MPEG-4 Lizenzrechte und Lizenzzahlungen bei Nutzung

MPEG-4 unterscheidet sich von anderen Codecs dadurch, dass Lizenzgebühren nicht nur für Encoder und Decorder anfallen, sondern eventuell auch für die Nutzung von Videos, die in MPEG-4 komprimiert sind. Werden mit den Videos Einnahmen erzielt - indem der Zuschauer für Videos zahlt oder aber der Anbieter mit Hilfe der Videos auch nur indirekt Einahmen z.B. durch Bannerwerbung generiert - müssen u.U. Lizenzgebühren gezahlt werden. Momentan jedoch ist diese Art der Verbreitung von Lizenzzahlungen befreit - und später wird eine Mindestgrenze von 100.000 Zuschuer für solche Zahlungen gelten. Der gelinkte Artikel von www.video-flash.de erläutert die Zusammenhänge genauer. Interessant ist auch die Diskussion ob die Open Source Implementierung des H.264 (MPEG-4 AVC) Codecs legal ist oder nicht.


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