Frage von -paleface-:Das doofe ist ja für Freelancer wie ich es einer bin.
Ich zahle ja auch noch doppelt.
Ich wohne alleine in einem Haushalt. Hab aber mein Gewerbe auf diese Adresse angemeldet.
Sprich ich zahle 2x den GEZ Satz. Privat und Gewerblich.
Das sind solche Verbrecher! Kann ich nicht schön reden! :-/
Antwort von Jörg:
Sprich ich zahle 2x den GEZ Satz. Privat und Gewerblich.
Ist bei uns nicht der Fall, obwohl auch hier das Gewerbe und Wohnort derselbe ist.
Wenn sich eine Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, muss für das Büro kein eigener Rundfunkbeitrag mehr gezahlt werden. Voraussetzung: Für die private Wohnung wird bereits ein Beitrag entrichtet. Beispiel: Ein freier Programmierer arbeitet von zuhause aus und zahlt bereits für die Wohnung einen Rundfunkbeitrag. Eine doppelte Zahlung ist nicht erforderlich. Für die Betriebsstätte fällt kein eigener Beitrag an.
Antwort von blickfeld:
-paleface- hat geschrieben:
Das doofe ist ja für Freelancer wie ich es einer bin.
Ich zahle ja auch noch doppelt.
Ich wohne alleine in einem Haushalt. Hab aber mein Gewerbe auf diese Adresse angemeldet.
Sprich ich zahle 2x den GEZ Satz. Privat und Gewerblich.
Das sind solche Verbrecher! Kann ich nicht schön reden! :-/
Halte ich auch für ein Gerücht, da ich mein Büro und Wohnung auch zusammen habe.
nur mal so am rande:
Selbstständige und Freiberufler, die von zu Hause arbeiten, brauchen in Zukunft keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag mehr zu bezahlen. Wenn sich das Büro in der Mietwohnung oder im privaten Eigenheim befindet, ist die Beitragspflicht bereits durch den privaten Rundfunkbeitrag abgedeckt.
wenn man schon bashed, dann bitte auf fakten basis...
Antwort von -paleface-:
blickfeld hat geschrieben:
-paleface- hat geschrieben:
Das doofe ist ja für Freelancer wie ich es einer bin.
Ich zahle ja auch noch doppelt.
Ich wohne alleine in einem Haushalt. Hab aber mein Gewerbe auf diese Adresse angemeldet.
Sprich ich zahle 2x den GEZ Satz. Privat und Gewerblich.
Das sind solche Verbrecher! Kann ich nicht schön reden! :-/
Halte ich auch für ein Gerücht, da ich mein Büro und Wohnung auch zusammen habe.
nur mal so am rande:
Selbstständige und Freiberufler, die von zu Hause arbeiten, brauchen in Zukunft keinen zusätzlichen Rundfunkbeitrag mehr zu bezahlen. Wenn sich das Büro in der Mietwohnung oder im privaten Eigenheim befindet, ist die Beitragspflicht bereits durch den privaten Rundfunkbeitrag abgedeckt.
wenn man schon bashed, dann bitte auf fakten basis...
Es ist doch ein Fakt....ich zahle das doch. Ist kein Gerücht.
Aber ich sehe das eher als positiv das ich das gerade erfahre. Werde mich da direkt heute bei der GEZ melden.
Ich zahle das seit über einem Jahr... ich hoffe ich bekomme das alte erstattet.
Antwort von -paleface-:
So.... hab gerade mit der GEZ telefoniert.
Bevor es heißt ich laber nur kacke.
Als Gewerblicher MUSS man doppelt zahlen wenn man ein AUTO in seinem Besitz hat, welches Gewerblich genutzt wird.
Man kann sein Auto natürlich auf rein privatliche Nutzung ummelden. Kann dann aber seine Fahrtenbücher nicht mehr Steuerlich gelten machen.
Soviel dazu.
Ich bin weiterhin der Meinung...Verbrecher!
Antwort von Jörg:
Soviel dazu.
nöö, nicht soviel dazu...
Der Beitrag für das Auto fällt erst ab dem 2. als Firmenwagen registrierten KFZ an, beträgt dann irgendwas um 5.-€.
Das Erstfahrzeug ist inbegriffen.
Ein Firmenfahrzeug ist pro Betriebsstätte beitragsfrei im GEZ-Rundfunkbeitrag bereits enthalten. Für jedes weitere Auto muss ein Betrag von 5,83 Euro pro Monat gezahlt werden.
Antwort von blickfeld:
-paleface- hat geschrieben:
So.... hab gerade mit der GEZ telefoniert.
Bevor es heißt ich laber nur kacke.
Als Gewerblicher MUSS man doppelt zahlen wenn man ein AUTO in seinem Besitz hat, welches Gewerblich genutzt wird.
Man kann sein Auto natürlich auf rein privatliche Nutzung ummelden. Kann dann aber seine Fahrtenbücher nicht mehr Steuerlich gelten machen.
Soviel dazu.
Ich bin weiterhin der Meinung...Verbrecher!
Deine Ausgangsaussage war:
ich muss doppelt zahlen, da ich sowohl büro als auch wohnung auf die selbe adresse gemeldet habe -> die aussage ist faktisch falsch.
das ein auto, eine andere betriebsfläche, etc einzelt abgerechnet werden, ist schon immer so gewesen. ist für einzelunternehmer halt suboptimal, bei nicht einzelunternehmer macht es durchaus sinn.
und die gez kann ich einfach steuerlich absetzen. wo ist da das problem.
ich persönlich finde fehlinfos und falsche behauptungen eher nerviger, sorry.
@jörg: der erste firmenwagen ist, meines wissens, nur bei mehreren betriebsstätten incl.
Antwort von Jörg:
Ein Fahrzeug pro Betriebstätte!
Wir haben zwei zu laufen, zahlen nur das Zweite.
Antwort von blickfeld:
-korrektur, weil zu schnell geschrieben-
Scheinst nicht recht zu haben Jörg:
Wissenswertes zu Kraftfahrzeugen
Ein Vorteil für Sie: Für jede beitragspflichtige Betriebsstätte ist ein nicht ausschließlich privat genutztes Kraftfahrzeug beitragsfrei. Jedes weitere Kraftfahrzeug wird mit einem Drittelbeitrag – monatlich 5,83 Euro – berechnet.
Sie sind Freiberufler oder selbstständig? Wenn sich Ihre Betriebsstätte in einer privaten Wohnung befindet, ist sie beitragsfrei. In diesem Fall ist das erste nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeug beitragspflichtig.
Die Anzahl Ihrer Kraftfahrzeuge hat sich geändert? Nutzen Sie folgendes Formular, um die Änderung mitzuteilen.
Wichtiger Hinweis: Bitte geben Sie ausschließlich die beitragspflichtigen Kraftfahrzeuge an.
https://www.rundfunkbeitrag.de/unterneh ... x_ger.html
Antwort von Jörg:
In diesem Fall ist das erste nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeug beitragspflichtig.
nach dieser Formulierung wären allerdings alle KFZ bei uns beitragpflichtig, da beide als Firmenkfz steuerlich betrachtet werden.
Wir zahlen aber nur eins... leise pfeifend ums Eck schleichend
Antwort von Opera Cator:
-paleface- damit auch
Antwort von Opera Cator:
Jörg hat geschrieben:
In diesem Fall ist das erste nicht ausschließlich privat genutzte Kraftfahrzeug beitragspflichtig.
nach dieser Formulierung wären allerdings alle KFZ bei uns beitragpflichtig, da beide als Firmenkfz steuerlich betrachtet werden.
Wir zahlen aber nur eins... leise pfeifend ums Eck schleichend
Es sei denn, bei dir sind Wohnort und Betriebsstätte verschieden.
Antwort von ksingle:
Ist die Betriebsstätte nur von der Wohnung aus begehbar, zahlt die betreffende Person nur einen Beitrag. Hat diese Person dann noch ein KFZ, ist auch dafür ein Beitrag fällig. Doppelt (für Wohnung und Betrieb, der nur über die Wohnung erreichbar ist) zahlen nur Unwissende oder Lesefaule und Geizhälse, Sozialschmarozer, ... >>> .-)