Ich habe gerade folgendes Video gesehen und mich gefragt, ob solche Produktionen ohne Einwilligung des Urhebers erlaubt sind:
Kann da jemand was zu sagen?
Antwort von motor-tv:
Antwort von Berliner84:
Motor-TV, was willst du damit sagen?
Antwort von motor-tv:
Motor-TV, was willst du damit sagen?
Du kennst das Original Lied wahrscheinlich nicht ... (bitte auf YT suchen). Es gibt einige die Musikstücke als Text / Lesung (Lyrik) wiedergeben, denke nicht dass es Probleme gibt.
Antwort von Berliner84:
Okay, verstehe.
Allerdings wird der Kanal nicht kommerziell genutzt. Kann jemand sagen, wie es dann da aussieht?
Antwort von Berliner84:
Kann sich jemand zur kommerziellen Verwendung von Songtexten in Videos äußern?
Würde sehr helfen, weil ich mir dann zunächst das Geld für einen Anwalt sparen könnte...
Antwort von motor-tv:
Kann sich jemand zur kommerziellen Verwendung von Songtexten in Videos äußern?
Würde sehr helfen, weil ich mir dann zunächst das Geld für einen Anwalt sparen könnte...
Fragst du als betroffener, dessen Texte unrechtmässig verwendet wurden? Ich gehe schwer davon aus, dass, sollten Songtexte kommerziell weiter verwendet werden, urheberrechtlich ebenso geschützt sind wie die Melodie, oder das Video. Vorausgesetzt du kannst beweisen dass es deine Texte sind (falls nicht prominent).
Antwort von 1spektrum:
Gehen wir mal zu Deiner Anfangsfrage zurück:
"Ich habe gerade folgendes Video gesehen und mich gefragt, ob solche Produktionen ohne Einwilligung des Urhebers erlaubt sind?"
Als Zusatz kommt noch die Frage hinzu, ob eine kommerzielle Nutzung möglich ist?!
Ich antworte mit einer Gegenfrage:
Angenommen Du würdest Songtexte verfassen...; würdest Du es begrüßen, daß dritte Personen, nach ihren Vorstellungen, Dein geistiges Gedankengut aufgreifen und weiterverwenden? Noch besser: Sie vermarkten es und schlagen Kapital daraus?!
Mit Sicherheit: NEIN!
Jede Person, bzw. Personengruppe, die etwas "neu erschafft" genießt das Recht der Urheberschaft an diesem Werk. Dieses Recht ist nicht übertragbar.
Verwertungsrechte können übertragen werden, meist mit dem Ziel der Gewinnerzielung, zumindest aber mit dem Ziel der ordentlichen Namensnennung des Urhebers, falls dies unter der Zielsetzung "creative commons" geschieht.
Wie man diese Rechte sichert, ist eine ganz andere Frage.
Ich vermute mal einen ganz anderen Hintergrund:
(Dein Beispielvideo): "Wenn die so etwas machen, dann darf ich das bestimmt auch?"
Auch hier die Antwort: NEIN; es sei denn man, hat die schriftliche Zustimmung des Urhebers (also die eines "bekannten deutschsprachigen Rappers"; in Bezug auf den gewählten Songtext) <- dies ist keine Wertschätzung des angegebenen Inhalts, weil mir die Vorgehensweisen solcher Personen in ausreichender Weise unangenehm aufstoßen!
_______
...
Man begibt sich also auf der Grundlage des deutschen Urheberrechtes auf "sehr dünnes Eis", wenn man Inhalte, ohne Vereinbarung mit den Urhebern, einfach weiterverwendet.
Gruß
1spektrum
Antwort von beiti:
Von der Gema werden drei Berufsgruppen vertreten: Musikverlage, Komponisten und Textdichter. Wenn das Werk der Textdichter frei verwendbar wäre, hätte ihre Gema-Mitgliedschaft wenig Sinn, meinst Du nicht? Bekanntlich kassiert die Gema auch für nichtkommerzielle Darbietungen; bestenfalls macht es die Gebühr etwas günstiger, aber umsonst gibt es nichts.
Aber natürlich unterliegt der Text auch dann dem Urheberecht, wenn der Dichter nicht Gema-Mitglied ist.
Dass illegale Rezitationen bei YouTube nicht gleich gelöscht werden, liegt lediglich daran, dass sich solche Rechtsverstöße nicht automatisch aufspüren lassen. Wenn die komplette Musik verwendet wird, ist das für YouTube leichter, weil dann die automatischen Filter greifen. Aber wenn jemand den Verstoß meldet, wird das Video sicher zeitnah gelöscht.
Antwort von Bernd E.:
Man begibt sich also auf der Grundlage des deutschen Urheberrechtes auf "sehr dünnes Eis", wenn man Inhalte, ohne Vereinbarung mit den Urhebern, einfach weiterverwendet.
illegale Rezitationen bei YouTube...wenn jemand den Verstoß meldet, wird das Video sicher zeitnah gelöscht.
Im Urheberrecht gibt es durchaus einige Ausnahmeregelungen, dank derer eine Verwendung explizit auch ohne Einwilligung des Rechteinhabers erlaubt ist. Bei der hier gezeigten, eher parodistischen Umsetzung eines Werks, die fast schon Loriot'sche Züge trägt, ließe sich möglicherweise auch ein Ausnahmeparagraph finden, der eine solche Nutzung zulässt. Das juristisch abzusichern, ist allerdings Sache der Leute, die sich damit auskennen.
Antwort von 1spektrum:
@ Bernd E.
"Das juristisch abzusichern, ist allerdings Sache der Leute, die sich damit auskennen."
Dem schließe ich mich an.
Genau deshalb kann ein Forum (in juristischer Hinsicht) immer nur ein Gedankenanstoß sein; und spart nicht, wie von unserem Threadsteller gewünscht, die Kosten für einen Fachanwalt.
Grüße
1spektrum
Antwort von Berliner84:
Es geht um ein kreatives Projekt, bei dem ich Songtexte in Gedichtform vortragen möchte. Aufgrund der bisherigen Beiträge gehe ich jetzt mal davon aus, dass ich rechtlich ohne Einwilligung des Texters ein Problem bekomme und es deshalb besser lassen sollte. Richtig?
Natürlich erwarte ich hier keinen juristisch Rat, sondern eben nur ein paar Impulse. Hätte ja sein können, das sich schonmal jemand mit der Situation beschäftigt hat.