Seit heute schlage ich mich mit einem Thema und der Gema wegen einer Genehmigung bei Coversongs in Videos rum.
Wir betreiben einen WEB-TV Sender und haben in einer Talkshow ein Gesangstalent eingeladen. Das Talent hat 4 Lieder von versch. Interpreten vorgetragen (Gecovert, das original Nachgesungen und keine eigene Schöpfung) um darzubieten, wie gut sie wirklich ist. Die ganze Talkshow wurde mit Kameras aufgezeichnet.
Die Talkshow im Netz zu veröffentliche ist jetzt nicht das Problem.
Wir möchten aber einen Teil der Gesangseinlagen mit veröffentlichen und diese Gesangseinlagen möchte die GEMA nun nicht Lizenzieren.
Laut aussage der Gema müssen wir erst eine Genehmigung der Plattenfirma/des Labels einholen.
Stimmt das?
Mir will nicht in den Kopf warum das so sein soll.
Sicherlich erinnert ihr euch noch an diese Schlagzeile:
Heino covert die "Ärzte" und "Rammstein".
Heino hat sogar eine eigene CD ohne Genehmigung der Plattenlabels und Künstler veröffentlicht.
Warum darf man gecoverte Lieder ohne Genehmigung auf CD's verkaufen und in einem Video/Film darf man das ohne Genehmigung nicht?
Wo ist da der Sinn?
Wir wollen die Gema-Gebühren auf jeden Fall bezahlen. Das ist kein Ding.
Aber die Plattenfirma auch? Wir nutzen ja nicht die original Aufnahmen!
Und über die Gema bekommt der Künstler doch seinen Anteil, oder versteh ich das falsch?
Wäre dankbar, wenn mir jemand die Augen öffnen könnte.
LG
Sam
Antwort von beiti:
Würde mich auch interessieren, wie das juristisch in diesem Fall ist.
Wenn das ein Spiel- oder Dokumentarfilm wäre, wäre der Fall klar: Da bildet die Musik zusammen mit der Musik ein neues Werk, und dem muss der Rechteinhaber zuerst zustimmen. Dahinter steht der Gedanke, dass neue Werke die Musik in einen völlig anderen Zusammenhang stellen könnten, der den Interessen des Komponisten/Dichters widerspricht. Aus dem gleichen Grund ist jede Bearbeitung von Musik und/oder Text genehmigungspflichtig.
Warum viele Plattenfirmen daraus ein Geschäft machen und solche Genehmigungen nur gegen hohe Gebühren vergeben (und damit häufig eine einträgliche Nutzung ganz verhindern), ist ein anderes Thema...
Aber wenn innerhalb einer Talkshow jemand singt, könnte das auch nur eine "normale" Aufführung sein. Sonst müsste ja auch jedes Spielen des Songs im Radio genehmigt werden, wo der Moderator hin und wieder eine Geisterfahrer-Meldung drüberspricht.
Aber ich weiß es leider nicht genau. Deshalb bin ich auch gespannt auf juristisch fundierte Erklärungen.
Antwort von handiro:
Das Verhalten kenne ich. Ein paar klärende Worte mit den Rechteinhabern können die Gema ganz schnell verstummen lassen. Anstatt zu vermitteln und zu helfen, benimmt sich die Gema gerne herablassend und sturköpfig, dabei würden ja alle davon profitieren.
Also in der online Datenbank der Gema Komponist/Texter/Verlag der Titel raussuchen und sehen wen man davon kontaktieren kann. Es handelt sich ja bei einer TV Sendung m.M.n. NICHT um eine Schöpfung nach grosser Münze im Sinne des UhG, auch wenn das manche "Produzenten" gerne so sehen würden. Bild und Musik bilden hier aber keine neues Werk.
Dann müssten ja bei Sendungen wie dsds oder voice, auch keine cover gesungen werden dürfen...tun sie aber.
Ist aber keine Rechtsbebratung hier!
Antwort von einsiedler:
Wie schon geschrieben wurde, sind die Verlage hier die richtigen Ansprechpartner. Grundsätzlich nimmt die GEMA zwar auch das Filmherstellungsrecht für ihre Mitglieder wahr. Allerdings können diese auch bestimmen, dass sie dieses Recht selbst wahrnehmen wollen. Das tun sie in der Regel auch fast alle. Daher ist die Gema in diesen Fällen einfach nicht zuständig.
Was die TV-Sender angeht, gibt es eine Ausnahme. Denn für die gilt, dass das Filmherstellungsrecht immer über die GEMA abgerechnet wird.
Was das Thema "Coversongs sind doch kein neues Bild-Ton-Werk" angeht, scheiden sich die Geister. Der Rechtsanwalt, welcher diese Themen in der Videoaktiv behandelt hat, geht davon aus, dass das Filmherstellungsrecht durchaus auch bei z.B. Konzertmitschnitten von Coversongs zu beachten ist. Ich habe darüber auch schonmal ein Urteil gelesen (find ich gerade leider nicht).
Daher: Entweder mit den Verlagen eine Einigung finden oder Material löschen. Nur meine Meinung.
Antwort von dienstag_01:
Ich würde mal bei Heino anrufen ;)
Im Ernst, wenn das damals nicht alles ein bloßer Marketing-Gag war, bezog sich das Recht auf (unerlaubte) Nutzung explizit auf u n v e r ä n d e r t e Versionen der Songs.
Und im TV sind die auch gelaufen.
Antwort von handiro:
Sobald der Künschtler sein Werk veröffentlicht hat, kann JEDER den Song covern!
Wenn er dabei gefilmt wird, kommt es auf den Rahmen an. Ein abgefilmter Gesangswettbewerb einer Schule ohne kommerzielle Interessen= no Problem.
Eine ausgestrahlte ähnliche Sendung einer der terrestrischen Sender mit Staatsvertrag = no Problem
Web-TV-Sender? Gab es zum Zeitpunkt der Gesetzgebung nicht, fällt das unter Hobby = no prob. Gemeinnützig= small problem Wird das gewerblich gemacht= rechtlichen Rat holen.
Die Gema hat ihre Tarife z.t. gesenkt...
Antwort von handiro:
So ich hab mich schau gemacht:
Die Gema MUSS die Lizenzen vergeben! Eine Darbietung einer Live Musik ist KEINE Neuschöpfung oder Neuverbindung von Bild und Ton. Wenn die Künschtler auf einer Bühne stehen und singen ist das nicht Genehmigungspflichtig. Man braucht also nicht bei Verlag oder Plattenfirma anzufragen. Falls die Gema etwas anderes sagt, stimmt das nicht!
Antwort von Maze:
Es ist allgemein nicht klug hier so eine Nachfrage zu stellen.
Jeder hier glaubt, er wisse genau wie es hier rechtlich steht. Dabei hat Niemand eine Ahnung und denkt sich was aus: "Ich meine es ist so und so..."
braucht kein Mensch...Wenn man es nicht genau weiss - einfach nicht antworten, anstatt ausgedachten Unfug zu verbreiten.
Antwort von handiro:
Solche Tips wie Deine braucht der Mensch noch mehr :-)
Ich unterrichte Urheberrecht....allerdings gebe ich hier keine Rechtsberatung.