dienstag_01 hat geschrieben:Nathanjo hat geschrieben:Und noch mal kurz gefragt: Wie und wann kommt denn die KSK ins Spiel?
Ich habs für dich nochmal kopiert ;)
KSK ist nur relevant für dich, wenn du selber Leistungen EINKAUFST, und zwar explizit künstlerische (KSK-abgabepflichtige). Das betrifft also nur den Fall, dass deine Freunde dir eine Rechnung stellen, um ihren Anteil an der Einnahme zu bekommen. Daher ja die Tipps mit kreativer Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit ;)
Oder anders: JEDER, der eine künstlerische Leistung einkauft (also auch dein Auftraggeber), muss KSK Abgaben abführen.
Ein anderer Fall wären Beiträge, die fallen aber nur für Mitglieder an.
Das mit der "kreativen Bezeichnung der Tätigkeit" scheint hier wohl als Kavaliersdelikt durchzugehen. Ich betrachte das rational:
Echte Tätigkeit = Kunde muss KSK-Abgaben zahlen
Gefakte Tätigkeit = Kunde muss KEINE KSK-Abgaben bezahlen.
D.h. es wird eine Leistung erbracht, für die der Kunde KSK-Abgaben bezahlen muss. Durch die andere Tätigkeitsbezeichnung auf der Rechnung müsste er NICHT zahlen.
Umkehrschluss: Durch die falsch ausgestellte Rechnung hinterzieht der Kunde Sozialversicherungsbeiträge.
Sagt mal: Merkt Ihr noch was??? Wo fängt denn bei Euch Betrug an??
Der letzte Satz zum Thema Leistungen einkaufen, geht oberflächlich in die richtige Richtung, muss aber differenziert werden.
Ein Kunde, der von einer Agentur ein fertiges Werk einkauft, braucht sich um KSK keine Sorgen zu machen. Er kann vertrauen, daß die Agentur die Abgaben für ggf. eingebundene Freelancer-Leistungen abführt. Holt der Kunde sich aber aber einen Freiberufler direkt ins Haus, werden i.d.R. KSK-Beiträge fällig, unabhängig davon, ob er nur ein paar Fotos anliefert oder die ganze Internetseite gestaltet.
Das Problem ist einfach die Abgrenzung. Wenn mehrere Freelancer sich zusammenrotten, damit der Kunde am Ende nur eine Rechnung bezahlen muss (typischer Fall sind EB-Teams), kann das für den, der die Rechnung mit seinem Namen ausstellt, übel ins Auge gehen. Sollte es sich bei dem Kunden um ein seriöses Medienhaus handeln, was brav seine KSK-Abgaben bezahlt, könnte es dann sogar passieren, daß doppelt bezahlt wird. Und im Extremfall keiner was davon hat, falls die Freelancer nicht in den Genuss der KSK kommen.
Da sehe ich auch die Riesensauerei. Ich als Handwerksmeister im zulassungspflichtigen Gewerk muss über 450 Euro auch im Nebengewerbe Rentenbeiträge bezahlen, habe allerdings auch was davon. Bin ich im Nebenerwerb Künstler, komme ich nicht in die KSK, meine Leistungen müssen dennoch vom Kunden mit KSK-Abgaben honoriert werden. Das ist pervers.
Ich würde das System entschlacken. Jeder sollte für definierte Leistungen in die KSK kommen, wenn er will, egal ob Haupt- oder Nebenjob, und dann auf seinen Rechnungen ausführen, mit welchem Betrag seine Arbeit KSK-Pflichtig ist. Diese werden auf seinem Rentenkonto verbucht, als wäre er normaler Angestellter. Dann hätten wir diesen ganzen irrwitzigen Ärger nicht. Es kann einfach nicht sein, daß für meine Arbeit Sozialabgaben bezahlt werden, für die ich keine entsprechende Vergütung erhalte. Ich glaube aber nciht, daß sich das festgefahrene System ändern wird. Im Moment wird gemunkelt, daß die KSK ganz verschwinden würde. Wir werden sehen.