmen, die Mitarbeiter beschäftigen, gibt es die Möglichkeit bei der Bundesagentur für Arbeit Kurzarbeit zu beantragen, wenn 10 Prozent der Angestellten von Arbeitsausfällen betroffen sind (vorher war es ein Drittel). So kann bei den Lohnkosten gespart werden ohne Mitarbeiter zu verlieren, denn für den Verdienstausfall bei reduzierter Arbeitszeit springt der Staat ein.
Für die Arbeitszeit werden die Mitarbeiter vom Staat mit 60 Prozent des pauschalierten Nettolohns entschädigt – 67 Prozent, wenn er ein oder mehrere Kinder hat. Die Arbeitszeit kann bis auf null Stunden heruntergefahren werden.
Hier die aktuellen Informationen des Arbeitsamtes.
KfW
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Konzerne, Unternehmen ebenso wie Selbstständige und Freiberufler, kleine und mittelständische Firmenbei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden sollen. Hierbei kommt der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung mit Liquidität mit Hilfe sehr günstiger Kredite zu erleichtern. Die KfW wird dazu die bestehenden Kredite für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler nutzen und dort die Zugangsbedingungen und Konditionen verbessern.
Hier mehr Informationen dazu.

FFA
UPDATE 24.03.2020: Die deutsche FFA (Filmförderanstalt) hat ein umfangreiches Maßnahmenpaket und die Bildung eines von der FFA, der BKM und den Länderförderern gemeinsam getragenen Hilfsfonds beschlossen.
Zur Abschwächung der akuten Notlage der Filmwirtschaft hat das FFA-Präsidium für die Kinos unter anderem die Stundungen der Darlehensforderungen und offenen Abgabezahlungen ab Stichtag 1. März 2020 beschlossen, Mahnverfahren werden vorläufig nicht weiterverfolgt.
Für die Produktionen soll unter anderem bei durch die Pandemie abgebrochenen Projekten auf die eigentlich durch das FFG geforderte Rückzahlung von Fördermitteln verzichtet werden, fällige Tilgungen sollen gestundet werden. Auch in den Bereichen Verleih und physischer Videovertrieb soll unter anderem auf die Rückzahlung von Fördermitteln verzichtet werden.
KSK
Wer als freischaffender Künstler bei der Künstlersozialkrankenkasse versichert ist und sein Einkommen aufgrund abgesagter Aufträge einbrechen sieht, kann der KSK seine geänderte Einkommenserwartung melden, um seine Beiträge zeitnah entsprechend anzupassen. Bei akuten Zahlungsschwierigkeiten kann die KSK individuelle Zahlungserleichterungen gewähren. Wer keine Einnahmen erzielen kann, weil z. B. Konzerte, Ausstellungen u. ä. abgesagt werden, hat zudem die Möglichkeit Leistungen nach dem Zweiten Buch, Sozialgesetzbuch (ALG II) zu beantragen.
Abgabepflichtige Unternehmen können bei vorauszusehenden Mindereinnahmen ihre monatlichen Vorauszahlungen herabsetzen. Hier können ebenfalls bei akute Zahlungsschwierigkeiten individuelle Zahlungserleichterungen gewährt werden. Die neuesten Informationen der KSK zum Coronavirus

GVL
Die Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL) bietet eine Nothilfe von 250 Euro für Berechtigte aus der freien Szene an, die durch virusbedingte Veranstaltungsabsagen Honorarausfälle erlitten haben. Weitere Hilfsangebote sind geplant.
Hier mehr Informationen dazu.
Spezielle Soforthilfen der einzelnen Bundesländer
Bayern
Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Coronavirus-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Antragsberechtigt sind gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Die Zuschüsse der Soforthilfe sind gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und betragen:
- bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
- bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
- bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
- bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
Mehr dazu findet sich hier.
Berlin
In Berlin bietet die Investitionsbank Berlin (IBB) etablierten Unternehmen eine spezielle Liquiditätshilfe in Darlehensform an, damit bei Forderungsausfällen, vorübergehenden Umsatzeinbrüchen oder einer Auftragsvorfinanzierung Liquiditätsengpässe vermieden werden können. Die Anträge können ab sofort gestellt werden.
- Darlehen zur Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen von Unternehmen in Schwierigkeiten
- bis zu 0,5 Mio. EUR (Rettungsdarlehen) bzw. 1 Mio. EUR (Umstrukturierungsdarlehen) in Kooperation mit weiteren Mittelgebern
- Rettungsdarlehen bis 0,5 Mio. EUR können zinslos gewährt werden
- 6 Monate bzw. 5 Jahre Laufzeit
Zudem plant der Senat ein Sofortprogramm für die Kreativwirtschaft, in dessen Rahmen Solo-Selbstständige pro Kopf 15.000 Euro Verdienstausfall erhalten können.
Die Soforthilfe I mit einem Volumen von 200 Millionen sind für einen Liquiditätsfonds vorgesehen, der sich sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen bis 250 Mitarbeitern richtet und eine maximale Förderung pro Betrieb von 500.000 Euro umfasst. Voraussetzung für die Teilnahme sind Forderungsausfälle oder vorübergehende Umsatzeinbrüche. Die Soforthilfe II mit 100 Millionen Euro richtet sich an Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler. Zusammen umfassen die Soforthilfen bis zu 600 Millionen Euro für Wirtschaftsbetriebe aller Branchen der Stadt.
Hier Informationen des Berliner Senatsverwaltung zu Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz bei Tätigkeitsverboten und Quarantäne.
Brandenburg
Hier können Unternehmen in Brandenburg finanzielle Unterstützung beantragen.
Hamburg
Hamburg wird wahrscheinlich demnächst ebenfalls ein Soforthilfeprogramm zur Unterstützung von Solo-Selbständigen (2.500 Euro) und kleinen Unternehmen (5.000 Euro) starten. Zusätzlich wird die IFB Hamburg verschiedene Kreditprogramme auflegen.
Hessen
Bürgschaften bis zu 1.25 Mio Euro mit einer Bürgschaftsquote von bis zu 80 Prozent bietet die Bürgschaftsbank Hessen in Zusammenarbeit mit dem Land Hessen an. Dazu zählen auch Express-Bürgschaften für Kredite bis zu 300.000 Euro, die mit einer Bürgschaftsquote von 60 Prozent besichert und bei Erfüllung aller Kriterien besonders schnell erteilt werden.
Weitere Information des Landes Hessen.
Thüringen
Auch Thüringen plant ein Soforthilfeprogramm mit Zuschüssen von bis zu 30.000 Euro für Klein- und Kleinstunternehmen und auch Freiberufler
Zudem bieten die verschiedenen Landesförderinstitute Förderprogramme und Bürgschaften für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen während der Corona-Krise an.
Weitere gute Anlaufstellen für weiterführende Informationen
BVFK
Der BVFK (Bundesverband der Fernsehkameraleute) bietet eine große Menge von aktuellen Informationen zum Thema speziell für Kameraleute (viele treffen aber auch für andere Selbständige an Filmprojekten Beteiligte zu) zum Beispiel zu den Fragen: Was passiert bei Absage einer Veranstaltung für die ich gebucht war? Was ist wenn ich selbst absage aufgrund einer Gefährdungslage? Welche Soforthilfen gibt es? Wann gibt es ein Ausfallhonorar?
Hier das ausführliche Corona ABC des BVFK (evtl. Warnhinweise des Browsers können ignoriert werden).

IHK
Informationen speziell für Unternehmen bietet die Industrie und Handelskammer (IHK) bzw deren Zweigstellen in allen Bundesländern. Dort gibt es zum Beispiel auch Antworten auf Fragen des allgemeinen Umgangs von Unternehmen mit dem Coronavirus. Konkrete Länderspezifische Informationen (auch zu den jeweiligen Sonderprogrammen) gibt es jeweils bei der IHK vor Ort. Hier einige Antworten der Berliner IHK.

Und noch mehr Infos
Corona Hilfen für selbstständige kleine Unternehmen
Corona Krise Soforthilfen-für Selbständige und kleinste Unternehmen
Informationen und Angebote zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
All diese Informationen sind ohne Gewähr – wer zu einer Soforthilfe mehr wissen will, sollte auf die entsprechende Seite gehen für den aktuellen Stand und detaillierte Anweisungen zur Beantragung.
Wenn ihr noch weitere Soforthilfemaßnahmen kennt, gebt uns Bescheid, dann erweitern wir die Liste. Und es geht auch um andere Alternativen: Wer kennt unterstützenswerte Aktionen, um Anderen zu helfen? Ebenso Willkommen sind natürlich Verbesserungsvorschläge oder Ergänzungen.