Frage von Christoph K.:Hallo allerseits,
Ich bin seit kurzem selbstständiger Realisator, eigentlich eher in der Regie und Regieassistenz zu Hause, werde aber von einigen Leuten angefragt, ob ich bei kleineren Produktionen mitorganisieren kann.
Es lief bis jetzt so, ich bin selbstständig und arbeite zum Beispiel für einen selbstständigen Kameramann, der dann meine Rechnung wiederum von der Steuer absetzen kann.
Jetzt haben wir einen Fall, bei dem wir für einen Werbefilm zwei Schauspieler abrechnen müssen, die kein Gewerbe angemeldet haben und damit nicht so eben mal unproblematisch Rechnungen ausstellen können. Damit ich aber am Ende nicht Schwarzgeld in der Bilanz stehen habe, brauche ich unbedingt die Möglichkeit, diese Ausgaben steuerlich absetzen zu können.
Frage Nr. 1: Wenn ich als Selbstständiger einen Darstellervertrag mit Angaben zum Betrag und einer Quittung abschliesse, kann ich diese Ausgaben bei der Steuer geltend machen, wenn der Darsteller zwar als Person, aber ohne eine gewerbliche Steuernummer im Vertrag steht?
Frage Nr. 2: Wir arbeiten für eine Firma mit der wir befreundet sind, dabei handelt es sich um ein Start-Up, das ein bisschen Budget für einen Werbefilm gestellt hat. Im Angebot steht, dass die Firma die Kosten für die Darsteller übernimmt. Macht es alles einfacher, wenn eine GmbH diesen Darstellervertrag abschliesst, können die das steuerlich geltend machen, ohne den Darsteller mit Steuernummer im Vertrag stehen zu haben?
Bin das erste mal in so einer Situation und merke, dass man für Produktions-Geschichten doch immer mal wieder besser ausgebildet sein sollte ... ich freu mich über jede Hilfe!
Liebe Grüße,
Christoph
Antwort von Viramedia:
Hallo Christoph
Ich habe laufend Komparsen die das nicht hauptberuflich machen. Die erhalten alle eine Gutschrift als Ersatz für eine Rechnung... Die Gutschrift stellst Du aus (als wäre es eine Rechnung aber mit einem Gutschriftsbetrag) und überweis das auf deren BankKonto.
Beschreibung: Gutschrift
Eröffnungstext: Sehr geehrte Damen und Herren
Hiermit bestätigen wir Ihre Buchung als techn. Assistent / Komparse und überreichen Ihnen diese Gutschrift. Bitte beachten Sie, dass damit Ihrerseits eine Erscheinungspflicht beim Dreh-/Shootingtermin besteht.
Dann Geldbeträge
Umsatzsteuer ist dann in der Regel 0,00 EUR (also Ust.frei)
Dieser farbig markierte Hinweis befindet sich auf der Gutschrift
"Hinweis zur Einkommenssteuer
Diese Gutschrifterstellung entspricht den Anforderungen der Finanzverwaltung. Bitte beachten Sie, dass diese Einkünfte einkommenssteuerpflichtig sind.
Es handelt sich um eine steuerfreie erbrachte elektronische Leistung eines Kleinunternehmers / freier Mitarbeiter (§ 19 UStG) an die Viramedia UG."
auf der Rückseite dann der Modelrelease-Vertrag
Bar mit Quitunng gebe ich nichts raus, weil das FA das ev. bemängelt und dann verwirft. Höchstens bei Kleinkinder ohne Giro habe ich Gutschriften mit Barauszuahlung (die zusätzlich signiert werden müssen)
Bevor jetzt hier eine heftige Diskussion darüber entsteht... ich hatte gerade den Lohnprüfer der sich genau diese ganzen Gutschriften angeguckt hat und eine positive Urteilung darüber erhalten. Es passt somit alles.
Das einzige was er gerne durchbekommen hätte, wäre gewesen, dass wir die Lohnsteuer abführen müssen (und infolge Anmeldung und Abmeldung wegen eines Drehtages beim Finanzamt jeder einzelnen Komparse). Dagegen haben wir uns erfolgreich gewehjrt und es wurde akzeptiert. Ich kann den Prüfer verstehen. So zockt er die Leute an der Quelle ab und hat dann keine Mühe, den einzelnen Komparsen nachzurennen ob die das in der Stueererklährung auch wirklich deklariert haben.
Daher bin ich fro den Hinweis zu haben dass das ganze Einkommenssteurpflichtig ist, damit bin ich aus dem schneider.
Einige Komparsen wünschen das Geld in schwarz.... das mache ich aber nicht und haue lieber 20% noch drauf und habe dann meine Ruhe. Weil Schwarz bedeutet, Du bezahlst das dann von Deinem privaten bereits versteuerten Gehalt.
Antwort von Pianist:
Jetzt haben wir einen Fall, bei dem wir für einen Werbefilm zwei Schauspieler abrechnen müssen, die kein Gewerbe angemeldet haben und damit nicht so eben mal unproblematisch Rechnungen ausstellen können.
Du musst Dich mal bitte für diesen Bereich schlauer machen, denn sonst kannst Du an Deinen Fehlern Pleite gehen.
Schauspieler sind Künstler, somit keine Gewerbetreibenden. Die müssen nichts anmelden. Rechnungen dürfen sie natürlich trotzdem schreiben. Allerdings musst Du, wenn Du selbständige Künstler beschäftigst, die Künstlersozialabgabe abführen. Der Satz beträgt derzeit 5,2 Prozent. Das musst Du also schon bei Deiner Kalkulation berücksichtigen.
Matthias
Antwort von Christoph K.:
Hallo Leute,
ich danke euch schonmal für die Hilfe. Ja, ich muss mich da echt mal schlauer machen, nur wäre ich sehr dankbar, für diesen Fall exemplarisch einmal eine Hilfestellung zu bekommen!
Gibt es so etwas wie ein Standardwerk, in dem derartige Dinge grundlegend beschrieben sind? Oder hat man da nur die Möglichkeit, durch Ausbildung/Praktikum an alle Notwendigen Informationen zu kommen? Wie gesagt, ich komme selbst eher aus der kreativen Ecke ... hab aber niemanden greifbar, dem ich diese Fragen stellen kann.
Gutschriften sind schonmal eine interessante Möglichkeit, ich hatte jetzt auch schon einen Fall, in dem Komparsen abgerechnet werden mussten und werde das nächste Mal die Möglichkeit einer Gutschrift berücksichtigen. Gibt es bei Gutschriften eine Obergrenze?
Die Künstlersozialabgabe würde ich dann wohin abführen? Wäre so eine Rechnung für mich als Beleg ausreichend, um die Ausgaben bei der Steuer absetzen zu können?
Liebe Grüße,
Christoph
Antwort von Viramedia:
Hallo Leute,
ich danke euch schonmal für die Hilfe. Ja, ich muss mich da echt mal schlauer machen, nur wäre ich sehr dankbar, für diesen Fall exemplarisch einmal eine Hilfestellung zu bekommen!
Gibt es so etwas wie ein Standardwerk, in dem derartige Dinge grundlegend beschrieben sind? Oder hat man da nur die Möglichkeit, durch Ausbildung/Praktikum an alle Notwendigen Informationen zu kommen? Wie gesagt, ich komme selbst eher aus der kreativen Ecke ... hab aber niemanden greifbar, dem ich diese Fragen stellen kann.
Gutschriften sind schonmal eine interessante Möglichkeit, ich hatte jetzt auch schon einen Fall, in dem Komparsen abgerechnet werden mussten und werde das nächste Mal die Möglichkeit einer Gutschrift berücksichtigen. Gibt es bei Gutschriften eine Obergrenze?
Die Künstlersozialabgabe würde ich dann wohin abführen? Wäre so eine Rechnung für mich als Beleg ausreichend, um die Ausgaben bei der Steuer absetzen zu können?
Liebe Grüße,
Christoph
Keine Grenzen bei Gutschriften... Der hats Geld, er muss sich darum kümmern. Eine Komparse oder ein Statist ist meiner Meinung nach kein Künstler. Hast Du ein Schauspieler um den es geht, meiner Meinung nach schon. Dann musst Du diese Scheiß Meldungen bei der KSK machen mit dem Risiko dass sie Dich für jeden schei.. im nachinein fi....
Die KSS ist einfach nur eine grütze deutscher Bürokratie... Am Ende zocken sie Dich als Geschäftsführer noch an Deinem Gehalt ab und versichern Dich nicht,w eil Du kein Künstler bist.
Ich streite mit denen schon seit langem. Unter anderem wollten sie 80k EUR von mir haben (als ob ich jemals 1,5 Mio EUR an Komparsen bezahlt hätte), wo ich nichtmal 1/10 davon als Jahresumsatz schaffe. Idiotenverein.
Antwort von Jott:
Wieso fragst du solche rechtlich relevante Sachen in einem Forum? Auf zum Steuerberater, der bringt dich auf den korrekten Stand. Und falls du merkst, dass er beim Thema KSK unsicher ist, sofort fliehen zum nächsten.
Ohne professionelle Hilfe ist der Lohn- und Gehaltsdschungel in Deutschland kaum zu meistern. Fällen und Fettnäpfchen an jeder Ecke, auch ständig im Wandel.
Antwort von Jott:
Wieso fragst du solche rechtlich relevante Sachen in einem Forum? Auf zum Steuerberater, der bringt dich auf den korrekten Stand. Und falls du merkst, dass er beim Thema KSK unsicher ist, sofort fliehen zum nächsten.
Ohne professionelle Hilfe ist der Lohn- und Gehaltsdschungel in Deutschland kaum zu meistern. Fällen und Fettnäpfchen an jeder Ecke, auch ständig im Wandel.
Antwort von TomStg:
Christoph,
unbedingt die Profis - dh Steuerberater - fragen! Irgendwelche Konstellationen, die in dem einen Fall (vielleicht) passen, müssen nicht für Deinen Fall passen.
Und das Honarar des Steuerberaters kannst Du eh als Betriebsausgabe absetzen.
Antwort von Viramedia:
Wieso fragst du solche rechtlich relevante Sachen in einem Forum? Auf zum Steuerberater, der bringt dich auf den korrekten Stand. Und falls du merkst, dass er beim Thema KSK unsicher ist, sofort fliehen zum nächsten.
Ohne professionelle Hilfe ist der Lohn- und Gehaltsdschungel in Deutschland kaum zu meistern. Fällen und Fettnäpfchen an jeder Ecke, auch ständig im Wandel.
Kein Steuerberater kennt sich im KSK Dschungel aus... Selbst die KSK Mitarbeiter kennen sich nicht aus...
Antwort von Jott:
Doch, die guten kennen sich sehr wohl aus. Vor allem, wenn sie Medien- und Werbefirmen betreuen. So einer sollte es so oder so sein.
Antwort von dienstag_01:
Um dem ganzen nochmal bissel Pfeffer zu geben: in Deutschland dürfen Schauspieler eigentlich nicht auf Honorarbasis arbeiten. Das geht nur über Lohnsteuerkarte.
Antwort von Pianist:
Die Künstlersozialabgabe würde ich dann wohin abführen?
Du hast nach meinem Hinweis echt noch keinen Blick auf die Homepage der Künstlersozialkasse geworfen?
Um dem ganzen nochmal bissel Pfeffer zu geben: in Deutschland dürfen Schauspieler eigentlich nicht auf Honorarbasis arbeiten. Das geht nur über Lohnsteuerkarte.
Ja, ganz streng genommen handelt es sich dabei um "auf Produktionsdauer Beschäftigte". Aber wenn man von Freiberuflichkeit ausgeht und die KSA abführt, hat man sich wenigstens nicht strafbar gemacht.
Man könnte sogar so argumentieren, dass es sich um eine einmalige Sache handelt, also nicht nachhaltig, und somit keine Abgabepflicht, aber er tritt ja bewusst als Filmproduzent auf, und gehört somit zum Kreis der "typischen Verwerter", die immer abgabepflichtig sind.
Matthias
Antwort von Jott:
Um dem ganzen nochmal bissel Pfeffer zu geben: in Deutschland dürfen Schauspieler eigentlich nicht auf Honorarbasis arbeiten. Das geht nur über Lohnsteuerkarte.
"Die Lohnsteuerkarte wurde abgeschafft und zum 1. Januar 2013 durch Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt."
Wie ich schrub: alles ständig im Wandel! :-)