Frage von popaj:HAllo,
ich plane einen kleinen DVD Shop (Seite in deutsch und englisch) aufzumachen.
Muß ich die AGB auch in Englisch verfassen oder reicht das auch in deutsch?
Danke.
Antwort von Anonymous:
Ich würde beide Sprachen angeben. Fertige AGBs kriegst du meist bei deiner Fachvertretung in der Wirtschaftskammer (wie das in D heißt weiß ich jetzt nicht)
Antwort von Gast007:
Wenn die Seite auch englischsprachig ist musst du 100% die agb auch auf englisch einstellen. weil woher soll ein englischsprachiger käufer wissen was drinnen steht.
Antwort von Pianist:
Du brauchst überhaupt keine AGB. Weder in Deutsch noch in Englisch.
Matthias
Antwort von popaj:
@pianist
meinst du???
Ich habe mir ein paar ähnliche Shops angesehen und die haben welche.
Es geht um einen DVD Download Shop und DVD Verkauf.
Antwort von Pianist:
Ich habe mir ein paar ähnliche Shops angesehen und die haben welche.
Du solltest nicht danach gehen, was andere haben. Andere haben auch "Disclaimer" auf ihren Seiten, die sich regelmäßig mit einem Urteil des Landgerichts Hamburg beschäftigen, welches offensichtlich kaum jemand gelesen und verstanden hat.
Fakt ist: Im BGB ist an sich alles geregelt. Wenn Du zusätzliche Regelungen haben möchtest, dann sind da sehr enge Grenzen gesetzt. Vor allem im Bezug auf Endkunden. Wenn Du eigene AGB haben möchtest, lasse sie von einem Volljuristen aufsetzen. An sich sind AGB nur dafür gedacht, die Kunden über den Tisch zu ziehen.
Matthias
Antwort von Anonymous:
blöde frage matthias... verwendest du als EB-Kameramann nicht auch AGBs, zB die "AGB Teamvermietung im Rahmen redaktioneller Beiträge"? Bei uns in Ö gibts das zumindest... oder wenn du einen Imagefilm drehst? Dann ist doch die AGB auch dein Grundvertragswerk...
Antwort von Pianist:
blöde frage matthias... verwendest du als EB-Kameramann nicht auch AGBs, zB die "AGB Teamvermietung im Rahmen redaktioneller Beiträge"? Bei uns in Ö gibts das zumindest... oder wenn du einen Imagefilm drehst? Dann ist doch die AGB auch dein Grundvertragswerk...
Nein. Es gelten ganz automatisch alle in Frage kommenden Gesetze: Das BGB, das UrhG und so weiter. Es besteht also absolut kein zusätzlicher Regelungsbedarf. Da ich in meinen bisherigen 14 unternehmerischen Jahren in keinen einzigen Rechtsstreit verwickelt war, halte ich meine Verfahrensweise für richtig:
§1 Du sagen, was Du wollen.
§1a Wenn Du nicht wissen, was Du wollen: Ich Dir sagen, was Du brauchen.
§2 Ich Dir schreiben Angebot.
§3 Du mir mailen oder faxen unterschriebenes Auftrag.
§4 Ich machen gutes Arbeit für Dich.
§5 Du zahlen Rechnung pünktlich.
§6 Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Ist doch alles ganz simpel, hat bisher immer funktioniert.
Matthias
Antwort von Anonymous:
ja, sicherlich, da hast du recht. aber in agb sind die betreffenden gesetze und "klauseln" drinnen direkt zusammengefasst, ohne dass man sich duch zig gesetzestexte quälen muss.
ich hatte gott sei dank auch noch keinen rechtsstreit, muss aber sagen, dass ich sehr kundenfreundlich bin ;)
zb: rücktritt vom vertrag durch den auftraggeber, schlechtwetter, zahlungsbedingungen ...
Antwort von Pianist:
ja, sicherlich, da hast du recht. aber in agb sind die betreffenden gesetze und "klauseln" drinnen direkt zusammengefasst, ohne dass man sich duch zig gesetzestexte quälen muss.
Viel Spaß beim rechtssicheren Formulieren. Kannst Du alles vergessen, macht nur Probleme. Und vor allem haben die meisten Auftraggeber ihre eigenen Einkaufsbedingungen und widersprechen pauschal allen AGB ihrer Lieferanten.
Konzentriere Dich lieber auf das, was Du als zweites geschrieben hast: Kundenfreundlichkeit. Wenn man mit denen gut klarkommt und immer ein bißchen mehr macht, als man müsste, dann hat man bei denen einen Stein im Brett und dann gibt es auch keine Probleme, wenn man echt mal einen Dreh wegen Platzregen abbrechen muss und da trotzdem ein bißchen Geld für haben möchte.
Außerdem sollte man immer so großzügig kalkulieren, dass man kleine Unwägbarkeiten wegstecken kann, ohne darüber zu diskutieren.
Matthias
Antwort von Anonymous:
stimmt. ein punkt für dich ;). mit sendern gibts aber meines erachtens die geringsten probleme. ich hab meine agbs trotzdem auf meiner hp, formuliert sind sie sowieso von den juristen im fachverband in der wirtschaftskammer.