Frage von eintausendundeinenacht:Für mein Video möchte ich ganz Legal die Rechte zur Musik erwerben.
Der Künstler hat ein eigenes Plattenlabel in England. Das Video soll nur in
Volkshochschulen oder anderen Schulen für kleines Geld gezeigt werden. Bislang ist in diesem Forum immer nur die Rede wie kann man das Recht irgendwie umgehen. Vermutlich brauche ich dazu ein Rechtsanwalt. Mit welchen Kosten muss ich Kalkulieren? Kann man eventuell mit dem Künstler selbst verhandeln?
Antwort von Pianist:
Huch, wieso brauchst Du dazu einen Rechtsanwalt?
Du mailst den Menschen an, stellst ihm das Projekt vor, und dann bittest Du ihn, einen Betrag zu nennen, den er für die Vergabe des Nutzungsrechtes haben möchte.
Dann muss noch geklärt werden, ob er Mitglied einer Verwertungsgesellschaft ist, und welche Tarife dann für die geplante Verbreitung des Filmes gelten.
Matthias
Antwort von eintausendundeinenacht:
Danke für die Antwort.
Seit 1969 ist mein Englisch so ziemlich eingerostet. Mein Englisch lernte ich damals auf der Straße, daher ist so ziemlich schwierig Verträge zu verstehen und zu formulieren. Englisch schreiben habe ich auch nicht gelernt.
Deshalb tue ich mich sehr schwer dem Künstler mein Projekt vorzustellen
Der Künstler hat sein eigenen Plattenlabel und hat dementsprechende Künstler bei sich unter Vertrag. Das lässt darauf schließen das der Künstler sehr Geschäftsorientiert ist. Auf seiner Homepage entnehme ich das, "Künstler", ihre Musikstücke zur Probe nur auf einer CD eingeschickt werden sollen. DVD werden nicht akzeptiert und würden sofort vernichtet.
Wie bereits bei der anfrage angegeben soll das Video nur gegen einen kleinen Betrag gezeigt werden. Einen Preis den der Künstler verlangt kann von ...... bis zu........ betragen. Allerdings kann ich nur ein geringen Betrag leisten. Daher wäre ich auch dankbar wenn ich dazu eine Hausnummer genannt bekomme. Vermutlich muss ich mit dem Künstler hart verhandeln.
Mit dem Rechtsanwalt ist es ja auch ein Ding. Obwohl der Anwalt von mir bestellt geht es dem ja nur um das Honorar. Dieses richtet sich auch an der ausgehandelte Summe.
Hoffe das ich hier mal was losgetreten habe das vielen anderen auch angeht. Vielleicht so hoffe ich das der eine oder andere seine Erfahrung hier in diesem Thema einfließen lässt.
Antwort von dienstag_01:
*nichtkommerzielle Nutzung an Schulen* sollte vorkommen
Anwalt weglassen. Wer den bezahlen kann, kann auch für Rechte richtig löhnen.
Antwort von eintausendundeinenacht:
Vermutlich hat der Künstler mit seinen eigenen Plattenlabel auch seine Rechtsabteilung oder sein Anwalt. Verträge haben meistens so wundervolle
Kleingedruckte Anhänge die Otto Normalverbraucher kaum verstehen.
Unterschreiben soll man üblicherweise nix was man nicht versteht. Zu verstehen gab ich bereits an das mein Englisch nur als allgemein zu betrachten ist was auch noch seit 1969 so ziemlich eingerostet ist. Weiter kommt dazu das es zwischen dem Amerikanischen und dem Englischen
Englisch sehr starke unterschiede gibt. Mein Englisch ist auf den Kanadischen und dem US. Amerikanischen Straßen gelernt worden.
So wie ich die Sache sehe sollte ich einfach den Mensch mein Anliegen mit einer Mail darstellen. Als Antwort bekomme ich eine Summe Diktiert die ich nicht zu verhandeln weis da ich nicht die Hausnummer habe welche Beträge dafür üblich sind.
Daher an alle: Wer schon einmal mit einer ähnlichen Sache zu tun hatte
wäre ich sehr dankbar für deren Erfahrung.
Antwort von Pianist:
Warum muss es denn überhaupt genau diese Musik sein? Es gibt doch nun wirklich genug Anbieter, von denen man Filmmusik zu klaren Konditionen bekommen kann.
Matthias
Antwort von TomStg:
Mit welchen Kosten muss ich Kalkulieren? Kann man eventuell mit dem Künstler selbst verhandeln?
Einfache Frage, aber schwer zu beantworten:
Evtl. hält nicht nur der Urheber (Künstler) die Hand auf, sondern auch sein Musikverlag und seine Verwertungsgesellschaft - soweit es solche für ihn und sein Werk gibt.
Für den Preis der Rechte ist es unerheblich, ob es in Schulen laufen soll und ob es dafür großes oder kleines Geld für Dich gibt. Entscheidend ist, dass es sich um eine öffentliche Vorführung handelt und welcher Art die öffentliche Vorführung (Datenträger, Internet, Anzahl Zuschauer, Häufigkeit der Vorführung, regionale/überregionale/internationale Verwendung) ist.
Sollte es kein ganz unbedeutender Künstler sein, können Forderungen im hohen 4-stelligen bis 5-stelligen Euro-Bereich auf Dich zukommen. Daher nimm Dir den Rat von Pianist zu Herzen, und überlege Dir jetzt schon eine Musik aus anderen Quellen.
Antwort von eintausendundeinenacht:
Das Video ist über 30 Minuten lang. Habe das Video mit dem seine Musik
mehrmals angehört und die passt.
Meine CD Sammlung umfasst über 1500 Stunden Musik. Nur die eine passt.
Es ist daher schwierig eine andere Musikquelle zu finden. (mehrmaliges Probe-Hören bis die auch passt.)
Da bislang sich noch niemand gefunden hat der mit dieser Sache Erfahrung
hatte, frage ich mal nur so. Gibt es einen Leitfaden Gebrauchsanleitung
Handbuch Homepage Telefonnummer Adressen usw. Oder bin ich ein Sonderfall.