Frage von Teppi:Hallo,
ich möchte mich gerne im Bereich Videoproduktion als Personengesellschaft selbstständig machen.
Rutscht man da automatisch in die Handwerkskammer bzw wohl eher in die IHK? Hat hier jemand in letzter Zeit Erfahrungen gemacht was den aktuellen Stand angeht?
Vielen Dank!
Antwort von Jalue:
"Videoproduktion" ist ein vager Begriff. Sofern du als One-man band überwiegend journalistische Filme herstellst, bist du Freiberufler und musst in keine Kammer. Wenn du überwiegend gewerbliche Produktionen durchführst (Imagefilme, Hochzeitsvideos, o.ä.) bist du Gewerbetreibender, musst dich als solcher anmelden und wirst automatisch IHK-Mitglied. Die Unschärfe meiner Formulierungen ("überwiegend") zeigt schon, dass es da eine Art Grauzone gibt und es ggf. auf eine Einzelfallbewertung deines Steuerberaters, bzw. deines Finanzamts hinausläuft. Sicher ist: Mit einer Handwerkskammer wirst du nichts zu tun bekommen.
Antwort von Pianist:
Heutzutage ist der Unterschied auch nicht mehr groß: Der größte Teil der Gewerbesteuer wird direkt von der Einkommenssteuer abgezogen. Und was den IHK-Beitrag betrifft: Der wird sich gerade bei einem Neueinsteiger in den Anfangsjahren in engen Grenzen halten.
Meiner Meinung nach ist es übrigens auch eine unternehmenspolitische Frage, ob man sich als Freiberufler oder als Gewerbebetrieb bezeichnet. Je nach Kundschaft kann es sehr sinnvoll sein, gleich als Gewerbebetrieb aufzutreten.
Matthias
Antwort von Teppi:
Erstmal vielen Dank für die Antworten!
Freiberufler kommt für mich nicht in Frage. Es handelt sich bei mir ausschließlich um gewerbliche Auftragsarbeiten. Also wie schon angesprochen: Imagefilme, Events...
Mir war eigentlich schon klar, dass die HWK da eher keine Rolle spielt. Also werde ich wohl mit der IHK rechnen müssen. Wer entscheidet das denn eigentlich? Man muss doch die Kriterien irgendwo einsehen können.
LG
Antwort von Pianist:
Wenn für Dich der Freiberufler-Status eh keine Rolle spielt, dann ist es ganz einfach: Du gibst bei der zuständigen Stelle (Wirtschafts- oder Gewerbeamt der Stadt bzw. Kommune) eine Anmeldung ab. Normalerweise passiert dann alles automatisch, also das Finanzamt, die IHK und die zuständige Berufsgenossenschaft melden sich bei Dir.
Medienbetriebe gehören Kraft Gesetz zur BG ETEM, und diese BG wurde aus mehreren BG'n fusioniert. Da Medienbetriebe weder dem Zuständigkeitsbereich der alten TBBG (Textil und Bekleidung), noch der alten BGDP (Druck und Papier) zuzurechnen sind, besteht dort für Dich keine Unternehmer-Pflichtversicherung. Wenn Du aber mal Mitarbeiter haben solltest, dann sind diese dort unfallversichert.
Somit kommen also nur Steuern und IHK-Beiträge auf Dich zu.
Deine Auftraggeber sind übrigens verpflichtet, für die an Dich (Du bist in den Augen der KSK ein selbständiger Künstler) gezahlten Beträge die Künstlersozialabgabe abzuführen. Du bist aber nicht verpflichtet, Deine Kunden darauf hinzuweisen. Je nach Art und Umfang der Zusammenarbeit muss man sich überlegen, ob man sowas thematisiert oder nicht.
Matthias
Antwort von Cam1234:
Muss man in die IHK oder gehts auch ohne? Welche Leistungen bietet die IHK mal abgeshen von Aus- Weiterbildungangeboten die für den Filmmenschen sinnvoll sind?
Antwort von Jalue:
Du musst, ob du willst oder nicht. Zu den Leistungen / Angeboten siehe die IHK Website in deiner Region - dazu gehört i.d.R. Existenzgründungsberatung, die ich dir dringend empfehlen möchte, mit Blick auf deine Fragen. Davor oder danach, ab zum Steuerberater deiner Wahl.
Antwort von Pianist:
Viele bezeichnen das ja als "Zwangsmitgliedschaft", aber ich meine schon, dass unter dem Strich die IHK eine sinnvolle Sache ist, wenn auch für die Unternehmen nicht so wichtig wie die Handwerkskammer für die Handwerksbetriebe.
Lobbyarbeit ist wichtig, und so wie sich die Gewerkschaften um die Belange der Arbeitnehmer kümmern, so setzt sich die IHK eben für die Interessen der Unternehmen ein. Auch die ganzen Ausbildungs- und Prüfungsaktivitäten sind in der IHK gebündelt, das ist ja auch wichtig.
Natürlich ärgere ich mich auch immer kurz, wenn der jährliche Beitragsbescheid kommt, aber dann sage ich mir, dass die Bedingungen für Unternehmen sicher insgesamt schlechter wären, wenn es die Kammern nicht gäbe.
Matthias
Antwort von Teppi:
Von dieser Abgabe an die KSK habe ich auch schon gehört. Das finde ich ja noch mehr neben der Spur. Scheint mir eine zweite GEMA zu sein.
Woran werden denn diese Abgaben bemessen, die auf den Kunden zukommen?
Antwort von Pianist:
Gemessen an der KSK ist die Gema eine absolut sinnvolle Einrichtung. Sie übernimmt die Abrechnung für die Komponisten und Textdichter, wenn deren Musik irgendwo genutzt wird. Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Du möchtest ja für Deine Arbeit auch bezahlt werden.
Die Künstlersozialabgabe ist aber nicht an die dortige Mitgliedschaft, sondern an die erbrachte Leistung gebunden. Das bedeutet: Kunde muss zahlen, egal ob man dort Mitglied ist oder nicht. Weil vor 30 Jahren das Bundesverfassungsgericht geurteilt hat, dass alles andere zu einer Benachteiligung der dortigen Mitglieder führen würde.
Somit müsste ein Auftraggeber derzeit 5,1 Prozent auf die gesamte Auftragssumme abführen. Also das kann nicht mal auf die echten künstlerischen Kosten beschränkt werden, sondern es zählt der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich der technischen Kosten. Das einzige, was nicht zählt, ist die Umsatzsteuer.
Für mich ist die KSK die absurdeste Einrichtung, die wir in Deutschland haben. Da hätte die FDP mal ein gutes Werk tun können und diesem Wahnsinn ein Ende bereiten können, als sie an der Macht war.
Matthias
Antwort von kinesias:
Für mich ist die KSK die absurdeste Einrichtung, die wir in Deutschland haben. Da hätte die FDP mal ein gutes Werk tun können und diesem Wahnsinn ein Ende bereiten können, als sie an der Macht war.
Matthias
Du wetterst hier ganz schön ordentlich gegen die KSK .. Ich nehm an, du bist kein Künstler, oder?
Antwort von Frank Glencairn:
Das Problem mit der KSK ist ihre Shizophränie.
Die wollen Kohle von deinen Kunden mit der Begründung, du hättest ja wohl eine künstlerische Leistung erbracht.
Wenn du dann bei dem Laden Mitglied werden willst, sagen sie dir, daß es nicht geht, weil du kein Künstler bist.
Antwort von Pianist:
Ich habe bisher nie versucht, dort Mitglied zu werden, weil ich mich als Unternehmer sehe und nicht als Künstler. Ich betone ja ständig, dass ich kein kreativer Künstler, sondern der zuverlässige Handwerker bin. Genau deshalb habe ich meine Aufträge. Aber wenn man alles selbst macht, also auch selbst dreht, textet und spricht, dann wird wohl die Gesamtleistung als "Kunst" angesehen, und meine Kunden müssten auf die Gesamtrechnung die Künstlersozialabgabe abführen. Es soll angeblich nicht mal helfen, wenn man zwei Rechnungen schreibt, also einmal mit den "künstlerischen" und einmal mit den technischen Kosten.
Somit lebe ich in der ständigen Sorge, dass mich irgendwann ein Auftraggeber anruft und sagt, dass meine Rechnung bei einer Prüfung aufgefallen ist und er nun nachzahlen muss. Da wären die Leute verständlicherweise sauer. Extra drauf hinweisen möchte ich aber auch nicht. Und wenn Leute mal von sich aus fragen, erkläre ich die Sachlage. Also dass diese Abgabe nichts mit mir, sondern mit der Leistung zu tun hat, egal wer sie erbringt. Ich wurde auch schon gefragt, ob ich dort Mitglied sei, dann habe ich wahrheitsgemäß gesagt, dass die Frage falsch gestellt ist, weil die Abgabepflicht nicht an die Mitgliedschaft geknüpft ist.
Es bringt aber auch nichts, eine GmbH zu gründen, dann müsste ich für mein eigenes Gehalt die Abgabe abführen. Da eine GmbH insgesamt höhere Kosten verursacht, müsste ich meine Preise um 10 bis 20 Prozent erhöhen, das möchte sicher auch niemand.
Für die "Künstler", die ich beschäftige, das sind gelegentlich Sprecher, führe ich die Abgabe ordnungsgemäß ab.
Matthias
Antwort von Jott:
"Es bringt aber auch nichts, eine GmbH zu gründen, dann müsste ich für mein eigenes Gehalt die Abgabe abführen."
Wenn du nicht weißt, wie man DAS umgeht , hast du den falschen Steuerberater.
Antwort von pixelschubser2006:
Das Problem mit der Künstlersozialkasse kann schnell heikel werden. Allerdings habe ich in meinem Umfeld noch von KEINEM Fall gehört, wo ein Kunde zur Kasse gebeten worden wäre. Großer Knackpunkt ist stets die Frage ob der Kunde ein Produkt einkauft oder eine künstlerische Arbeitsleistung (die Teil eines Gesamtwerkes ist). Sofern der Künstler als Unternehmer auftritt und dem Kunden ein Paket verkauft, ist der Kunde eher nicht verpflichtet, darauf Zwangsabgaben zu entrichten. Wenn eine Firma z.b. für ihre In-House-Werbeagentur künstlerische Leistungen einkauft, dann ist sie fällig.
Das ist jedoch eine sehr schwammige Sache. Falls das hier jemand genau definieren kann - bitte um Unterstützung. Ist schon eine Weile her dass ich mich damit befasst habe.
Die große Sauerei ist aber: Ausgerechnet die großen Sklaventreiber kommen ungeschoren davon. Ich kann mich nicht daran erinnern, daß jemals ein Zeitungsverlag oder eine Medienagentur, die m.e. nach in der Zahlungspflicht ganz oben stehen sollten, für meine Leistungen zur Kasse gebeten worden sind. Ich bin sogar von einem Auftraggeber gewarnt worden, mich an die KSK zu wenden. Folge: Lücke in meinem Beitragsjahren zur Rente. Oder wenn ich mal an meinem Zeit bei einem großen Tageszeitungsverlag in Rheinland-Pfalz denke: Pauschalistenvertrag, bei dem ich 70% dessen als Honorar bekam, was ein Fabrikhilfsarbeiter brutto bekam (aber nur ein eher schlecht verdienender). Von den 70% musste ich mich noch selber versichern, was natürlich nciht richtig ging.
Dabei war dieser Arbeitgeber noch extrem fürsorglich im vergleich zu anderen Zeitungsverlagen. Ich hatte einen Freelancer-Vertrag, der (juristisch umformuliert) Honorarfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub enthielt. D.h. ich hatte ich verhältnismäßig gut dort!
Letztendlich finde ich den Gedanken der KSK sehr sehr gut, aber die Umsetzung ist Müll. Mein Vorschlag:
1. Abgabepflicht als Aufschlag in jeder Rechnung für kreative Leistungen von Berufsgruppen wie Fotografen, Journalisten, Mediengestalter, bildende Künstler etc. PP. Egal ob 1-Mann-Betrieb oder 20-Mann-Agentur
2. Dieser Aufschlag steht bei weiterberechneten Leistungen transparent als Aufschlag auf der Rechnung
3. Jeder Künstler der an den System teilhaben will wird genauso behandelt wie ein Gewerbetreibender. D.h. ab 450 Euro Ertrag im Monat volle Kranken- und Rentenversicherungspflicht ( die gilt auch wenn das Geld nebenberuflich erwirtschaftet wird, sogar trotz Fulltime-Angestellten-JOB). Also ab 450 € den entsprechenden Anteil abführen und die Kunden zahlen lassen.
Wenn wir in diesem Land eine allgemeine Rentenversicherungspflicht hätten wie in der Schweiz, wo ALLE Einkünfte gezählt werden (auch Zinsen aus Geldanlage etc.) dann hätten wir das Problem nicht. Der freiberufliche Künstler zahlt genauso seine Beiträge aus seinen Einkünften wie der Handwerker, der den Lohn seines Gesellen abrechnet. Die ganzen Probleme hätten wir dann nicht mehr.
So wie es derzeit gemacht wird, werden zwar die zu Recht die Medienverwerter zur Kasse gebeten. Aber nur wenn sie erwischt werden. Also gut gedacht, beschissen gemacht.
In dem Zusammenhang möchte ich mich mal als geläuterter Rentengegner outen. Früher fand ich die staatliche Rente beknackt, weil sie eine beschissene Anlageform sei. Wenn man sich jedoch mal damit befasst, denkt man schnell anders darüber. Es ist keine Anlage, sondern Umlage. Genauso ist es mit der gesetzlichen Krankenkasse. Ich keine Niemanden, der ernsthaft jammert, weil er als Kassenpatient so beschissen behandelt wird (Ausnahme: mitunter langes Warten auf Facharzttermin). Dagegen kenne ich einige Unternehmer, die freiwillig in der gesetzlichen Kasse sind, die allesamt mit den Leistungen ganz gut leben. Im Gegenzug kenne ich ältere Privatversicherte, die sich mit den extremen Beiträgen fast ruinieren. Die PKV ist nämlich ein kriminelles System, bei dem den Menschen verschwiegen wird, daß sie heute vielleicht nur 180 Euro bezahlen, derjenige der schon 40 Jahre den gleichen Tarif hat, aber aktuell 800 Euro im Monat bezahlt. Das ist doch eine Riesenvolksverarsche.
Letztendlich ist die staatliche Rente eine Grundsicherung, bei der vieles besser bzw konsequenter gemacht werden könnte (siehe eben die Schweiz). Unterm Strich hat Bismark mit seinem System vielen Menschen den Arsch gerettet. Punkt.
Antwort von ruessel:
sondern es zählt der gesamte Rechnungsbetrag einschließlich der technischen Kosten
"Materialkosten" nicht.
Antwort von Jott:
"Allerdings habe ich in meinem Umfeld noch von KEINEM Fall gehört, wo ein Kunde zur Kasse gebeten worden wäre."
Kann nicht sein. Alle Kunden MÜSSEN zahlen, wenn du keine GmbH oder AG bist. Und zwar unaufgefordert! "Zur Kasse gebeten" werden Unternehmen/Auftraggeber in der Tat nicht, da kommt keine Rechnung. Nur irgendwann mal ein unverständlicher Wisch, der gerne ignoriert wird. Gezahlt werden muss in Eigeninitiative, die Kenntnis des entsprechenden Gesetzes wird vorausgesetzt!
Die KSK hat den Begriff "Künstler" so weit gefasst (bisher vom Gesetzgeber weitgehend unbeanstandet), dass Deutschland in Künstlern erstickt (http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeu ... saetze.pdf).
Der Punkt ist: viele Kunden wissen das gar nicht (z.B. auch jeder Webdesigner ist per definitionem Künster!) und lernen erst im Falle einer Betriebsprüfung, die vielleicht mal in fünf Jahren kommt, was sie versemmelt haben. Und da wird's dann RICHTIG teuer und auch rechtlich unangenehm, da es sich dann um die langjährige Hinterziehung von Sozialabgaben handelt. Dafür kriegt man als Unternehmer ernsthaft eins auf die Mütze, bis hin in ruinöse Bereiche, wenn's dumm läuft..
Pixelschubser hat auch einige falsche Sachen geschrieben. Wer sich mit dem Kram befassen will oder muss, sollte Infos dringend direkt an der Quelle holen (KSK-Website) oder beim kompetenten Steuer-/Rechtsberater. Hörensagen-Infos sind eher schädlich.
Antwort von kinesias:
"Allerdings habe ich in meinem Umfeld noch von KEINEM Fall gehört, wo ein Kunde zur Kasse gebeten worden wäre."
.
Ich kenne einige Filmproduktionsfirmen, die pleite gegangen sind, als sie "erwischt" wurden und rückwirkend für 5 Jahre KSK-Abgabe zahlen mussten.
Antwort von Jott:
Falsch zitiert, ICH habe den Unfug ganz bestimmt nicht geschrieben, das war der pixelschubser (und selbständige Pixelschubser sind Künstler)! :-)
Antwort von pixelschubser2006:
Falsch zitiert, ICH habe den Unfug ganz bestimmt nicht geschrieben, das war der pixelschubser (und selbständige Pixelschubser sind Künstler)! :-)
Hey, mal vorsichtig: 1. Pixelschubser ist Hobbyist, die Zeiten in denen ich beruflich im Medienbereich mitmischte sind vorbei.
2. Wer lesen kann ist klar im Vorteil: Ich habe geschrieben, daß ICH keinen Fall kenne. Und das stimmt völlig wertungsfrei. Nicht mehr und nciht weniger. D.h. ja nicht daß es diese Fälle nicht zuhauf gibt, sondern daß ich keine konkreten Fälle in MEINEM UMFELD erlebt hätte.
Letztendlich habe ich meinem Meinung klar kundgetan. Nämlich daß ich die KSK im Prinzip ganz ok finde, wir bei einem gerechteren Rentensystem diese Sonderbehandlung von Künstlern / Journalisten und anderen Medienschaffenden überhaupt nicht bräuchten. Darüberhinaus erweckt sich mir der Eindruck (und der ist höchst subjektiv) daß ein Firmenkunde der unwissentlich durch die Beauftragung z.b. einer Website mitunter gefährlicher lebt als ein Verlag, der aus Ignoranz und / oder Kostendruck die Rechte seiner freien Mitarbeiter mit Füssen tritt. Letzteres habe ich ja nun selber erlebt. Und das kann es nicht sein. Nicht daß die Rechtslage eine andere wäre, doch ich habe den Eindruck bzw. die persönliche Erfahrung, daß die Gerechtigkeit in erster Linie von dem Pech oder Glück abhängt, ob man als Auftraggeber ins Fadenkreuz rückt.
Mir fehlt jedes Verständnis, wenn es keine Kontrollinstanz gibt, die systematisch jedem Medienbetrieb auf den Zahn fühlt. Da verstehe ich den normalen Kunden schon, der sauer ist, weil er das Pech hatte, erwischt zu werden, weil er aus Unwissenheit keine Beiträge zur KSK abführte. Woher soll das ein Kunde das auch wissen - der beauftragt die Erstellung eines Imagefilms, eines Printproduktes oder einer Website. Warum soll der sich mit dem Thema Sozialabgaben seines Lieferanten beschäftigen. Wenn er sein Auto reparieren lässt oder ne neue Einbauküche montiert bekommt, muss er daß schließlich auch nicht.
Antwort von Asjaman:
Hallo zusammen!
Ich möchte mal diesen alten Thread ausgraben, weil ich aktuell erstmals von der Handwerkskammer angeschrieben wurde (nach 20 Jahren Tätigkeit).
Die haben nach meinem x-ten Umzug mit entsprechender Ummeldung beim Gewerbeamt davon Wind bekommen, dass ich existiere und formulieren im Anschreiben folgendermaßen:
"Wir nehmen zur Kenntnis, dass Sie beim Ordnungsamt Gewerbe umgemeldet haben. Da Sie im zulassungsfreien Handwerk bzw. im handwerksähnlichen Gewerbe selbständig tätig sind, ist die Eintragung in die entsprechenden Verzeichnisse vorzunehmen."
Beiliegend ein Formular zum Ausfüllen, wo als Tätigkeit im Feld "zulassungsfreie Handwerke" bereits "Fotografen" eingetragen ist.
Ich bin Videoproduzent (hauptsächlich Promotion Clips für Musiker, Event-Dokumentationen etc.), und sehr selten kommt auch mal vor, dass ich am Set etwas Fotografie betreibe.
Seit eh und je bin ich Mitglied der BG ETEM sowie der IHK.
Jalue hat geschrieben:
Sicher ist: Mit einer Handwerkskammer wirst du nichts zu tun bekommen.
Ist dem so, wenn man sich als Videoproduzent (Kamera/Schnitt) versteht? Bildet man so einen Mischbetrieb und muss tatsächlich Mitglied beider Kammern sein?
Danke für eure Infos!
Grüße
Asjaman
Antwort von Pianist:
Erledigst Du alle gestalterischen Tätigkeiten selbst, oder bist Du jemand, der etwas nur technisch umsetzt oder andere Leute mit gestalterischen Arbeiten beauftragt?
Wenn Du alles selbst drehst, schneidest, textest und so weiter, bist Du doch gar kein Gewerbebetrieb (Filmproduzent), sondern Freiberufler (Filmemacher, somit Künstler/Publizist). Du hättest also kein Gewerbe anmelden müssen, und auch nichts mit den Kammern zu tun bekommen.
Matthias
Antwort von Asjaman:
Pianist hat geschrieben:
Erledigst Du alle gestalterischen Tätigkeiten selbst, oder bist Du jemand, der etwas nur technisch umsetzt oder andere Leute mit gestalterischen Arbeiten beauftragt?
Wenn Du alles selbst drehst, schneidest, textest und so weiter, bist Du doch gar kein Gewerbebetrieb (Filmproduzent), sondern Freiberufler (Filmemacher, somit Künstler/Publizist). Du hättest also kein Gewerbe anmelden müssen, und auch nichts mit den Kammern zu tun bekommen.
Matthias
Hallo Matthias, danke für die Antwort!
Zu deiner Frage: das ist, wie es wohl einigen hier gehen wird, mal so und mal so. Ich erledige zuweilen auch rein technische Dinge bzw. handle nach genauen Weisungen des Auftraggebers, andererseits ist oftmals das nur eigene Vorgehen erforderlich oder gewünscht. Oft hat es sich auch gemischt, also wenn es vom Auftraggeber hieß: "ich möchte von der gefilmten Aufnahmesession die und die Titel-Ausschnitte im Trailer drin haben, wie du das machst und gestaltest, bleibt ganz dir überlassen. Aber benutz bitte genau diese Schrifttype für die Einblendungen."
Meine Frage zielte aber eher darauf ab, in welchem Fall man als videoproduzierender Dienstleister dem Handwerk zugeordnet wird.
Antwort von Pianist:
Wer bestimmt, wie das Bild aufgebaut wird? Also wo jemand steht, aus welcher Perspektive man ihn aufnimmt, wie man ihn beleuchtet? Wer macht die Schnitte, legt Ausschnitte und Reihenfolge von Aufnahmen fest?
Dass Auftraggeber Angaben zu Schriftarten machen, ist doch vollkommen normal.
Solltest Du Filmemacher sein, erübrigt sich die Frage, welche Kammer zuständig ist. Keine von beiden.
Matthias