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Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?



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dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

dienstag_01 hat geschrieben:Ist eigentlich ganz lustig ;)
Ist es auch:-)

Man kann z.b. einfach den Oberbegriff "Marketingkampagne" auf seine Rechnung schreiben, dann muss erstmal jemand rausfinden, wozu das eigentlich gezählt werden soll.

Als selbständiger Nebenberufler habe ich meine Steuern und Sozialabgaben auf diese Dienstleistung ordnungsgemäss entrichtet. Ich habe keinerlei finanzielle Vorteile daraus gezogen, sondern es mir nur mit der Erklärung etwas leichter gemacht.

Ist kein Betrug!

Siehe auch:
Kleinunternehmer
Kleingewerbetreibende, deren Jahresumsatz (= Summe der umsatzsteuerpflichtigen Betriebseinnahmen) 17.500 Euro pro Jahr nicht übersteigt, gelten als Kleinunternehmer. Umsatzsteuer, Gewerbesteuer oder andere Unternehmenssteuern müssen sie nicht zahlen. Auf ihre „Einkünfte aus Gewerbebetrieb“ zahlen sie gemäß § 15 EStG Einkommensteuer. Grundlage ist die jährliche (private) Einkommensteuererklärung, wie sie auch von Arbeitnehmern eingereicht wird.
http://www.kleingewerbe.de/steuerpflichten.htm



Nathanjo
Beiträge: 591

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

So, nachdem der Thread ohne mein Zutun bereits auf die 2. Seite gelangt ist, melde ich mich auch mal wieder. Ich war - oh Ironie - nunmal arbeiten in meiner Festanstellung. ;)

Ich bin jetzt erstmal noch verwirrter als vorher und etwas entmutigt. Und, dass die KSK damit auch noch irgendwas zutun haben könnte habe ich wirklich nicht auf dem Schirm gehabt und noch NIE irgendwie gelesen oder gehört. Das ist mal eine vollkommen neue (nervige) Information. Mir erschließt sich auch nicht so ganz der Sinn dahinter, aber sei's drum.

Ich denke ich muss doch mal zum Steuerberater. Reicht das denn überhaupt aus? Oder brauch noch nen Anwalt? Herjemine...

Also mir wäre eine Vereinsgründung oder andere Gemeinschaft immernoch sehr lieb, aber als Einzelperson macht es vielleicht mehr Sinn bis auf weiteres. Man muss dazu sagen, ich bin der einzige "Filmemacher" im Team, alle anderen sind hauptsächlich Darsteller, und nebenbei Setbauer, Requisiten-Bauer, etc. ... bei unseren Hobby-Projekten halt.



Jott
Beiträge: 21834

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Jott »

Steuerberater reicht. Das sind wertvolle Dienstleister.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Seht ihr, jetzt habt ihr den armen Nathanjo völlig überfordert mit der ganzen juristischen Aufmotzerei.


Eigentlich ist alles ganz einfach für Dich, Nathanjo!



Nur 3 Schritte

1. Bei deinem Bürgerbüro ein Gewerbe als Kleinunternehmer (unter 17500,-) anmelden, den Fragebogen ausfüllen und an Dein Finanzamt schicken.

2. Ab jetzt Rechnungen für deine Dienstleistungen schreiben und Rechnungen, die du für dein Gewerbe bezahlst hast, sammeln.

3. Die jährliche Steuererklärung mit Elster machen und zusätzlich zu deiner privaten Steuererklärung das Formular G (Einnahmen aus Gewerbebetrieb) ausfüllen und da deinen Jahresgewinn - aus deinen Rechnungen - eintragen (Rechnungen beilegen!).

Hinweis: Bis 17500,- Braucht du keine Umsatzsteuer in deinen Rechnungen auszuweisen (auf deine Rechnung schreibst du: Hiermit nehme ich die Kleinunternehmerregelung nach §19 Abs1 UstG in Anspruch und weise daher keine UST aus).

Der Steuerklärung legst du eine formlos auf DIN A4 geschriebene Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) bei. Darin listest du alle Einnahmen aus deinen Rechnungen auf und rechnest davon alle abziehbaren Rechnungen ab = Gewinn.

Auf deinen Rechnungen schreibst du als Auftragsbezeichnung am besten nichts konkretes sondern nur allgemeines (z.b. Werbekampagne)



Thats all (Kostet dich nichtmal einen Vormittag!)

Hier ist alles nochmal genau beschrieben: (brauchst nur den ersten Absatz bis 17.500,- lesen, der Rest ist nur wenn du mehr mit deinem Gewerbe verdienst)
http://www.kleingewerbe.de/steuerpflichten.htm


Laß dich nicht von den ganzen Medienprofis hier mit undurchsichtigen und völlig übertriebenen Darstellungen verunsichern!
Zuletzt geändert von dirkus am Mi 23 Nov, 2016 21:39, insgesamt 2-mal geändert.



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Nathanjo hat geschrieben:Und, dass die KSK damit auch noch irgendwas zutun haben könnte habe ich wirklich nicht auf dem Schirm gehabt und noch NIE irgendwie gelesen oder gehört.
Das ist eher ein Problem dieses Forums ;)
KSK ist nur relevant für dich, wenn du selber Leistungen EINKAUFST, und zwar explizit künstlerische (KSK-abgabepflichtige). Das betrifft also nur den Fall, dass deine Freunde dir eine Rechnung stellen, um ihren Anteil an der Einnahme zu bekommen. Daher ja die Tipps mit kreativer Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit ;)



pixelschubser2006
Beiträge: 1697

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Ihr wollt für Firmenkunden Filme drehen und von dem Erlös Equipment kaufen. Ok. Macht sinn. Und dann macht Ihr die Sache Mehrwertsteuerfrei?

Ich gebe es auf. Entweder haltet Ihr mich für bescheuert oder selbst bekloppt oder habt meine Erklärungen nicht gelesen. Ich kann nur sagen: Ich bin seit 20 Jahren als Einzelkämpfer selbstständig. Sowohl als Medienschaffender / Journalist wie auch als Handwerksmeister in einem mediennahen Beruf. Ich bilde Kaufleute im Handwerk aus. Soviel kurz zu meiner Person.

Mit Euch habe ich mir wirklich größte Mühe gegeben, aber ihr wollt lieber absoluten Unfug glauben, als einen fundierten Beitrag. Logik, Recht und Mathematik blendet Ihr aus.

Nun zu meinem ersten Satz:

Der gewerbliche Kunde zahlt Euch 1000 Euro für den Job. Wenn Ihr Mehrwertsteuer ausweisen würdet, würde er Euch 1190 Euro bezahlen, denn die anteiligen 190 Euro bekommt er wieder. Durchlaufender Posten. Für ihn zählt der Netto-Betrag. Wie ihr das macht, ist ihm scheissegal.

Nun kauft Ihr ne Kamera für 1000 Euro netto. Bei Kleinunternehmerregelung ist das Geld weg. Mwst.-pflichtig würdet Ihr die 190 Euro ans Finanzamt abführen, würdet aber erstmal rd. 160 Euro Vorsteuer Eurer Anschaffung abziehen und einbehalten. Die sind dann zwar Einkommensteuerpflichtig, wenn ihr sie nicht anderweitig in die Firma steckt, aber das lohnt sich. Bei 15000 Euro Umsatz im Jahr sind das 2400 Euro, die Ihr mehr habt. Für das simple Ausfüllen einiger Formulare. That´s all.

Anders sieht es natürlich aus wenn Ihr als Extremfall nur private Kunden habt, denen der Bruttobetrag wichtig ist und ihr darüberhinaus die Kohle als Lohn behalten wollt. Für Hausmeistertätigkeiter oder derartige Dinge. Da ist die Kleinunternehmerregelung sinnvoll. Aber für die Videogeschichte ist sie bescheuert.

Und die Sache mit der Scheinrechnung und der KSK... belastet euch nicht mit der Logik dahinter, wenn Ihr schon mit der Mehrwertsteuer überfordert seid...



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Mit der MwSt macht nur Sinn, wenn er vorhat, viel Equipement neu zu kaufen.

Er wird aber schon ne Ausrüstung haben oder sich gebraucht was kaufen?

Der Mehraufwand für die vierteljährliche Umsatzsteuerklärung lohnt sich also nur, wenn er viel neu kauft und zwar regelmässig. Ansonsten ist das unnötige Arbeit, weil man die Erklärung dann weitermachen muss selbst wenn man keine Käufe mehr beabsichtigt. und ausserdem steigt die Gefahr der Betriebsprüfung, weil die Finanzämter es hauptsächlich auf Umsatzsteuerbetrug abgesehen haben.

Für Medienprofis wie dich mag das ok sein, aber für jemanden, der nur ein paar Rechnungen im Jahr ausstellen will und dabei alles legal Versteuern möchte, ist das am einfachsten ohne sich gross Gedanken machen zu müssen.

Du hast doch selbst gesehen, dass er jetzt schon völlig überfordert ist mit soviel Infos, auch wenn sie völlig korrekt gewesen sein mögen. Er will eben kein Profi werden wie du.



pixelschubser2006
Beiträge: 1697

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Dirkus, danke, das wir nun auf eine sachliche Ebene kommen. Ja, das mit der Überforderung verstehe ich ja. Ich habe vieles von den Fakten auch erst mit den Jahren erfahren bzw. gelernt. Das Dumme ist halt nur, daß man sihc die meisten Hürden und Gefahren nicht aussuchen kann. Da kommt es auf die Umsatzsteuergeschichte m.A. nach fast nicht mehr an.
Ansonsten hast Du recht. USt steht bei Betriebsprüfungen ganz oben auf der Liste und mit der Kleinunternehmerregelung entzieht man sich dem ein Stück weit. Ich denke, man muss einfach mal nachrechnen, wieviel Geld man wirklich in neues Equipment reinvestieren will und um welche Zahlen es realistisch geht. Danach trifft man eine Entscheidung.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Jetzt sind wir einer Meinung!

Gruß, Dirk



SeenByAlex
Beiträge: 183

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von SeenByAlex »

Ich werfe mal noch einen Gedanken in Raum, da ich zusammen mit 6 Anderen vor über 10 Jahren vor dem selben "Problem" standen. Unsere Lösung war, einen gemeinnützigen Mediennachwuchs-Verein zu gründen.

Ich weiß nicht unbedingt, ob ich dazu raten kann, da auch das viel Aufwand und Bürokratie mit sich bringt (Vereinssitzungen mit Protokollen, Vorstandswahlen, natürlich auch der mindestens einmal jährliche Gang zum Steuerberater, Nachweis der Gemeinnützigkeit etc.) aber es hatte einen riesigen Vorteil: wir durften Spendenquittungen ausstellen. Das heißt, wenn jemand unsere Kurzfilme und Projekte finanziert hat, konnte er einen Großteil seiner Kosten als Spende von der Steuer absetzen.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht so einfach mit kommerziellen Imagefilmen funktioniert, aber für das ein oder andere Kurzfilmprojekt hat das durchaus Sinn gemacht.

Danach folgte übrigens eine GbR, dann eine GmbH und inzwischen wieder eine GbR - das aber alles für kommerzielle Projekte. Man kommt also rum :)

Achja, und auch aus meiner Erfahrung kann ich sagen, das mit der KSK nicht zu spaßen ist. Deren System ist schwer zu durchschauen aber gerade als GmbH war das für uns eine richtig teuere Angelegenheit (da selbst unser eigenes Gehalt KSK-Abgabe-pflichtig war).



Nathanjo
Beiträge: 591

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

Um das klar zu sagen: Ich danke euch beiden (und allen anderen!) für die Beiträge.

Aber ich denke dirkus kommt hier schon wesentlich näher an das Kernthema. Ich WAR "Profi" (im Sinne von festangestellt, wurde für meine Videoarbeit bezahlt), habe daran aber kein Interesse mehr. Unser Ziel ist es nur bestimmte Dinge zu drehen, die zu unseren Interessen und unserem Profil passen und das können wir aktuell beispielsweise bei meinem früheren Arbeitgeber - vielleicht finden wir noch mal jemand anderen, vielleicht auch nicht. Wir drehen auf jeden Fall keine Hochzeitsvideos oder Imagefilme (da hätte ich auch mein Chef sicher was gegen, denn ich arbeite bei einer Medienagentur und sitze direkt neben unserem Filmteam).

Ich rechne mit einer 4-stelligen Summe über ein Jahr. Und Equipment wird auch MAL gekauft, aber größtenteils würde das Geld wohl eher in die Filme selbst fließen, in Form von Kostümen, Sets, schießmichtot. Sollten wir widererwarten in Einnahmen ertrinken und auf einmal alle Vollzeit von unseren Filmen leben können, dann könnte man über entsprechende Schritte nachdenken. Aber damit rechne ich erstmal nicht. ;)

Mit der Logik und Handhabe des Kleinunternehmer-Seins käme ich sicher gut klar. Habe früher als Freiberufler gearbeitet, allerdings als Student, da war das noch alles etwas simpler.

Schade finde ich aber weiter den Gedanken unser Team dann nicht als Team zu behandeln, sondern "von Gottesgnaden" Geld in unsere Projekte zu stecken.

Zudem ich sehr gern unser Team "offizieller" machen möchte (selbst wenn es nun scheinbar schon eine GbR ist, ohne das ich was tun muss). Ich würde uns da am ehesten weiterhin als Verein bezeichnen, da es primär um die gemeinsame Ausübung unseres Hobbys geht. Aber wenn das quasi nur Nachteile hat, macht es natürlich auch keinen Sinn.

Edit:
Danke auch an dich, SeenByAlex, kamst mir zuvor. ;) Das klingt auch wieder sehr ernüchternd. Alles in allem sehe ich da einen großen Block im Weg stehen und frage mich langsam ob es das wert ist...
Zuletzt geändert von Nathanjo am Mi 23 Nov, 2016 22:49, insgesamt 1-mal geändert.



pixelschubser2006
Beiträge: 1697

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Na endlich mal jemand, der aus eigener Erfahrung meine Sorgen teilt. Die Einnahme-Situation sehe ich nicht so als dramatisch. Auch als Verein kann man Rechnungen verschicken, sogar Umsatzsteuerpflichtig. K.A. wie das geht, aber ich habe mal für ein Event-Magazin gearbeitet (bzw. mit aufgebaut) und da wurde das zumindest am Anfang so gemacht. Nach ein paar Jahren wurden die Aufgaben aber auf eine Verein und eine GmBH gesplittet.
Schwieriger ist es im Verein mit dem Geld ausgeben, denn ein Verein kann nicht einfach so seine Gewinne an Vereinsmitglieder ausschützen. Wobei ich keine Ahnung habe, ob der Status "gemeinnützig" hier was ändert, also einfacher wird, wenn auf Gemeinnützigkeit verzichtet...
Imagefilm gegen Spendenquittung scheint übrigens kein Problem zu sein, das hat die Truppe eines hiesigen Bürgerfernsehvereins schon einige mal gemacht...



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Man braucht auch keinen Gewerbeschein als Filmemacher etc. Künstlerische Berufe sind freie Berufe.



SeenByAlex
Beiträge: 183

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von SeenByAlex »

pixelschubser2006 hat geschrieben: Schwieriger ist es im Verein mit dem Geld ausgeben, denn ein Verein kann nicht einfach so seine Gewinne an Vereinsmitglieder ausschützen. Wobei ich keine Ahnung habe, ob der Status "gemeinnützig" hier was ändert, also einfacher wird, wenn auf Gemeinnützigkeit verzichtet...
Imagefilm gegen Spendenquittung scheint übrigens kein Problem zu sein, das hat die Truppe eines hiesigen Bürgerfernsehvereins schon einige mal gemacht...
Es ist bei unseren Verein jetzt halt doch einige Jahre her, deshalb bin ich leider nicht mehr ganz im Bilde, wie das alles damals gelaufen ist. Zumal ich damals (im Gegensatz zur GmbH und GbR später) noch nicht die Buchhaltung gemacht habe.

Es ist aber tatsächlich so, dass alle Mitarbeiter an Projekten nur mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung entlohnt werden durften (wie die errechnet wurde - keine Ahnung). Wenn es aber wie bei Nathanjo darum geht, einfach nur kostendeckend Projekte abzuwickeln, ist das kein Problem. Auch Technik darf natürlich angeschafft werden. Nur Gewinn sollte der Verein nicht machen bzw. der sollte schnellstmöglich in neue Projekte oder Technik investiert werden. Aber das dürfte ja das geringste Problem sein.

Ich erinnere mich übrigens, dass wir auch mal einen Imagefilm im Rahmen des Vereins für und über eine Wirtschaftsförderung gedreht haben. Das Geld, welches wir dafür erhalten hatten, war aber so minimal, dass damit keinerlei Gewinn erwirtschaftet wurde. Und für die Wirtschaftsförderung wars durch die Spendengeschichte sogar noch günstiger. Also ein wettbewerbsverzerrendes Verhalten unsererseits, welches ich heute natürlich nicht mehr gutheißen kann :)



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

SeenByAlex hat geschrieben:Es ist aber tatsächlich so, dass alle Mitarbeiter an Projekten nur mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung entlohnt werden durften
Kann sein, dass ihr das nicht *durftet*, prinzipiell werden natürlich auch bei Vereinen Gehälter und Honorare gezahlt.



pixelschubser2006
Beiträge: 1697

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Das wesentliche Problem beim Verein sehe ich darin, daß das von den Einnahmen angeschaffte Equipment nicht den Leuten selbst gehört, sondern dem Verein. Das birgt menschliches Konfliktpotential. Bei einer GbR ist das einfacher zu handhaben.

Ich würde mich nun einfach mal umhören, wie Amateur-Bands das so machen, denn die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind ziemlich vergleichbar. Nur die KSK-Problematik ist nicht ganz so groß. Obwohl das auf dem Papier anders aussieht - auch Musiker sind KSK-Klientel - habe ich noch von keinem Problemfall gehört. Im TV-Umfeld knallt es aber irgendwie ständig, liest man ja von Zeit zu Zeit in diesem Forum...



SeenByAlex
Beiträge: 183

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von SeenByAlex »

dienstag_01 hat geschrieben:
SeenByAlex hat geschrieben:Es ist aber tatsächlich so, dass alle Mitarbeiter an Projekten nur mit einer angemessenen Aufwandsentschädigung entlohnt werden durften
Kann sein, dass ihr das nicht *durftet*, prinzipiell werden natürlich auch bei Vereinen Gehälter und Honorare gezahlt.
Schon, aber eben im angemessenen Rahmen. Während man sich bei einer GbR bei einem gutbezahlten Projekt einfach allen Gewinn auf das private Konto schaufelt, egal wieviel man eigentlich gearbeitet hat, ist das bei einem gemeinnützigen Verein nicht machbar. Da müssen die Honorare einer Prüfung standhalten, der Verein darf nicht in den Verdacht kommen, eine versteckte Firma zu sein.

@pixelschubser2006:
da stimme ich dir zu. Das war auch in meinen Augen immer das größte Problem bei unserem Verein. Alles gehört gefühlt jedem, aber eigentlich keinem und viele Köche verderben den Brei. Und wenn der Verein irgendwann einschläft, muss man sehen, wie man die ganze angeschaffte Technik da wieder raus bekommt und im Zweifelsfall nochmal privat für was zahlen, was man im Rahmen des Vereins schonmal bezahlt hat.

Der einzige Pluspunkt sind wirklich die Spendenquittungen. Und wenn das Equipment zum Großteil schon privat mitgebracht wird (und privat bleibt) gibt es auch das Technikproblem nicht. Dann fließen alle Einnahmen in Drehort- und Technikmieten, Setaufbauten, Honorare etc. - also meist Dienstleistungen, die nach der jeweiligen Produktion sowieso keine Rolle mehr spielen.

@Nathanjo: das Beste wäre, du gibst deinen jetzigen Job auf und machst dich als Filmemacher selbstständig. Dann bringt der ganze Aufwand wenigstens auch finanziell einen Nutzen ;)



Nathanjo
Beiträge: 591

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

pixelschubser2006 hat geschrieben:Das wesentliche Problem beim Verein sehe ich darin, daß das von den Einnahmen angeschaffte Equipment nicht den Leuten selbst gehört, sondern dem Verein. Das birgt menschliches Konfliktpotential. Bei einer GbR ist das einfacher zu handhaben.

Ich würde mich nun einfach mal umhören, wie Amateur-Bands das so machen, denn die betriebswirtschaftlichen Rahmenbedingungen sind ziemlich vergleichbar. Nur die KSK-Problematik ist nicht ganz so groß. Obwohl das auf dem Papier anders aussieht - auch Musiker sind KSK-Klientel - habe ich noch von keinem Problemfall gehört. Im TV-Umfeld knallt es aber irgendwie ständig, liest man ja von Zeit zu Zeit in diesem Forum...
Wie genau (bzw: in etwa) handhabt man das denn mit einer GbR? Gegründet ist die ja schnell, aber wie ist das da mit dem Anmelden, um gewerblich was zu machen?

Das Problem mit dem Equipment, das dem Verein gehört habe ich mir auch gedacht. Wir handhaben das eigentlich eh schon so, aber das sind halt eher kleinere Dinge. Die Kameras gehören z.B. alle ausnahmslos mir bisher. Das wäre dann natürlich schon was anderes, wenn das irgendwie geteilt würde.

Und noch mal kurz gefragt: Wie und wann kommt denn die KSK ins Spiel? Ich verstehe nicht ganz was ich oder mein Auftraggeber da zahlen muss, ohne, dass ich selbst in irgendeiner Form was damit zutun habe. Das es so eine Situation gibt überrascht mich erstmal nicht, aber habe davon wie gesagt noch nie gehört...



Nathanjo
Beiträge: 591

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

SeenByAlex hat geschrieben:@Nathanjo: das Beste wäre, du gibst deinen jetzigen Job auf und machst dich als Filmemacher selbstständig. Dann bringt der ganze Aufwand wenigstens auch finanziell einen Nutzen ;)
Da ich keine Hochzeitsfilme, Imagefilme, etc. drehen möchte, sondern NUR meine eigenen Sachen, sehe ich da aktuell keine realistische Möglichkeit. ;) Da ich fachlich ziemlich breit aufgestellt bin, macht es wesentlich mehr Sinn für mich gut Geld im normalen Job zu verdienen und zu schauen wie weit ich das Hobby pushen kann. So zumindest meine Überlegung.



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Nathanjo hat geschrieben:Und noch mal kurz gefragt: Wie und wann kommt denn die KSK ins Spiel?
Ich habs für dich nochmal kopiert ;)
KSK ist nur relevant für dich, wenn du selber Leistungen EINKAUFST, und zwar explizit künstlerische (KSK-abgabepflichtige). Das betrifft also nur den Fall, dass deine Freunde dir eine Rechnung stellen, um ihren Anteil an der Einnahme zu bekommen. Daher ja die Tipps mit kreativer Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit ;)
Oder anders: JEDER, der eine künstlerische Leistung einkauft (also auch dein Auftraggeber), muss KSK Abgaben abführen.

Ein anderer Fall wären Beiträge, die fallen aber nur für Mitglieder an.



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

dienstag_01 hat geschrieben:Oder anders: JEDER, der eine künstlerische Leistung einkauft (also auch dein Auftraggeber), muss KSK Abgaben abführen.
Sofern es sich um einen "regelmäßigen Verwerter künstlerischer Leistungen" handelt. Wer zu einem runden Geburtstag einmal einen Künstler für eine einzelne Feier anheuert, muss keine Abgabe abführen.

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Pianist hat geschrieben:Sofern es sich um einen "regelmäßigen Verwerter künstlerischer Leistungen" handelt. Wer zu einem runden Geburtstag einmal einen Künstler für eine einzelne Feier anheuert, muss keine Abgabe abführen.
Stimmt ;)



pixelschubser2006
Beiträge: 1697

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

dienstag_01 hat geschrieben:
Nathanjo hat geschrieben:Und noch mal kurz gefragt: Wie und wann kommt denn die KSK ins Spiel?
Ich habs für dich nochmal kopiert ;)
KSK ist nur relevant für dich, wenn du selber Leistungen EINKAUFST, und zwar explizit künstlerische (KSK-abgabepflichtige). Das betrifft also nur den Fall, dass deine Freunde dir eine Rechnung stellen, um ihren Anteil an der Einnahme zu bekommen. Daher ja die Tipps mit kreativer Bezeichnung der geleisteten Tätigkeit ;)
Oder anders: JEDER, der eine künstlerische Leistung einkauft (also auch dein Auftraggeber), muss KSK Abgaben abführen.

Ein anderer Fall wären Beiträge, die fallen aber nur für Mitglieder an.
Das mit der "kreativen Bezeichnung der Tätigkeit" scheint hier wohl als Kavaliersdelikt durchzugehen. Ich betrachte das rational:

Echte Tätigkeit = Kunde muss KSK-Abgaben zahlen
Gefakte Tätigkeit = Kunde muss KEINE KSK-Abgaben bezahlen.

D.h. es wird eine Leistung erbracht, für die der Kunde KSK-Abgaben bezahlen muss. Durch die andere Tätigkeitsbezeichnung auf der Rechnung müsste er NICHT zahlen.

Umkehrschluss: Durch die falsch ausgestellte Rechnung hinterzieht der Kunde Sozialversicherungsbeiträge.

Sagt mal: Merkt Ihr noch was??? Wo fängt denn bei Euch Betrug an??

Der letzte Satz zum Thema Leistungen einkaufen, geht oberflächlich in die richtige Richtung, muss aber differenziert werden.

Ein Kunde, der von einer Agentur ein fertiges Werk einkauft, braucht sich um KSK keine Sorgen zu machen. Er kann vertrauen, daß die Agentur die Abgaben für ggf. eingebundene Freelancer-Leistungen abführt. Holt der Kunde sich aber aber einen Freiberufler direkt ins Haus, werden i.d.R. KSK-Beiträge fällig, unabhängig davon, ob er nur ein paar Fotos anliefert oder die ganze Internetseite gestaltet.
Das Problem ist einfach die Abgrenzung. Wenn mehrere Freelancer sich zusammenrotten, damit der Kunde am Ende nur eine Rechnung bezahlen muss (typischer Fall sind EB-Teams), kann das für den, der die Rechnung mit seinem Namen ausstellt, übel ins Auge gehen. Sollte es sich bei dem Kunden um ein seriöses Medienhaus handeln, was brav seine KSK-Abgaben bezahlt, könnte es dann sogar passieren, daß doppelt bezahlt wird. Und im Extremfall keiner was davon hat, falls die Freelancer nicht in den Genuss der KSK kommen.

Da sehe ich auch die Riesensauerei. Ich als Handwerksmeister im zulassungspflichtigen Gewerk muss über 450 Euro auch im Nebengewerbe Rentenbeiträge bezahlen, habe allerdings auch was davon. Bin ich im Nebenerwerb Künstler, komme ich nicht in die KSK, meine Leistungen müssen dennoch vom Kunden mit KSK-Abgaben honoriert werden. Das ist pervers.

Ich würde das System entschlacken. Jeder sollte für definierte Leistungen in die KSK kommen, wenn er will, egal ob Haupt- oder Nebenjob, und dann auf seinen Rechnungen ausführen, mit welchem Betrag seine Arbeit KSK-Pflichtig ist. Diese werden auf seinem Rentenkonto verbucht, als wäre er normaler Angestellter. Dann hätten wir diesen ganzen irrwitzigen Ärger nicht. Es kann einfach nicht sein, daß für meine Arbeit Sozialabgaben bezahlt werden, für die ich keine entsprechende Vergütung erhalte. Ich glaube aber nciht, daß sich das festgefahrene System ändern wird. Im Moment wird gemunkelt, daß die KSK ganz verschwinden würde. Wir werden sehen.



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

pixelschubser hat geschrieben:Ein Kunde, der von einer Agentur ein fertiges Werk einkauft, braucht sich um KSK keine Sorgen zu machen. Er kann vertrauen, daß die Agentur die Abgaben für ggf. eingebundene Freelancer-Leistungen abführt. Holt der Kunde sich aber aber einen Freiberufler direkt ins Haus, werden i.d.R. KSK-Beiträge fällig, unabhängig davon, ob er nur ein paar Fotos anliefert oder die ganze Internetseite gestaltet.
Das Problem ist einfach die Abgrenzung. Wenn mehrere Freelancer sich zusammenrotten, damit der Kunde am Ende nur eine Rechnung bezahlen muss (typischer Fall sind EB-Teams), kann das für den, der die Rechnung mit seinem Namen ausstellt, übel ins Auge gehen. Sollte es sich bei dem Kunden um ein seriöses Medienhaus handeln, was brav seine KSK-Abgaben bezahlt, könnte es dann sogar passieren, daß doppelt bezahlt wird. Und im Extremfall keiner was davon hat, falls die Freelancer nicht in den Genuss der KSK kommen.
Wie immer, ein Konglomerat, was eher zur Verwirrung denn zur Klärung beiträgt ;)
Natürlich muss man auch für ein *fertiges Werk* an die KSK abführen. Die einzig relevante Frage ist, welche Rechtsform die *Agentur* hat. (und beim TO geht es um freischaffend, GbR, Verein - alle abgabepflichtig)
Und für einen, der eine *Rechnung mit seinem Namen ausstellt*, kann auch nichts *ins Auge gehen*, denn wenn er selber einen anderen Künstler (der Einfachheit halber bleib ich mal bei diesem Begriff) bezahlt, muss er natürlich auch abführen. Das ist dann eben zweimal ;)



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Über KSK würde ich mir nicht zuviele Gedanken machen, jedenfalls nicht, wenn die Sache nicht auf die professionelle Schiene gestellt werden soll.
Was hier ja eindeutig nicht der Fall ist.

Das die KSK ein generelles "Systemproblem" hat, ist wohl unbestritten, können wir aber im Moment nichts dran ändern. Das muss die Politik irgendwann neu regeln. Bis dahin würde ich einfach versuchen, keine "schlafenden Hunde" zu wecken.

Ich würde jetzt an Nathanjos stelle erstmal die Kleingewerbeanmeldung ins Auge fassen. Damit kann er schonmal anfangen, ohne sich zuviel aufzuladen. Wenn er dann nach einem Jahr merkt, dass die Sache gut läuft und weitere Investitionen benötigt werden, dann kann er die Sache weiter ausbauen (Umsatzsteuer ausweisen, Kapital aufbauen, in Gbr oder GMbH umstellen... usw)


Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.

Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich. Auch Darlehen und Mieten können nicht abgesetzt werden! Nur reine Rechnungen, die vollständig im Rechnungsjahr bezahlt wurden und von hier steuerpflichtigen Unternehmen stammen können zur Gewinnermittlung herangezogen werden. Das heisst also, dass Rechnungen von käufen bei Ebay, Amazon und anderen Shops aus dem Ausland ebenfalls nicht anerkannt werden.

Das sollte man wissen, bevor man sich teures Equipment irgendwo bestellt.

Wenn man also wirklich vorhat, grosse Investitionen zu tätigen, dann sollte man tatsächlich besser über eine "echte Selbständigkeit" nachdenken, wo man dann auch über mehrere Jahre abschreiben kann.
Kleingewerbe ist wirklich nur ein Notbehelf für den Anfang, wenn man nicht viel investieren muss und sehen will, obs läuft.



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

Man braucht keine Gewerbeanmeldung.
Geht manchmal echt bissel langsam hier ;)



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

dirkus hat geschrieben:Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.

Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich.
Möchtest Du den Sinngehalt dieser Aussage noch mal überdenken? :-)

Matthias
Filmemacher für besondere Aufgaben



dirkus
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Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

dienstag_01 hat geschrieben:Man braucht keine Gewerbeanmeldung.
Geht manchmal echt bissel langsam hier ;)
Stimmt, aber dann kannste auch keine Gewinnminderung machen, sondern musst alle Einkünfte bei der privaten Erklärung komplett und ohne abziehbare Rechnungen angeben. Das kann dann je nach Steuerklasse und was man in seinem normalen Beruf noch verdient dann zu heftigen Nachzahlungen führen (Man ist dann ev. plötzlich Top-Verdiener)



Pianist
Beiträge: 8460

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Pianist »

dirkus hat geschrieben:Stimmt, aber dann kannste auch keine Gewinnminderung machen, sondern musst alle Einkünfte bei der privaten Erklärung komplett und ohne abziehbare Rechnungen angeben. Das kann dann je nach Steuerklasse und was man in seinem normalen Beruf noch verdient dann zu heftigen Nachzahlungen führen (Man ist dann ev. plötzlich Top-Verdiener)
Aber nun sage mal... Wie kommst Du denn auf sowas? Die Aussage "man muss nichts anmelden" ist korrekt, weil jemand, der Filme komplett alleine dreht, schneidet, textet usw. ein selbständiger Künstler ist. Er macht genau so eine Gewinnermittlung wie alle anderen, muss nur kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.

Wenn jemand als "Filmproduzent" nur lenkt und leitet, und alle kreativen Leistungen einkauft, ist das was anderes. Das ist ein Gewerbebetrieb.

Matthias (inzwischen auch "Künstler")
Filmemacher für besondere Aufgaben



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Pianist hat geschrieben:
dirkus hat geschrieben:Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.

Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich.
Möchtest Du den Sinngehalt dieser Aussage noch mal überdenken? :-)

Matthias
Über denn Sinn brauche ich nicht nachzudenken, das hat mir mein Finanzamt so schriftlich mitgeteilt! Ich konnte bei meiner letzten Erklärung keine Abschreibung einer über 2 Jahre finanzierten Sache machen.

Wenn jemand andere Erkenntnisse hat, immer her damit!

Ich bin aber auch kein Sparfuchs. Mir gehts im grossen und ganzen auch nur darum, mir keine grossen Gedanken mit dem Nebenjob als Filmemacher machen zu müssen. Sonst wäre ich gleich Rechtsanwalt geworden.

Ich hab auch kein Bock dabei meine ganze Kreativität im Kampf mit Juristen und irgendwelchen Steuertricksereien zu verschwenden.

Nachtrag: Gewerbesteuer zahlt man als Kleinunternehmer bis 24.000,- auch nicht.



pixelschubser2006
Beiträge: 1697

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von pixelschubser2006 »

Woher hast Du diese Informationen? Ich habe trotz Recherche in dier Richtung nichts finden können. Und die Seite scheint mir fundiert zu sein:

http://www.kleinunternehmer.de/index.htm

Ich habe allerdings auch keine gegenteiligen Aussagen gefunden und bin neugierig!
dirkus hat geschrieben:Noch ein Hinweis zur Kleingewerbeanmeldung.

Rechnungen werden vom Finanzamt nur anerkannt, wenn sie vollständig im selben Jahr bezahlt worden sind. Das bedeutet: Keine Abschreibungen über mehrere Jahre wie bei anderen Unternehmen möglich. Auch Darlehen und Mieten können nicht abgesetzt werden! Nur reine Rechnungen, die vollständig im Rechnungsjahr bezahlt wurden und von hier steuerpflichtigen Unternehmen stammen können zur Gewinnermittlung herangezogen werden. Das heisst also, dass Rechnungen von käufen bei Ebay, Amazon und anderen Shops aus dem Ausland ebenfalls nicht anerkannt werden.

Das sollte man wissen, bevor man sich teures Equipment irgendwo bestellt.

Wenn man also wirklich vorhat, grosse Investitionen zu tätigen, dann sollte man tatsächlich besser über eine "echte Selbständigkeit" nachdenken, wo man dann auch über mehrere Jahre abschreiben kann.
Kleingewerbe ist wirklich nur ein Notbehelf für den Anfang, wenn man nicht viel investieren muss und sehen will, obs läuft.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Am besten Steuerberater fragen, ich bin da jetzt auch nicht der Fuchs drin.

Zuletzt hat mir mein Finanzamt geschrieben, dass sie das nicht mehr berücksichtigen werden.



dienstag_01
Beiträge: 13616

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dienstag_01 »

dirkus hat geschrieben:Stimmt, aber dann kannste auch keine Gewinnminderung machen, sondern musst alle Einkünfte bei der privaten Erklärung komplett und ohne abziehbare Rechnungen angeben. Das kann dann je nach Steuerklasse und was man in seinem normalen Beruf noch verdient dann zu heftigen Nachzahlungen führen (Man ist dann ev. plötzlich Top-Verdiener)
Das ist ja nun mal kompletter Quatsch ;)
Einkünfte setzen sich immer aus Einnahmen abzüglich der dafür notwendigen Ausgaben zusammen. Das gilt für hauptberufliche wie nebenberufliche Tätigkeit.



dirkus
Beiträge: 1165

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von dirkus »

Das soll hier jetzt aber auch keine Steuerberatung werden...oder?



Nathanjo
Beiträge: 591

Re: Filmgruppe mit gelegentlichen Nebeneinkünften: Verein, GbR, UG, ...?

Beitrag von Nathanjo »

Danke mal wieder!

Um aber mal die Steuerberatung beiseite zu lassen und nur zu der generellen Fragestellung zurück zu kommen:

Macht eine GbR Sinn und wenn ja, wie viel mehr Aufwand ist das / wie geht man das an? Das konnte ich aus den Beiträgen bisher leider noch nicht ganz nachvollziehen.



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