Das ist ja kein Denkfehler, nur falsch formuliert. Der SNR begrenzt die Dynamik nach unten. Ändert aber doch nichts daran, daß es auch bei einer Z9 ein Vorteil bleibt mit 12 Bit Farbtiefe zu arbeiten.
Natürlich bringt mehr Abstufung grundsätzlich auch mehr. Nur: dem muss auch ein adäquates Signal des Sensors entsprechen. D.h. der Sensor muss diese Abstufungen auch erfassen, sondern speicherst Du da nur Pseudo-Abstufungen bzw. Datenmüll. Da Sensoren Licht linear erfassen, korrespondiert ein Bit g...
@ cantsin Aber das macht dann ja trotzdem nicht die Vorteile einer höheren Farbtiefe zunichte. In der Praxis (also beim Graden) merkt man schon einen Unterschied, wenn man das 12 Bit Material direkt mit 10 Bit Material aus der gleichen Kamera vergleicht. Die Farben sehen auch etwas anders aus (satte...
Eine Z9 hat ja auch reale 12,7 Blenden Dynamik mit Imatest. Die 10,1 Blenden sind ja nur CineDs Wert wenn man einen geringeren Rauschabstand als Schwellenwert nimmt. Und deshalb hilft es auch beim Grading. Das was das Bild einer Alexa aber z.B. schöner macht, ist die Color-Science dahinter (Verarbei...
@ cantsin Auch der Ultrasync One funktioniert. Wieso sollte das kein professioneller Produktionsstandard sein? :) Timecode Systems war in der Sound Community eine recht etablierte Marke. Durch die Funkübertragung hatte man auch keinen Drift. Mittlerweile gehören sie zu Atomos und sind auch in deren ...
Klar kann die Z9 nicht mit professionellen Filmkameras mithalten, aber Timecode bietet sie schon (über Funk). Auch eine Arri oder Red haben keinen BNC, sondern einen Lemo-Port (fast jedes Modell einen anderen). Und das Tascam XLR Modul funktioniert an der Z9 genauso wie an der Z6/Z7. Nur mal um ein ...
Die Antwort ist eigentlich ganz simpel: Du stellst deine Werke eben nicht öffentlich aus und musst dein Showreel, deine Fotos und sonstigen bisherigen Arbeiten einfach durch ein Passwort schützen. Aber das kann ja nicht die Lösung sein :) Bisher waren die Werke jedenfalls auch geschützt, wenn man s...
Die Nutzungsrechte tritt man oft an die Plattformen ab, auf denen veröffentlicht wird. Darum geht's ja auch nicht. Sondern um die Fälle wo man die Nutzungsrechte nicht abgibt, sie aber trotzdem genutzt werden. @ Frank Es sagt auch niemand etwas gegen die Neuschöpfungen, wenn es welche sind (also ni...
Wie gesagt, nicht jeder möchte seine Arbeit irgendwo verwurstet sehen. Es geht auch nicht immer nur um's Finanzielle. Wenn z.B. eine politische Partei, oder irgend jemand den Du überhaupt nicht magst, mit der Kopie deines Werks hausieren geht, passt dir das vielleicht einfach nicht.
@ Frank Es geht nicht darum ob ich Geld abgreifen kann. Ich habe noch nie viel im Netz gepostet. Aber das Munch Beispiel von dienstag zeigt ja sehr Wohl das der Urheber etwas davon hat. Nämlich keine dämlichen Munch-Plagiate. Ganz allgemein kann es ohnehin nur pauschale Vergütungslösungen geben, den...
@ Frank Wenn die Tools tatsächlich funktionieren hat man sehr wohl etwas davon. Nämlich das die eigenen Werke nicht für KI generierte Bilder verwendet werden. Und ich bin mir ziemlich sicher das viele davon auch Gebrauch machen würden, denn es gibt nicht wenige die nicht gut finden wie es bisher läu...
Ihr seid schneller als ich antworten kann :) Das KI generierte Bilder kein Urheberrechtsschutz genießen bedeutet nur, das sie prinzipiell jeder wiederverwerten kann. Also auch nochmal irgendwo veröffentlichen. Und damit es keine Missverständnisse gibt, muss man eben kennzeichnen wenn ein Bild KI gen...
@ dienstag Ich bin eben der Meinung das Data-Mining die Veröffentlichung nicht beinhaltet. Aber falls das der Fall sein sollte, wo sind dann die Tools mit denen die Urheber dem Data-Mining maschinenlesbar widersprechen können? Man schafft eine neue Rechsgrundlage, bietet aber keine praktisch umsetzb...
Weil das eine Nutzung darstellt. Und dafür bedarf es der Einwilligung des Urhebers. Es geht hier ja nicht um tatsächliche Neukreationen, sondern um Fälle wo eindeutig eine bestimmte Vorlage kopiert wurde. Aber das Ganze ist vor allem ein praktisches Problem, denn wirklich schützen können sich die Ur...
Du darfst die tollsten Bilder mit einer KI generieren, auch mit urheberrechtlich geschütztem Material. Du darfst sie streng genommen nur nicht veröffentlichen. Ich verfolge das Thema nicht super intensiv, bin mir aber relativ sicher, dass es uns noch eine ganze Weile beschäftigen wird.
Das man kein Urheberrecht auf KI generiertes Material hat hat liegt daran, dass sie nicht von einem Menschen, sondern von einer Maschine gerneriert wurden. Nutzen heißt veröffentlichen. Zur Zeit wird das einfach gemacht, weil die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist. Genauso wie oft nicht klar ist...
@ Frank Das stimmt ja nicht. Wenn Du ein Bild hochlädst, bedeutet es nicht das es jeder nutzen darf. Es darf sich jeder herunterladen, aber es darf nicht jeder nutzen. Sonst könntest Du Dir munter die Bilder berühmter Künstler oder Stockagenturen herunterladen und sie nutzen :) Trainieren darf man s...
Es gibt allerdings die rechtliche Möglichkeit zum Opt-Out, wenn das Data Mining für kommerzielle Zwecke erfolgt. Dieses Recht muss man als Rechteinhaber in maschinenlesbarer Form hinterlegen. Es funktioniert auch nicht rückwirkend. Das heißt, dass die Modelle, die bereits trainiert sind, nicht „ent...
Haha... Storaro voll auf Krawall gebürstet :) Gleich zu Anfang unterbricht er die Moderatorin, die ihn als DoP bezeichent hat. "Ich bin kein Direktor der Fotografie, ich bin ein Author der filmischen Fotografie. Venedig muss lernen sich zu aktualisieren. Das sind Bezeichnungen von vor 50 Jahren...
Und gerade in so einem wichtigen Bereich wird den Leuten dann zugetraut eigenverantwortlich handeln zu können? Man spricht den Leuten in sovielen Bereichen des Lebens eigenverantwortliches Handeln ab, aber bei der KV darf man dann selbst entscheiden :)
Schön wär's... es gibt gewisse Regeln für Notbehandlungen. Aber danach ist man natürlich finanziell ruiniert. Es gibt auch in seltenen Fällen Ärtze, die Tage für Nichtversicherte machen. Meist Obdachlose die dann die Möglichgkeit auf eine Behandlung haben.
Natürlich bekommst Du die, der Arzt kann das ja auch anders abrechnen. Du bekommst in der Regel auch bessere Leistungen, die die Gesetzliche nicht bezahlt. Aber wehe es kommt der Tag an dem du dir das nicht mehr leisten kannst. Wünsche ich niemandem.
Man kann darüber streiten ob das System der privaten Versicherung gerecht ist. Sehe ich auch so. Aber wenn Du dir die Fälle der Nichtversicherten anschaust, sind das nicht die oberen Zehntausend und die dadurch den riesen Reibach gemacht haben, sondern meist Leute in prekären Lebenssituationen. Bei ...
Es gab früher keine Versicherungspflicht. Und wer nicht versichert war hat zwar keine Beiträge bezahlt, aber natürlich auch keine Leistungen in Anspruch genommen, bzw selbser bezahlt. Und auch heute ist es ja noch möglich ab einem gewissen Einkommen in die private KV zu gehen. Und wenn man die sich ...
Bei Hoenig war das sicher nicht der Fall, aber es gab auch Leute die sich die Beiträge gar nicht leisten konnten. Und das waren nicht nur Künstler und Freaks. Man macht das in der Regel ja nicht weil man das Risiko liebt :) Bei manchen ist es auch falscher Stolz, denn mittlerweile springen ja die So...
@ DKPost Das sind ja keine hohen Hürden. Es reichte selbstständig zu sein und ein paar Jahre keine Beiträge zu zahlen. Vor 2011 gab es die Versicherungspflicht für Selbständige gar nicht. Als sie dann eingeführt wurde, gab es eine Übergangsfrist in der sich alle Nichtversicherten noch versichern kon...
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